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Mörder erhält lebenslange Haft
Mörder erhält lebenslange Haft

Mörder erhält lebenslange Haft

Triebtäter muss mindestens 25 Jahre Freiheitsentzug verbüßen
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Bei seiner Strafmaßverkündung wurde dem Angeklagten Moses Ndiiweda Puleni (32) Ende vergangener Woche von Richter Nate Ndauendapo eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes auferlegt. Ferner verhängte er zehn Jahre Freiheitsentzug wegen Vergewaltigung und drei Jahre Zuchthaus wegen Diebstahls, die Puleni parallel zu seiner Haftstrafe wegen Mordes absitzen wird. Nach derzeit geltendem Recht müssen zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter mindestens 25 Jahre Gefängnis verbüßen, bevor sie sich für eine Freilassung auf Bewährung qualifizieren.

Ndauendapo zufolge würden Gewaltverbrechen an Frauen und Kindern nicht abnehmen, obwohl die Gerichte stets längere Haftstrafe verhängen würden. Dennoch würde die Gesellschaft weiterhin abschreckende Strafen verlangen und müsse die Justiz dieser Erwartung auch Rechnung tragen.

Puleni war am 7. Juni schuldig gesprochen worden. Ndauendapo sah es damals als erwiesen an, dass jener in der Nacht zum 31. Dezember 2011 in einer Shebeen in der Albert-Conradie-Straße in Katutura die dort angestellte Barfrau Paulina Nghidinitango (18) überfallen, gefesselt und sexuell missbraucht hat. Ferner hatte er keinen Zweifel daran, dass der zur Bewachung der Shebeen abgestellte Sicherheitsbeamte das Opfer anschließend solange gewürgt, geschlagen und getreten hat, bis sie verstarb.

Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft belegt, dass Puleni aus der Bar rund 55000 N$, sowie Alkohol, Zigaretten, Handys und andere Wertgegenstände entwendet und sich damit des Diebstahls schuldig gemacht hat. Dafür spreche neben diversen Zeugenaussagen auch die Tatsache, dass er 18000 N$ in bar bei sich gehabt habe, als er am 2. Januar 2012 in seinem Heimatdorf Okayuva in der Ohangwena-Region festgenommen worden sei. Ndauendapo hatte an der Täterschaft des Angeklagten unter anderem deshalb kaum Zweifel, weil dieser von verschiedenen Zeugen als letzter in Begleitung des Opfers gesehen wurde.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-15

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