Mörder scheitert mit Entschädigungsklage
Obergericht verweigert Schmerzensgeld für angebliche Erblindung in Gefangenschaft
Windhoek (ms) - Ein Mörder, der angeblich in der Haft erblindet ist und dafür die vermeintliche Nachlässigkeit der Gefängnisbehörden verantwortlich macht, ist mit einer daraus abgeleiteten Entschädigungsforderung von 3,5 Millionen N$ gescheitert.
Sein Gesuch wurde vor kurzem von Ersatzrichter Kaijata Kangueehi verworfen. Zur Begründung führte er an, der wegen Mordes an seinen beiden Kindern zu lebenslanger Haft verurteilte Penovanhu Shinana habe nicht belegt, dass der Verlust seiner Sehkraft auf mutmaßliche Nachlässigkeit auf Seiten der Antragsgegner zurückzuführen sei. Vielmehr habe er lediglich angegeben, ihm sei gegen seine Tuberkulose-Erkrankung das Medikament Ethambutol verabreicht worden, das Schäden am menschlichen Sehnerv verursachen könne.
Er habe jedoch nicht dokumentiert, dass die Arznei ursächlich für seine Erblindung gewesen sei oder die Beklagten diese Nebenwirkung hätten vorhersehen müssen. Ferner habe er keine Berechnung dafür vorgelegt, wie er die Höhe der von ihm verlangten Wiedergutmachung kalkuliert habe. Die Beklagten hätten also zu Recht gefordert, den Entschädigungsantrag ohne weitere Verhandlung vorzeitig abzulehnen.
Shinana hatte vorgebracht, Ärzte im Gefängnis hätten ihn für einen Simulanten gehalten und seiner kontinuierlich abnehmenden Sehkraft keine Beachtung geschenkt. Deshalb sei er erst deutlich nach Auftreten der ersten Symptome zu einem Spezialisten geschickt worden, der zu solch fortgeschrittenem Zeitpunkt die Schädigung seiner Retina und Sehnerven nicht mehr habe rückgängig machen können.
Demnach hatte er drei Millionen N$ Schmerzensgeld für seine Erblindung und den damit verbundenen Verlust an Lebensqualität plus 500000 N$ für die angebliche Verletzung seiner Menschenwürde verlangt.
Sein Gesuch wurde vor kurzem von Ersatzrichter Kaijata Kangueehi verworfen. Zur Begründung führte er an, der wegen Mordes an seinen beiden Kindern zu lebenslanger Haft verurteilte Penovanhu Shinana habe nicht belegt, dass der Verlust seiner Sehkraft auf mutmaßliche Nachlässigkeit auf Seiten der Antragsgegner zurückzuführen sei. Vielmehr habe er lediglich angegeben, ihm sei gegen seine Tuberkulose-Erkrankung das Medikament Ethambutol verabreicht worden, das Schäden am menschlichen Sehnerv verursachen könne.
Er habe jedoch nicht dokumentiert, dass die Arznei ursächlich für seine Erblindung gewesen sei oder die Beklagten diese Nebenwirkung hätten vorhersehen müssen. Ferner habe er keine Berechnung dafür vorgelegt, wie er die Höhe der von ihm verlangten Wiedergutmachung kalkuliert habe. Die Beklagten hätten also zu Recht gefordert, den Entschädigungsantrag ohne weitere Verhandlung vorzeitig abzulehnen.
Shinana hatte vorgebracht, Ärzte im Gefängnis hätten ihn für einen Simulanten gehalten und seiner kontinuierlich abnehmenden Sehkraft keine Beachtung geschenkt. Deshalb sei er erst deutlich nach Auftreten der ersten Symptome zu einem Spezialisten geschickt worden, der zu solch fortgeschrittenem Zeitpunkt die Schädigung seiner Retina und Sehnerven nicht mehr habe rückgängig machen können.
Demnach hatte er drei Millionen N$ Schmerzensgeld für seine Erblindung und den damit verbundenen Verlust an Lebensqualität plus 500000 N$ für die angebliche Verletzung seiner Menschenwürde verlangt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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