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MTC gewinnt Rechtsstreit mit CRAN

Regulierungsbehörde muss Lizenzanträge von Mobilfunkanbieter prüfen
Stefan Noechel
Von Marc Springer, Windhoek

Obwohl das Oberste Gericht die von CRAN erhobenen Gebühren vor drei Jahren für verfassungswidrig erklärt hat, dauert der Rechtsstreit über die Abgabe an. Diesmal kreist der Disput um die Frage, ob die juristische Aufhebung der Gebühren erst mit dem Datum des Urteils wirksam wird, oder auch rückwirkend gilt.

CRAN argumentiert, dass die Annullierung der Gebühr, die CRAN den 56 bei ihr registrierten Kommunikationsanbietern, Radiosendern und Fernsehanstalten berechnet hat, erst am Tag des Urteilsspruchs am 11. Juni 2018 greift. Folglich ist der Kontrollrat überzeugt, dass die Telekom und MTC ihm jeweils noch 67 Millionen N$ bzw. 100 Millionen N$ schulden, die am Tag der Urteilsverkündung noch ausstehend waren.

Dementsprechend hat der Aufsichtsrat von CRAN am 23. März 2021 einen Beschluss gefasst, wonach er keine weiteren Lizenzanträge seiner bei ihm registrierten Mitglieder mehr prüfen werde, die ihm angeblich überfällige Lizenzgebühren schulden. Im Zuge dieser Entscheidung hatte sich CRAN geweigert, einen von MTC gestellten Antrag für eine sogenannte Spectrum-Lizenz anzunehmen, bis der Mobilfunkanbieter nicht die vermeintlichen Schulden beglichen hat.

Erpressung

Gegen diese mutmaßlich erpresserische Haltung hatte MTC geklagt und am Dienstag von Richter Harald Geier Recht erhalten. In einer eidesstattlichen Erklärung von Firmenanwältin Patience Kanalelo weist jene darauf hin, dass derzeit noch ein getrenntes Verfahren anhängig sei, in dem es um die Frage gehe, ob MTC den angeblich ausstehenden Betrag tatsächlich schuldig sei. Da dieser Prozess noch nicht entschieden sei, sei die Verweigerungshaltung der CRAN „irregulär, unfair und ungerechtfertigt“.

Ferner hebt Kanalelo hervorn, dass MTC zwischen Februar 2018 und Februar 2021 insgesamt 30 Lizenzanträge bei CRAN gestellt habe, die alle genehmigt worden seien. Obwohl der Disput über die angeblich ausstehenden Gebühren schon während dieser Zeit ein Streitpunkt gewesen sei, habe MTC nie zuvor zu derartigen „Zwangsmaßnahmen“ gegriffen. Dies sei angesichts der Tatsache unvertretbar, dass bisher kein Gericht die Auffassung von CRAN bestätigt habe, wonach MTC dem Kontrollrat noch 100 Millionen N$ schulde.

Das Oberste Gericht hatte die Abgabe für rechtswidrig erklärt, weil sie willkürlich auf 1,5 Prozent des Umsatzes aller bei CRAN registrierten Telekommunikationsanbieter festgelegt worden sei und vom Kontrollrat jederzeit erhöht werden könne. Dies sei unzulässig, weil die Lizenzhalter finanzielle Planungssicherheit benötigten und deshalb die Gewissheit bräuchten, dass die CRAN die von ihr erhobene Gebühr nicht eigenmächtig anheben werde. Dementsprechend verstoße die Abgabe gegen das Grundgesetz und sei nun das Parlament gefordert, durch entsprechende Gesetzesänderung dauerhafte Abhilfe zu schaffen.

Dem Urteil war eine Klage der Telekom vorausgegangen, die sich geweigert hatte, die ihr für 2012 und 2013 berechnete und anhand des Umsatzes kalkulierte Summe von insgesamt 36 Millionen N$ zu bezahlen. Dies hatte die Telekom damit begründet, die erhobene Gebühr dürfe sich nicht an dem Umsatz eines bei CRAN registrierten Anbieters orientieren, weil der finanzielle Regulierungsaufwand für alle identisch sei und von ihnen folglich in gleichem Umfang finanziert werden müsse.

CRAN hatte dem entgegengehalten, sie sei existenziell von den Gebühren abhängig. Sollte sie dieser Einnahmequelle beraubt werden, sei ihre Funktion „als unabhängige und effektive Regulierungsinstanz“ unmittelbar bedroht.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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