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Multichoice verklagt Ex-Mitarbeiterin
Multichoice verklagt Ex-Mitarbeiterin

Multichoice verklagt Ex-Mitarbeiterin

Mutmaßliche Betrügerin nun auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen konfrontiert
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Hintergrund ist der Vorwurf, dass die Beklagte Manga Nawa-Mukena ihre Funktion als ehemalige Marketing-Beauftragte von Multichoice dazu missbraucht hat, sich um die von ihr zurückgeforderte Summe zu bereichern. Konkret wird sie beschuldigt, angebliche Rechnungen der Publikation Kundana gefälscht und damit den Eindruck erweckt zu haben, dass diese Anzeigen von Multichoice veröffentlicht habe und dafür bezahlt werden müsse.

Diese Rechnungen soll sie anschließend Kollegen der Finanzabteilung präsentiert und diese durch Vortäuschung falscher Tatsachen dazu bewogen haben, die geforderten Beträge in ein angeblich von Kundana gehaltenes Konto zu überweisen, das tatsächlich jedoch in ihrem Namen registriert gewesen sei. Nawa-Mukena, die neben Betrugs in 80 Fällen auch der Urkundenfälschung und Geldwäsche beschuldigt ist, wurde am 3. Juli 2017 verhaftet und am selben Tag gegen Kaution von 50000 N$ wieder freigelassen.

Abgesehen von dem Strafverfahren muss sie sich nun auch einer zivilrechtlichen Klage des früheren Arbeitgebers erwehren. Zur Begründung führt Multichoice an, der Antragsgegnerin sei bewusst gewesen, dass Kundana in dem relevanten Zeitraum zwischen April 2015 und April 2016 keine Anzeigen für Multichoice veröffentlicht habe und folglich nicht auf die von ihr veranlassten Zahlungen berechtigt gewesen sei.

Es müsse also als erwiesen gelten, dass sie in betrügerischer Absicht gehandelt und Multichoice durch wahrheitswidrige Angaben dazu verleitet habe, die 2,08 Millionen N$ in ein von ihr geführtes Konto zu überweisen. Dementsprechend sei Multichoice nicht nur auf Rückzahlung des veruntreuten Geldes berechtigt, sondern auch befugt, ihr amortisiertes Pensionsgeld vorerst einzubehalten.

Nawa-Mukena widerspricht dem mit Hinweis darauf, dass Kundana die in Rechnung gestellten Marketingleistungen tatsächlich erbracht und ihr Privatkonto lediglich aus administrativen Gründen genutzt habe. Ferner beruft sie sich auf eine am 17. März 2017 mit Multichoice geschlossene Vereinbarung, wonach sie als Mitarbeiterin ausscheiden und damit beide Parteien der Einigung auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner verzichten würden. Die Zivilklage von Multichoice würde folglich gegen diese Abmachung verstoßen und sei damit null und nichtig.

Des Weiteren führt Nawa-Mukena an, die Klage von Multichoice könne solange keinen Bestand haben, bis ihr in dem noch schwebenden Strafverfahren kein Fehlverhalten nachgewiesen worden sei. Demnach verlangt sie in einer Gegenforderung nicht nur die Auszahlung des ihr angeblich zustehenden Pensionsgelds von 373000 N$, sondern auch eine Entschädigung von vier Millionen N$.

Letztere Forderung begründet sie damit, sie sei aufgrund unzutreffender Vorwürfe von Multichoice festgenommen und angeklagt worden. Aufgrund der daraus resultierenden Berichterstattung habe nicht nur ihr Ruf gelitten, sondern habe ihr die Bank auch einen zwecks Gründung einer eigenen Firma beantragten Kredit in Höhe von vier Millionen N$ verweigert, den ihr Multichoice nun erstatten müsse.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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