Munyama beantragt Revision gegen Urteil
Windhoek - Das Obergericht hat sich gestern ein Urteil über den Berufungsantrag des ehemaligen NBC-Intendanten Gerry Munyama vorbehalten, der vergangenen Jahres wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde.
Wie Munyamas neuer Anwalt Gerson Hinda vor Richterin Kato van Niekerk mitteilte, akzeptiere sein Mandant, dass er am 30. September 2010 von ihr zu einer Haftstrafe verurteilt worden sei. Unter Hinweis auf "ähnliche Fälle" bezeichnete es Hinda jedoch als "unverhältnismäßig", dass van Niekerk seinem Klienten damals sieben Jahre Gefängnis auferlegt hat.
Da Munyama angeboten habe, der Namibischen Rundfunkgesellschaft (NBC) die 100720 N$ zurückzuzahlen, die er dort nach Auffassung des Gerichts zwischen dem 17. Mai und 15. November 2005 veruntreut hat, sei die lange Haftstrafe "überproportional". Dementsprechend hält es Hinda für angemessen, Munyama einen Teil der Haftstrafe zu erlassen oder in Gemeinschaftsdienst umzuwandeln.
Staatsanwalt Ed Marondedze appellierte an van Niekerk, den Antrag auf ein Revisionsverfahren vor dem obersten Gericht abzulehnen, da dort "keine realistische Erfolgschance" bestehe. Nach seiner Auffassung habe van Niekerk in ihrem Urteil "alle relevanten Fakten berücksichtigt und abgewogen". Folglich sei es "höchst unwahrscheinlich", dass das oberste Gericht zu einer anderen Bewertung kommen und ihr Urteil aufheben oder korrigieren werde.
Marondedze zufolge würde es den Betrug Munyamas "trivialisieren", wenn seine Haftstrafe teilweise oder gar gänzlich in Gemeinschaftsdienst umgewandelt werden würde. Schließlich sei es üblich, dass Korruptionsfälle dieser Art mit langem Freiheitsentzug geahndet würden.
Munyama war am 11. August 2010 schuldig gesprochen worden. Van Niekerk sah es damals als erwiesen an, dass er ein Sonderkonto bei der Standard Bank eingerichtet und dafür eine gefälschte Vollmacht des NBC-Vorstands vorgelegt hat. In dieses Konto hat er anschließend 345995 N$ eingezahlt, die für die NBC bestimmt waren und von dieser Summe 100720 für private Zwecke veruntreut.
Munyama wurde wegen Betrugs zu sieben Jahren und wegen Urkundenfälschung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, wobei er diese beiden Haftstrafen parallel verbüßen wird.
Wie Munyamas neuer Anwalt Gerson Hinda vor Richterin Kato van Niekerk mitteilte, akzeptiere sein Mandant, dass er am 30. September 2010 von ihr zu einer Haftstrafe verurteilt worden sei. Unter Hinweis auf "ähnliche Fälle" bezeichnete es Hinda jedoch als "unverhältnismäßig", dass van Niekerk seinem Klienten damals sieben Jahre Gefängnis auferlegt hat.
Da Munyama angeboten habe, der Namibischen Rundfunkgesellschaft (NBC) die 100720 N$ zurückzuzahlen, die er dort nach Auffassung des Gerichts zwischen dem 17. Mai und 15. November 2005 veruntreut hat, sei die lange Haftstrafe "überproportional". Dementsprechend hält es Hinda für angemessen, Munyama einen Teil der Haftstrafe zu erlassen oder in Gemeinschaftsdienst umzuwandeln.
Staatsanwalt Ed Marondedze appellierte an van Niekerk, den Antrag auf ein Revisionsverfahren vor dem obersten Gericht abzulehnen, da dort "keine realistische Erfolgschance" bestehe. Nach seiner Auffassung habe van Niekerk in ihrem Urteil "alle relevanten Fakten berücksichtigt und abgewogen". Folglich sei es "höchst unwahrscheinlich", dass das oberste Gericht zu einer anderen Bewertung kommen und ihr Urteil aufheben oder korrigieren werde.
Marondedze zufolge würde es den Betrug Munyamas "trivialisieren", wenn seine Haftstrafe teilweise oder gar gänzlich in Gemeinschaftsdienst umgewandelt werden würde. Schließlich sei es üblich, dass Korruptionsfälle dieser Art mit langem Freiheitsentzug geahndet würden.
Munyama war am 11. August 2010 schuldig gesprochen worden. Van Niekerk sah es damals als erwiesen an, dass er ein Sonderkonto bei der Standard Bank eingerichtet und dafür eine gefälschte Vollmacht des NBC-Vorstands vorgelegt hat. In dieses Konto hat er anschließend 345995 N$ eingezahlt, die für die NBC bestimmt waren und von dieser Summe 100720 für private Zwecke veruntreut.
Munyama wurde wegen Betrugs zu sieben Jahren und wegen Urkundenfälschung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, wobei er diese beiden Haftstrafen parallel verbüßen wird.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen