Mutmaßliche Betrüger feiern Teilerfolg
Richter disqualifiziert bei illegaler Hausdurchsuchung erlangte Beweismittel
Von Marc Springer, Windhoek
Nutznießer einer gestern ergangenen Verfügung von Richter Alfred Siboleka sind Charles van Rensburg, Melanie van Niekerk, und Jeremia van Niekerk. Ihnen wird vorgeworfen, in gemeinschaftlicher Absicht zahlreiche Bewohner von Oranjemund durch Vortäuschung falscher Tatsachen dazu bewogen zu haben, Geld in ihrer Firma West Coast Financial Aid zu investieren. Anstatt die ihnen anvertrauten Finanzen in Höhe von rund 11,5 Millionen N$ gewinnbringend anzulegen und später gegen die versprochene Rendite von bis zu 15 Prozent zurückzuzahlen, sollen sie das Geld für Privatzwecke missbraucht bzw. dafür genutzt haben, nach dem Pyramidensystem die Zinsen neuer Investoren zu zahlen.
Nach Abschluss der Beweisführung seitens der Staatsanwaltschaft hatten die Angeklagten einen vorzeitigen Freispruch beantragt. Dieses Gesuch wurde von Siboleka mit der Begründung abgewiesen, es habe sich zumindest ein Anfangsverdacht gegen die Beschuldigten ergeben, der eine Fortsetzung des Verfahrens rechtfertige. Ferner kam er zu dem Ergebnis, dass einige gegen die Angeklagten vorgebrachten Beweise nicht bei der Bewertung ihrer Schuld berücksichtigt werden dürften, weil jene bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung erlangt worden seien.
Damit erklärte Siboleka einen Durchsuchungsbeschluss für unwirksam, der am 25. September 2006 am Magistratsgericht in Oranjemund erlassen wurde. Der Beschluss sei null und nichtig, weil er keinen Polizisten namentlich identifiziere, der Kraft der richterlichen Verfügung zu der darin angeordneten Durchsuchung befugt sei. Darüber hinaus sei die Durchsuchung, bei der zahlreiche Unterlagen und Dokumente konfisziert wurden, nachweislich nicht von der Polizei, sondern von Angestellten der Zentralbank und der Finanzdienst-Aufsichtsbehörde NAMFISA vollzogen worden.
Siboleka zufolge sei ferner unzulässig, dass die Staatsanwaltschaft von dem beschlagnahmten Material selektiv nur Dokumente mit vermeintlich belastendem Inhalt für die Beweisführung genutzt habe. Die übrigen Unterlagen, die eventuell zur Entlastung der Angeklagten beigetragen hätten, habe die Anklage hingegen unterdrückt und auch den Beschuldigten keine Einsicht in die Dokumente gewährt.
Das daraus abgeleitete Argument der Verteidigung, wonach die Angeklagten kein faires Verfahren erhalten hätten und deshalb auf einen Freispruch berechtigt seien, wollte Siboleka hingegen nicht gelten lassen. Schließlich gebe es unabhängig von den als Beweismittel ausgeschlossenen Unterlagen eine Reihe Indizien gegen die Angeklagten, zu denen unter anderem sie Zeugenaussagen von über 40 Rentnern gehörten.
Diese hätten übereinstimmend angegeben zum Teil ihr gesamtes Vermögen bei West Coast Financial Aid investiert und verloren zu haben. Demnach gebe es abgesehen von den rechtswidrig erlangten Unterlagen hinreichend Indizien für eine mögliche Verurteilung der Angeklagten und sei deshalb eine Fortsetzung des Verfahrens geboten.
Nutznießer einer gestern ergangenen Verfügung von Richter Alfred Siboleka sind Charles van Rensburg, Melanie van Niekerk, und Jeremia van Niekerk. Ihnen wird vorgeworfen, in gemeinschaftlicher Absicht zahlreiche Bewohner von Oranjemund durch Vortäuschung falscher Tatsachen dazu bewogen zu haben, Geld in ihrer Firma West Coast Financial Aid zu investieren. Anstatt die ihnen anvertrauten Finanzen in Höhe von rund 11,5 Millionen N$ gewinnbringend anzulegen und später gegen die versprochene Rendite von bis zu 15 Prozent zurückzuzahlen, sollen sie das Geld für Privatzwecke missbraucht bzw. dafür genutzt haben, nach dem Pyramidensystem die Zinsen neuer Investoren zu zahlen.
Nach Abschluss der Beweisführung seitens der Staatsanwaltschaft hatten die Angeklagten einen vorzeitigen Freispruch beantragt. Dieses Gesuch wurde von Siboleka mit der Begründung abgewiesen, es habe sich zumindest ein Anfangsverdacht gegen die Beschuldigten ergeben, der eine Fortsetzung des Verfahrens rechtfertige. Ferner kam er zu dem Ergebnis, dass einige gegen die Angeklagten vorgebrachten Beweise nicht bei der Bewertung ihrer Schuld berücksichtigt werden dürften, weil jene bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung erlangt worden seien.
Damit erklärte Siboleka einen Durchsuchungsbeschluss für unwirksam, der am 25. September 2006 am Magistratsgericht in Oranjemund erlassen wurde. Der Beschluss sei null und nichtig, weil er keinen Polizisten namentlich identifiziere, der Kraft der richterlichen Verfügung zu der darin angeordneten Durchsuchung befugt sei. Darüber hinaus sei die Durchsuchung, bei der zahlreiche Unterlagen und Dokumente konfisziert wurden, nachweislich nicht von der Polizei, sondern von Angestellten der Zentralbank und der Finanzdienst-Aufsichtsbehörde NAMFISA vollzogen worden.
Siboleka zufolge sei ferner unzulässig, dass die Staatsanwaltschaft von dem beschlagnahmten Material selektiv nur Dokumente mit vermeintlich belastendem Inhalt für die Beweisführung genutzt habe. Die übrigen Unterlagen, die eventuell zur Entlastung der Angeklagten beigetragen hätten, habe die Anklage hingegen unterdrückt und auch den Beschuldigten keine Einsicht in die Dokumente gewährt.
Das daraus abgeleitete Argument der Verteidigung, wonach die Angeklagten kein faires Verfahren erhalten hätten und deshalb auf einen Freispruch berechtigt seien, wollte Siboleka hingegen nicht gelten lassen. Schließlich gebe es unabhängig von den als Beweismittel ausgeschlossenen Unterlagen eine Reihe Indizien gegen die Angeklagten, zu denen unter anderem sie Zeugenaussagen von über 40 Rentnern gehörten.
Diese hätten übereinstimmend angegeben zum Teil ihr gesamtes Vermögen bei West Coast Financial Aid investiert und verloren zu haben. Demnach gebe es abgesehen von den rechtswidrig erlangten Unterlagen hinreichend Indizien für eine mögliche Verurteilung der Angeklagten und sei deshalb eine Fortsetzung des Verfahrens geboten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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