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Mutmaßliche Separatisten erfahren ihr Urteil

Windhoek - Bevor Manyarara zur Verlesung seines Urteils ansetzen konnte, stimmten die Beschuldigten wie üblich lauten Gesang an und wurden bis auf den Angeklagten Nummer sechs (Alex Sinjabata Mushakwa), der nach eigenen Angaben der Urteilsverkündung beiwohnen wollte, aus dem Gericht abgeführt. Anschließend begann Manyarara sein vorbereitetes Urteil vorzutragen, das dem verbleibenden Angeklagten von einem Dolmetscher übersetzt wurde.

In dem gestern bewältigten Teil des Urteilsspruchs, für dessen Vortrag der Richter über zwei Stunden benötigte, ging er einleitend auf den Verlauf des turbulenten Verfahrens ein, das durch verschiedene Nebenverhandlungen wiederholt verzögert wurde und sich bereits seit über drei Jahren hinzieht. Dann widmete er sich im Detail der Geschichte des Caprivi, den die Angeklagten für einen unabhängigen Staat halten. Die Analyse über den Status des Caprivi brachte den Richter zu dem Ergebnis, dass diese Region seit 1886 durch die Grenzziehung der deutschen Kolonialherrschaft immer Teil des namibischen Territoriums war.

Demnach wies er die Darstellung der Beschuldigten zurück, wonach sie Einwohner eines autonomen Caprivi seien und die hiesigen Gerichte deshalb keine Justizgewalt über sie hätten. Außerdem wies er unter Hinweis auf Zeugenaussagen von Vertretern der Wahlkommission und des Innenministeriums darauf hin, dass alle Beschuldigten über die namibische Staatsangehörigkeit verfügten und sich hierzulande für die Teilnahme an verschiedenen Wahlen registriert hätten. Damit hätten sich die Beschuldigten als Einwohner Namibias ausgewiesen und als solche auch akzeptiert, dass sie der hiesigen Regierung zur Treue und Loyalität verpflichtet seien.

Nach dieser Klarstellung wandte sich Manyarara den konkreten Vorwürfen gegen die Beschuldigten zu und berief sich dabei unter anderem auf die Aussagen der 53 vernommenen Staatszeugen, die von den Beschuldigten nicht befragt wurden und deren Angaben demnach unwidersprochen sind.

Manyarara wird heute die zusammengefasste Wiedergabe dieser Zeugenaussagen fortsetzen, die den Beschuldigten eine Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung der bewaffneten Erhebung unterstellen, die sich am 2. August 1999 in Katima Mulilo ereignet hat. Der Bewertung dieser Indizien sollen sich dann der Urteilsspruch und vermutlich auch die Strafmaßverkündung anschließen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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