MWeb verliert gegen Telecom
Windhoek - Der Internetanbieter MWeb ist endgültig mit seinem juristischen Feldzug gegen die staatliche Telecom gescheitert.
In einem Urteil von gestern hat das oberste Gericht einen Antrag von MWeb abgelehnt, mit dem die Kläger die angebliche Monopolstellung der Telecom für verfassungswidrig erklären lassen wollte. Konkret beanstandet MWeb, dass sie im Gegensatz zur Telecom eine Lizenz für Telekommunikationsdienste benötigen und sich damit der Kontrolle der Kommunikationsbehörde ausliefern.
Ferner hatten die Kläger beanstandet, dass sie zur Nutzung der Telefonleitungen denselben Preis an die Telecom entrichten müssten wie deren Internet-Kunden. Daher sei MWeb gegenüber der Telecom preislich nicht konkurrenzfähig und im Wettbewerb benachteiligt.
Das oberste Gericht hat diese Argumentation gestern mit Hinweis darauf zurückgewiesen, die Telecom sei als Staatsunternehmen gesetzlich verpflichtet, im ganzen Land Telekommunikationsdienste anzubieten und müsse als solches große Investitionen in die dafür nötige Infrastruktur leisten. MWeb hingegen könne sich auf zahlungskräftige Kunden in größeren Ortschaften konzentrieren und dabei die von Telecom finanzierte Infrastruktur nutzen.
Vor diesem Hintergrund könnten die beiden Anbieter nicht als gleichberechtigte Wettbewerber gesehen und daraus folglich auch keine Benachteiligung von MWeb abgeleitet werden, die sich im Gegensatz zur Telecom "freiwillig" auf den Telekommunikationsmarkt gewagt hätten.
In einem Urteil von gestern hat das oberste Gericht einen Antrag von MWeb abgelehnt, mit dem die Kläger die angebliche Monopolstellung der Telecom für verfassungswidrig erklären lassen wollte. Konkret beanstandet MWeb, dass sie im Gegensatz zur Telecom eine Lizenz für Telekommunikationsdienste benötigen und sich damit der Kontrolle der Kommunikationsbehörde ausliefern.
Ferner hatten die Kläger beanstandet, dass sie zur Nutzung der Telefonleitungen denselben Preis an die Telecom entrichten müssten wie deren Internet-Kunden. Daher sei MWeb gegenüber der Telecom preislich nicht konkurrenzfähig und im Wettbewerb benachteiligt.
Das oberste Gericht hat diese Argumentation gestern mit Hinweis darauf zurückgewiesen, die Telecom sei als Staatsunternehmen gesetzlich verpflichtet, im ganzen Land Telekommunikationsdienste anzubieten und müsse als solches große Investitionen in die dafür nötige Infrastruktur leisten. MWeb hingegen könne sich auf zahlungskräftige Kunden in größeren Ortschaften konzentrieren und dabei die von Telecom finanzierte Infrastruktur nutzen.
Vor diesem Hintergrund könnten die beiden Anbieter nicht als gleichberechtigte Wettbewerber gesehen und daraus folglich auch keine Benachteiligung von MWeb abgeleitet werden, die sich im Gegensatz zur Telecom "freiwillig" auf den Telekommunikationsmarkt gewagt hätten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen