Mwilima beschäftigt Regierung
Verurteilter Ex-DTA-Parlamentarier darf auf Freilassung hoffen
Von Marc Springer, Windhoek
Wie Innenminister Frans Kapofi am Donnerstag auf Anfrage des PDM-Präsidenten McHenry Venaani in der Nationalversammlung mitteilte, bestehe „grundsätzlich die Möglichkeit“, dass Mwilima aus „humanitären Gründen“ freigelassen werden könnte. Ferner bestätigte er, dass dazu momentan „Gespräche stattfinden“ würden, wollte jedoch nicht darüber spekulieren, ob und wann diese zu einer möglichen Freilassung Mwilimas führen würden, der am 14. September 2015 von Richter Elton Hoff wegen Hochverrats, neunfachen Mordes und versuchten Mordes in 91 Fällen schuldig gesprochen wurde.
Venaani zufolge habe er Mwilima vier Mal im Gefängnis besucht um einen eigenen Eindruck von dessen Gesundheitszustand zu gewinnen. Der 65-jährige leide unter schwerer Diabetes und müsse wöchentlich zur Dialyse ins Krankenhaus. Zwar habe er Hochverrat begangen und damit schwere Schuld auf sich geladen, aber dafür bereits mit über 20 Jahren Freiheitsentzug gebüßt. Deshalb habe er aus gesundheitlichen Gründen die Freilassung verdient, weil „wir in Person von Mwilima einen Mann bestrafen der bereits auf dem Sterbebett liegt“.
Mwilima, der am 4. August 1999 nur drei Tage nach der bewaffneten Erhebung in Katima Mulilo festgenommen und anschließend schwer misshandelt wurde, versucht seit geraumer Zeit, am Obergericht eine Haftverschonung zu erwirken. Eine entsprechende Klage begründet er damit, er werde im Gefängnis medizinisch nicht angemessen behandelt und deshalb bereits mehrmals „kollabiert“. Nach einem dieser „Zusammenbrüche“ sei er ins römisch-katholische Hospital eingeliefert worden, wo er drei Wochen in der Intensivstation verbracht und einen Großteil davon im Koma gelegen habe.
Obwohl er aufgrund seines Nierenleidens regelmäßige Dialyse benötige und eine strenge Diät befolgen müsse, erhalte er im Gefängnis nicht die dafür vorgesehenen Lebensmittel. Stattdessen bekomme er Maisbrei und Weißbrot weil das von ihm benötigte Gemüse angeblich nicht vorrätig sei. Ferner habe die Gefängnisleitung seiner Familie untersagt, ihm wie es ihr zwischenzeitlich erlaubt war, die von ihm benötigten Nahrungsmittel ins Gefängnis zu bringen.
Als Konsequenz dieser von Mwilima als „grausam, unmenschlich und erniedrigend“ bezeichneter Behandlung sei sein Leben akut gefährdet. Dies versucht der Kläger mit einigen ärztlichen Attesten zu belegen, wonach sich sein Zustand seit Haftbeginn dramatisch verschlechtert habe und seine weitere Gefangenschaft ein akutes Gesundheitsrisiko für ihn berge.
Wie Innenminister Frans Kapofi am Donnerstag auf Anfrage des PDM-Präsidenten McHenry Venaani in der Nationalversammlung mitteilte, bestehe „grundsätzlich die Möglichkeit“, dass Mwilima aus „humanitären Gründen“ freigelassen werden könnte. Ferner bestätigte er, dass dazu momentan „Gespräche stattfinden“ würden, wollte jedoch nicht darüber spekulieren, ob und wann diese zu einer möglichen Freilassung Mwilimas führen würden, der am 14. September 2015 von Richter Elton Hoff wegen Hochverrats, neunfachen Mordes und versuchten Mordes in 91 Fällen schuldig gesprochen wurde.
Venaani zufolge habe er Mwilima vier Mal im Gefängnis besucht um einen eigenen Eindruck von dessen Gesundheitszustand zu gewinnen. Der 65-jährige leide unter schwerer Diabetes und müsse wöchentlich zur Dialyse ins Krankenhaus. Zwar habe er Hochverrat begangen und damit schwere Schuld auf sich geladen, aber dafür bereits mit über 20 Jahren Freiheitsentzug gebüßt. Deshalb habe er aus gesundheitlichen Gründen die Freilassung verdient, weil „wir in Person von Mwilima einen Mann bestrafen der bereits auf dem Sterbebett liegt“.
Mwilima, der am 4. August 1999 nur drei Tage nach der bewaffneten Erhebung in Katima Mulilo festgenommen und anschließend schwer misshandelt wurde, versucht seit geraumer Zeit, am Obergericht eine Haftverschonung zu erwirken. Eine entsprechende Klage begründet er damit, er werde im Gefängnis medizinisch nicht angemessen behandelt und deshalb bereits mehrmals „kollabiert“. Nach einem dieser „Zusammenbrüche“ sei er ins römisch-katholische Hospital eingeliefert worden, wo er drei Wochen in der Intensivstation verbracht und einen Großteil davon im Koma gelegen habe.
Obwohl er aufgrund seines Nierenleidens regelmäßige Dialyse benötige und eine strenge Diät befolgen müsse, erhalte er im Gefängnis nicht die dafür vorgesehenen Lebensmittel. Stattdessen bekomme er Maisbrei und Weißbrot weil das von ihm benötigte Gemüse angeblich nicht vorrätig sei. Ferner habe die Gefängnisleitung seiner Familie untersagt, ihm wie es ihr zwischenzeitlich erlaubt war, die von ihm benötigten Nahrungsmittel ins Gefängnis zu bringen.
Als Konsequenz dieser von Mwilima als „grausam, unmenschlich und erniedrigend“ bezeichneter Behandlung sei sein Leben akut gefährdet. Dies versucht der Kläger mit einigen ärztlichen Attesten zu belegen, wonach sich sein Zustand seit Haftbeginn dramatisch verschlechtert habe und seine weitere Gefangenschaft ein akutes Gesundheitsrisiko für ihn berge.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen