Mwilima kämpft um Freilassung
Erkrankter Caprivi-Separatist will Haftverschonung einklagen
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung seines Anliegens, dessen Verhandlung gestern auf den 29. Januar 2010 vertagt wurde, führt Mwilima an, er leide unter schwerer Diabetes und hohem Blutdruck, für die er im Gefängnis nicht angemessen behandelt werde. Deshalb sei er am 6. Oktober 2014 in der Gefangenschaft zwei Mal „kollabiert“ und habe in ein privates Krankenhaus gebracht und dort behandelt werden müssen.
Wenige Tage darauf sei er im Gefängnis erneut „zusammengebrochen“ und ins römisch-katholische Hospital eingeliefert worden, wo er drei Wochen in der Intensivstation verbracht und einen Großteil davon im Koma gelegen habe. Während dieser Zeit sei auch ein schweres Nierenleiden bei ihm diagnostiziert worden, ohne dass ihm die als Antragsgegner geführte Gefängnisbehörde oder das für sie zuständige Ministerium für innere Sicherheit irgendwelche medizinische Versorgung geleistet hätten.
Obwohl er aufgrund seines Nierenleidens regelmäßige Dialyse benötige und eine strenge Diät befolgen müsse, erhalte er im Gefängnis nicht die dafür vorgesehenen Lebensmittel. Stattdessen bekomme er Maisbrei und Weißbrot weil das von ihm benötigte Gemüse angeblich nicht vorrätig sei. Ferner habe die Gefängnisleitung seiner Familie untersagt, ihm wie es ihr zwischenzeitlich erlaubt war, die von ihm benötigten Nahrungsmittel ins Gefängnis zu bringen.
Als Konsequenz dieser von Mwilima als „grausam, unmenschlich und erniedrigend“ bezeichneter Behandlung sei sein Leben akut gefährdet. Dies versucht der Kläger mit einigen ärztlichen Attesten zu belegen, wonach sich sein Zustand seit Haftbeginn dramatisch verschlechtert habe und seine weitere Gefangenschaft ein akutes Gesundheitsrisiko für ihn berge.
In der Folge habe sein Anwalt Greyson Nyoni einige Schreiben an die Gefängnisbehörde gerichtet und eine Lockerung seiner Haftbedingungen bzw. die Einhaltung der kulinarischen Ernährungsvorschriften verlangt, die ihm Ärzte aufgrund seiner Diabetes erarbeitet hätten. Auf diese Schreiben habe die Gefängnisleitung ebenso wenig reagiert wie auf die von Nyoni weitergeleiteten Atteste von Ärzten, wonach eine angemessene Behandlung seiner Diabetes nur in Freiheit möglich sei und er deshalb aus medizinischen Gründen auf Bewährung entlassen werden solle. Vielmehr habe die Gefängnisleitung das Gesuch in einer stark verspäteten Antwort mit Hinweis darauf abgelehnt, dass die von ihr als „Beschwerden“ des Klägers bezeichneten Krankheiten auch im Gefängnis behandelt werden könnten.
Die Organisation Namrights hat bereits an das Hochkommissariat für Menschenrechte appelliert, sich für eine Freilassung von Mwilima einzusetzen. Der inzwischen 64-Jährige wurde nach seiner Festnahme am 4. August 1999 von Sicherheitskräften gefoltert und fordert dafür in einem getrennten Verfahren eine Entschädigung von 75 Millionen N$. Mwilima gehört zu einer Gruppe von 30. Separatisten, die wegen ihrer Beteiligung an einem bewaffneten Aufstand in Katima Mulio bei dem mehrere Einrichtungen angegriffen und Menschen getötet wurden, zu Haftstrafen zwischen drei und 18 Jahren verurteilt wurden.
Zur Begründung seines Anliegens, dessen Verhandlung gestern auf den 29. Januar 2010 vertagt wurde, führt Mwilima an, er leide unter schwerer Diabetes und hohem Blutdruck, für die er im Gefängnis nicht angemessen behandelt werde. Deshalb sei er am 6. Oktober 2014 in der Gefangenschaft zwei Mal „kollabiert“ und habe in ein privates Krankenhaus gebracht und dort behandelt werden müssen.
Wenige Tage darauf sei er im Gefängnis erneut „zusammengebrochen“ und ins römisch-katholische Hospital eingeliefert worden, wo er drei Wochen in der Intensivstation verbracht und einen Großteil davon im Koma gelegen habe. Während dieser Zeit sei auch ein schweres Nierenleiden bei ihm diagnostiziert worden, ohne dass ihm die als Antragsgegner geführte Gefängnisbehörde oder das für sie zuständige Ministerium für innere Sicherheit irgendwelche medizinische Versorgung geleistet hätten.
Obwohl er aufgrund seines Nierenleidens regelmäßige Dialyse benötige und eine strenge Diät befolgen müsse, erhalte er im Gefängnis nicht die dafür vorgesehenen Lebensmittel. Stattdessen bekomme er Maisbrei und Weißbrot weil das von ihm benötigte Gemüse angeblich nicht vorrätig sei. Ferner habe die Gefängnisleitung seiner Familie untersagt, ihm wie es ihr zwischenzeitlich erlaubt war, die von ihm benötigten Nahrungsmittel ins Gefängnis zu bringen.
Als Konsequenz dieser von Mwilima als „grausam, unmenschlich und erniedrigend“ bezeichneter Behandlung sei sein Leben akut gefährdet. Dies versucht der Kläger mit einigen ärztlichen Attesten zu belegen, wonach sich sein Zustand seit Haftbeginn dramatisch verschlechtert habe und seine weitere Gefangenschaft ein akutes Gesundheitsrisiko für ihn berge.
In der Folge habe sein Anwalt Greyson Nyoni einige Schreiben an die Gefängnisbehörde gerichtet und eine Lockerung seiner Haftbedingungen bzw. die Einhaltung der kulinarischen Ernährungsvorschriften verlangt, die ihm Ärzte aufgrund seiner Diabetes erarbeitet hätten. Auf diese Schreiben habe die Gefängnisleitung ebenso wenig reagiert wie auf die von Nyoni weitergeleiteten Atteste von Ärzten, wonach eine angemessene Behandlung seiner Diabetes nur in Freiheit möglich sei und er deshalb aus medizinischen Gründen auf Bewährung entlassen werden solle. Vielmehr habe die Gefängnisleitung das Gesuch in einer stark verspäteten Antwort mit Hinweis darauf abgelehnt, dass die von ihr als „Beschwerden“ des Klägers bezeichneten Krankheiten auch im Gefängnis behandelt werden könnten.
Die Organisation Namrights hat bereits an das Hochkommissariat für Menschenrechte appelliert, sich für eine Freilassung von Mwilima einzusetzen. Der inzwischen 64-Jährige wurde nach seiner Festnahme am 4. August 1999 von Sicherheitskräften gefoltert und fordert dafür in einem getrennten Verfahren eine Entschädigung von 75 Millionen N$. Mwilima gehört zu einer Gruppe von 30. Separatisten, die wegen ihrer Beteiligung an einem bewaffneten Aufstand in Katima Mulio bei dem mehrere Einrichtungen angegriffen und Menschen getötet wurden, zu Haftstrafen zwischen drei und 18 Jahren verurteilt wurden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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