Nach Ausganssperre kein normaler Betrieb
Windhoek (sb)- Die Frist für die Beantragung von Permits als unentbehrlicher Dienstleister endet am 24. April 2020 um 23Uhr59. Angaben dazu machte die Handelsministerin, Lucia Iipumbu, gestern auf einer Pressekonferenz. Auf Nachfrage bei der Vize-Staatssekretärin des Handelsministeriums heute Morgen, erläuterte diese, dass die bereits ausgestellten Genehmigungen theoretisch für die gesamte Dauer des Ausnahmezustandes (State of Emergency) gültig seien und nicht nur für die Dauer der zurzeit verhängten Ausganssperre. Sie bestätigte diese ausdrücklich. Betriebe, die keine Erlaubnis hätten, dürften laut der Vize-Staatssekretärin nicht automatisch nach Beendigung der Ausgangssperre wieder ihre Betriebe öffnen. Sobald das Gesundheitsministerium eine Entwarnung gäbe, könnte man über weitere Lockerungen dieser Regel nachdenken und diese per Amtsblatt genehmigen. Sollten Zweifel bestehen, sollten Nachfragen an das Ministerium gerichtete werden. Indessen werde sie jetzt die Ministerin darum bitten diese Information klarzustellen.
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Allgemeine Zeitung
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