Nach dem Lockdown kein normaler Betrieb
Windhoek (sb) - Bis Mitternacht können Unternehmen noch Anträge einreichen und als systemrelevante Dienstleister eingestuft werden. Das betonte die Handelsministerin, Lucia Iipumbu, gestern bei einer Pressekonferenz in Windhoek. Ihr zufolge hatten Dienstleister ausreichend Zeit, sich um eine entsprechende Genehmigung zu bemühen.
Insgesamt seien 10900 Anträge eingegangen, wovon die Behörden circa 6700 genehmigt hätten. Auf Nachfrage beim zuständigen Ministeriums hieß es gestern, die bereits ausgestellten Genehmigungen seien nicht nur bis zum Ende des sogenannten Lockdowns am 5. Mai gültig, sondern für den gesamten Zeitraum des von Präsident Hage Geingob ausgerufenen Ausnahmezustandes.
Dienstleister und Unternehmen, die keine Erlaubnis haben, dürfen somit nach Ende der Ausgangssperre nicht automatisch wieder den Betrieb öffnen. Eine Lockerung dieser Maßnahme sei erst möglich, wenn eine Entwarnung und eine entsprechende Empfehlung des Gesundheitsministeriums vorliege. Zwecks Nachfragen kann sich die Öffentlichkeit an das Handelsministerium wenden.
Insgesamt seien 10900 Anträge eingegangen, wovon die Behörden circa 6700 genehmigt hätten. Auf Nachfrage beim zuständigen Ministeriums hieß es gestern, die bereits ausgestellten Genehmigungen seien nicht nur bis zum Ende des sogenannten Lockdowns am 5. Mai gültig, sondern für den gesamten Zeitraum des von Präsident Hage Geingob ausgerufenen Ausnahmezustandes.
Dienstleister und Unternehmen, die keine Erlaubnis haben, dürfen somit nach Ende der Ausgangssperre nicht automatisch wieder den Betrieb öffnen. Eine Lockerung dieser Maßnahme sei erst möglich, wenn eine Entwarnung und eine entsprechende Empfehlung des Gesundheitsministeriums vorliege. Zwecks Nachfragen kann sich die Öffentlichkeit an das Handelsministerium wenden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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