Nachbesserungen an Novelle gefordert
Windhoek - DiWindhoek (ms) - Die Vereinigung nichtstaatlicher Organisationen (NANGOF) hat gestern den Nationalrat im Rahmen einer Demonstration zu Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf aufgefordert, der die Rechte unehelicher Kinder aufwerten soll.
In einer Petition, die gestern an den Vorsitzenden des Nationalrates, Asser Kapere, überreicht wurde, weist das Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) darauf hin, dass es "unpraktikabel" sei, unverheirateten Eltern nach der Trennung gleichberechtigtes Sorgerecht über ihre Kinder zu geben, wie dies in der Novelle vorgesehen ist.
In der Praxis werde sich eine solche Regelung kaum durchsetzen lassen, weil die Eltern unehelicher Kinder nach der Trennung nicht zusammen wohnten und deshalb nicht zeitgleich als Erziehungsberechtigte auftreten könnten. Deshalb schlägt das LAC vor, die Gesetzvorlage dahingehend zu ändern, dass nur einem der Eltern das Sorgerecht zugesprochen und dem anderen ein Besuchsrecht eingeräumt werden solle. Das Sorgerecht solle dabei dem Elternteil zuerkannt werden, der als Vormund des Kindes "am besten geeignet" ist.
Der LAC beanstandet ferner eine Klausel in der Novelle, nach der das Sorgerecht für ein uneheliches Kind nach dem Tode eines seiner Eltern automatisch an den hinterbliebenen Elternteil übergeht. Diese Bestimmung hält das LAC für inakzeptabel, weil sie unabhängig von der Frage gelte, ob der hinterbliebene Elternteil als Erziehungsberechtigter geeignet sei. So sei es im Extremfall beispielsweise denkbar, dass ein Triebtäter das Sorgerecht über ein Kind erhält, das er durch eine Vergewaltigung gezeugt hat und dessen Mutter gestorben ist.utomatisch an den hinterbliebenen Elternteil übergeht. Diese Bestimmung hält das LAC für inakzeptabel, weil sie unabhängig von der Frage gelte, ob der hinterbliebene Elternteil als Erziehungsberechtigter geeignet sei. So sei es im Extremfall beispielsweise denkbar, dass ein Triebtäter das Sorgerecht über ein Kind erhält, das er durch eine Vergewaltigung gezeugt hat und dessen Mutter gestorben ist.gelung kaum durchsetzen lassen, weil die Eltern unehelicher Kinder nach der Trennung nicht zusammen wohnten und deshalb nicht zeitgleich als Erziehungsberechtigte auftreten könnten. Deshalb schlägt das LAC?e Vereinigung nichtstaatlicher Organisationen (NANGOF) hat gestern den Nationalrat im Rahmen einer Demonstration zu Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf aufgefordert, der die Rechte unehelicher Kinder aufwerten soll.
In einer Petition, die gestern an den Vorsitzenden des Nationalrates, Asser Kapere, überreicht wurde, weist das Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) darauf hin, dass es "unpraktikabel" sei, unverheirateten Eltern nach der Trennung gleichberechtigtes Sorgerecht über ihre Kinder zu geben, wie dies in der Novelle vorgesehen ist.
In der Praxis werde sich eine solche Regelung kaum durchsetzen lassen, weil die Eltern unehelicher Kinder nach der Trennung nicht zusammen wohnten und deshalb nicht zeitgleich als Erziehungsberechtigte auftreten könnten. Deshalb schlägt das LAC vor, die Gesetzvorlage dahingehend zu ändern, dass nur einem der Eltern das Sorgerecht zugesprochen und dem anderen ein Besuchsrecht eingeräumt werden solle. Das Sorgerecht solle dabei dem Elternteil zuerkannt werden, der als Vormund des Kindes "am besten geeignet" ist.
Der LAC beanstandet ferner eine Klausel in der Novelle, nach der das Sorgerecht für ein uneheliches Kind nach dem Tode eines seiner Eltern automatisch an den hinterbliebenen Elternteil übergeht. Diese Bestimmung hält das LAC für inakzeptabel, weil sie unabhängig von der Frage gelte, ob der hinterbliebene Elternteil als Erziehungsberechtigter geeignet sei. So sei es im Extremfall beispielsweise denkbar, dass ein Triebtäter das Sorgerecht über ein Kind erhält, das er durch eine Vergewaltigung gezeugt hat und dessen Mutter gestorben ist.
In einer Petition, die gestern an den Vorsitzenden des Nationalrates, Asser Kapere, überreicht wurde, weist das Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) darauf hin, dass es "unpraktikabel" sei, unverheirateten Eltern nach der Trennung gleichberechtigtes Sorgerecht über ihre Kinder zu geben, wie dies in der Novelle vorgesehen ist.
In der Praxis werde sich eine solche Regelung kaum durchsetzen lassen, weil die Eltern unehelicher Kinder nach der Trennung nicht zusammen wohnten und deshalb nicht zeitgleich als Erziehungsberechtigte auftreten könnten. Deshalb schlägt das LAC vor, die Gesetzvorlage dahingehend zu ändern, dass nur einem der Eltern das Sorgerecht zugesprochen und dem anderen ein Besuchsrecht eingeräumt werden solle. Das Sorgerecht solle dabei dem Elternteil zuerkannt werden, der als Vormund des Kindes "am besten geeignet" ist.
Der LAC beanstandet ferner eine Klausel in der Novelle, nach der das Sorgerecht für ein uneheliches Kind nach dem Tode eines seiner Eltern automatisch an den hinterbliebenen Elternteil übergeht. Diese Bestimmung hält das LAC für inakzeptabel, weil sie unabhängig von der Frage gelte, ob der hinterbliebene Elternteil als Erziehungsberechtigter geeignet sei. So sei es im Extremfall beispielsweise denkbar, dass ein Triebtäter das Sorgerecht über ein Kind erhält, das er durch eine Vergewaltigung gezeugt hat und dessen Mutter gestorben ist.utomatisch an den hinterbliebenen Elternteil übergeht. Diese Bestimmung hält das LAC für inakzeptabel, weil sie unabhängig von der Frage gelte, ob der hinterbliebene Elternteil als Erziehungsberechtigter geeignet sei. So sei es im Extremfall beispielsweise denkbar, dass ein Triebtäter das Sorgerecht über ein Kind erhält, das er durch eine Vergewaltigung gezeugt hat und dessen Mutter gestorben ist.gelung kaum durchsetzen lassen, weil die Eltern unehelicher Kinder nach der Trennung nicht zusammen wohnten und deshalb nicht zeitgleich als Erziehungsberechtigte auftreten könnten. Deshalb schlägt das LAC?e Vereinigung nichtstaatlicher Organisationen (NANGOF) hat gestern den Nationalrat im Rahmen einer Demonstration zu Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf aufgefordert, der die Rechte unehelicher Kinder aufwerten soll.
In einer Petition, die gestern an den Vorsitzenden des Nationalrates, Asser Kapere, überreicht wurde, weist das Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) darauf hin, dass es "unpraktikabel" sei, unverheirateten Eltern nach der Trennung gleichberechtigtes Sorgerecht über ihre Kinder zu geben, wie dies in der Novelle vorgesehen ist.
In der Praxis werde sich eine solche Regelung kaum durchsetzen lassen, weil die Eltern unehelicher Kinder nach der Trennung nicht zusammen wohnten und deshalb nicht zeitgleich als Erziehungsberechtigte auftreten könnten. Deshalb schlägt das LAC vor, die Gesetzvorlage dahingehend zu ändern, dass nur einem der Eltern das Sorgerecht zugesprochen und dem anderen ein Besuchsrecht eingeräumt werden solle. Das Sorgerecht solle dabei dem Elternteil zuerkannt werden, der als Vormund des Kindes "am besten geeignet" ist.
Der LAC beanstandet ferner eine Klausel in der Novelle, nach der das Sorgerecht für ein uneheliches Kind nach dem Tode eines seiner Eltern automatisch an den hinterbliebenen Elternteil übergeht. Diese Bestimmung hält das LAC für inakzeptabel, weil sie unabhängig von der Frage gelte, ob der hinterbliebene Elternteil als Erziehungsberechtigter geeignet sei. So sei es im Extremfall beispielsweise denkbar, dass ein Triebtäter das Sorgerecht über ein Kind erhält, das er durch eine Vergewaltigung gezeugt hat und dessen Mutter gestorben ist.
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Allgemeine Zeitung
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