Nachfolge regeln
Das Jahr 2004 sollte das Jahr der Nachfolge für Präsident Sam Nujoma werden. Für 2004 ist der Sonderkongress der Swapo angesagt, auf dem die Kandidatur der Nachfolge für den Präsidenten geklärt werden muss. Es gibt etliche Zeichen dafür, dass Nujoma dem Geist der Verfassung gerecht werden und keine weitere (es wäre die vierte!) Amtsperiode anstreben will. Ebenso gibt es Indizien, die dieser Wahrnehmung widersprechen.
Das Für und Wider dieser Perzeptionen soll im Folgenden kurz beleuchtet werden. Nujoma selbst hat wenigstens zweimal vor ausländischen Medien, jüngst darunter die britische BBC, beteuert, dass er nicht wieder kandidieren werde. Der Generalsekretär der Swapo, Ngarikutuke Tjiriange, hat von sich aus in der Öffentlichkeit keinen Zweifel daran belassen, dass die Partei im Sinne der Verfassung den derzeitigen Präsidenten ablösen müsse.
Seine erste Amtsperiode hat Präsident Nujoma nach dem gleichen politischen Kunstgriff angetreten wie die Nationalversammlung der allerersten Legislaturperiode. Im Jahre 1989 wählte das Volk von Namibia nach Parteienlisten und nach dem Verhältniswahlrecht seine erste international anerkannte Verfassunggebende Versammlung.
Nachdem die gewählten Verfassungsväter das Grundgesetz
entworfen und verabschiedet hatten, gab es noch keine formale Regierung. Diese hätte an und für sich im Rahmen des gerade erstellten Grundgesetzes in einer weiteren Wahl ermittelt werden müssen. Da die Stimmabgabe für das politische Kräfteverhältnis in der Verfassunggebenden Versammlung im März 1990, zum Zeitpunt der Unabhängigkeit, noch aktuell und authentisch galt, ersparten die Parteien sich einen weiteren aufwändigen Wahlgang und konvertierten die Verfassunggebende Versammlung per Konsens kurzerhand zur ersten Nationalversammlung (Parlament). Außerdem entsprach die Gesamtzahl gewählter Abgeordneter der Verfassunggebenden Versammlung bereits der Anzahl der Parlamentssitze der Nationalversammlung. Auf dem gleichen Wege erhielt das Volk von Namibia seinen Präsidenten der ersten Amtsperiode. Der Präsident der stärksten gewählten Partei unter den Verfassungsvätern (Swapo) wurde der Präsident der ersten Regierung, ohne dass das Volk ihn in dieser Eigenschaft gewählt hatte. Daraus entstand die Möglichkeit, dass Präsident Nujoma dann noch zweimal formal vom Volk von Namibia in sein Amt gewählt werden konnnte, ohne dass dazu die Verfassung geändert werden musste. Die Kritiker haben sich jedoch auf den "Geist der Verfassung" berufen, die die zeitliche Begrenzung des Präsidentenamtes schlicht auf maximal zehn Jahre festschreibt.
Die Perzeption, dass Nujoma und die Partei sich in der Frage der Nachfolge noch nicht endgültig entschieden haben, entsteht zu Recht so lange, wie Nujoma bei Anlässen wie bei Häuptlingsbesuchen im Staatshaus, auf die kollektive Bitte, auch ein drittes Mal zu kandidieren (und somit das Amt ein viertes Mal auszuüben) keinen Widerspruch erhebt. Im Übrigen hat sich Nujoma vor den namibischen Medien und der Nation von Namibia noch nicht eindeutig zur Frage der Nachfolge geäußert. Der Monumentalbau des neuen Staatshauses regt ferner die Spekulation an, dass der erste Päsident der "Befreiung" auch einmal in dem Adlerhorst thronen möchte.
Das Für und Wider dieser Perzeptionen soll im Folgenden kurz beleuchtet werden. Nujoma selbst hat wenigstens zweimal vor ausländischen Medien, jüngst darunter die britische BBC, beteuert, dass er nicht wieder kandidieren werde. Der Generalsekretär der Swapo, Ngarikutuke Tjiriange, hat von sich aus in der Öffentlichkeit keinen Zweifel daran belassen, dass die Partei im Sinne der Verfassung den derzeitigen Präsidenten ablösen müsse.
Seine erste Amtsperiode hat Präsident Nujoma nach dem gleichen politischen Kunstgriff angetreten wie die Nationalversammlung der allerersten Legislaturperiode. Im Jahre 1989 wählte das Volk von Namibia nach Parteienlisten und nach dem Verhältniswahlrecht seine erste international anerkannte Verfassunggebende Versammlung.
Nachdem die gewählten Verfassungsväter das Grundgesetz
entworfen und verabschiedet hatten, gab es noch keine formale Regierung. Diese hätte an und für sich im Rahmen des gerade erstellten Grundgesetzes in einer weiteren Wahl ermittelt werden müssen. Da die Stimmabgabe für das politische Kräfteverhältnis in der Verfassunggebenden Versammlung im März 1990, zum Zeitpunt der Unabhängigkeit, noch aktuell und authentisch galt, ersparten die Parteien sich einen weiteren aufwändigen Wahlgang und konvertierten die Verfassunggebende Versammlung per Konsens kurzerhand zur ersten Nationalversammlung (Parlament). Außerdem entsprach die Gesamtzahl gewählter Abgeordneter der Verfassunggebenden Versammlung bereits der Anzahl der Parlamentssitze der Nationalversammlung. Auf dem gleichen Wege erhielt das Volk von Namibia seinen Präsidenten der ersten Amtsperiode. Der Präsident der stärksten gewählten Partei unter den Verfassungsvätern (Swapo) wurde der Präsident der ersten Regierung, ohne dass das Volk ihn in dieser Eigenschaft gewählt hatte. Daraus entstand die Möglichkeit, dass Präsident Nujoma dann noch zweimal formal vom Volk von Namibia in sein Amt gewählt werden konnnte, ohne dass dazu die Verfassung geändert werden musste. Die Kritiker haben sich jedoch auf den "Geist der Verfassung" berufen, die die zeitliche Begrenzung des Präsidentenamtes schlicht auf maximal zehn Jahre festschreibt.
Die Perzeption, dass Nujoma und die Partei sich in der Frage der Nachfolge noch nicht endgültig entschieden haben, entsteht zu Recht so lange, wie Nujoma bei Anlässen wie bei Häuptlingsbesuchen im Staatshaus, auf die kollektive Bitte, auch ein drittes Mal zu kandidieren (und somit das Amt ein viertes Mal auszuüben) keinen Widerspruch erhebt. Im Übrigen hat sich Nujoma vor den namibischen Medien und der Nation von Namibia noch nicht eindeutig zur Frage der Nachfolge geäußert. Der Monumentalbau des neuen Staatshauses regt ferner die Spekulation an, dass der erste Päsident der "Befreiung" auch einmal in dem Adlerhorst thronen möchte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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