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Nachregistration im September

Windhoek - Bei der Registration werden folgende Dokumente verlangt: Der namibische Ausweis (ID), alternativ gilt auch das Geburtszertifikat in Kombination mit dem Führerschein. Ferner kann die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden. Die ECN unterscheidet zwischen Staatsbürgerschaft durch Registration. Das betrifft Einwohner, die bei der Unabhängigkeit vom staatlichen Angebot Gebrauch gemacht haben, die namibische Staatsangehörigkeit anzunehmen - "citizenship by registration". Auswärtig geborene Nachfahren namibischer Eltern/eines Elternteils können sich auf Grundlage der Abstammung ebenso um die namibische Staatsangehörigkeit bewerben - "citizenship by descent". Langjährige ständige Einwohner Namibias können sich bis jetzt nach fünf Jahren Landesaufenthalt um die Naturalisierung bewerben - "citizenship by naturalisation". Das Parlament erörtert derzeit die Verlängerung der Wartefrist von fünf auf zehn Jahre.
Folgende Bürger müssen sich als Wähler neu registrieren:

1. Wenn der bereits registrierte Wähler/die Wählerin seinen/ihren Wohnort in einen anderen Wahlkreis gewechselt hat, zum Beispiel von Windhoek West nach Klein Windhoek, das in einem anderen Wahlkreis (Windhoek Ost) liegt,
2. Der Wähler hat seine Wählerkarte verloren, oder die Karte ist wegen Beschädigung nicht mehr gültig.
3. Alle jungen Namibier/Namibierinnen, die seit den letzten Wahlen 2004 das Alter von 18 Jahren erreicht haben, beziehungsweise vor November dieses Jahres (2009) noch 18 werden, sind aufgerufen, sich im Rahmen der ständigen Wählerregistration um ihre persönliche Wählerkarte zu bemühen, die allerdings nur sporadisch durchgeführt wird, wie derzeit in den Regionen Oshana und Ohangwena vom 5. Mai bis zum 5. Juni.
Die ECN hat es bei der letzten ständigen Wählerregistration in den Regionen Khomas und Otjozondjupa versäumt, die Termine allen namibischen Medien mitzuteilen, versichert jedoch, dass alle Wahlberechtigten, die noch keine Wählerkarte haben oder eine neue benötigen, eine solche im Rahmen der zusätzlichen "ständigen" Wählerregistration beantragen können, die im September 2009 in allen Regionen durchgeführt wird. Nach dem Gesetz darf kein Wahlberechtigter von den Wahlen ausgeschlossen werden.
Wahlbeobachtung
Auf Einladung der ECN haben sich zwölf namibische Parteien an der Wahlbeobachtung in Indien beteiligt. Es handelt sich sowohl um die im Parlament vertretenen Parteien (7) als auch um fünf registrierte weitere Parteien, die entweder bei den letzten Wahlen noch nicht existiert haben, beziehungsweise aus anderen Gründen nicht mit auf dem Wahlzettel gestanden haben. Die Delegation nach Indien wird von Vizeminister Kazenambo Kazenambo aus dem Ressort Öffentliche Arbeiten und Transport angeführt und befasst sich mit den elektronischen Wahlapparaten, die dort eingesetzt werden. Vor zwei Jahren haben indische Experten im hiesigen ECN-Quartier die Apparate schon einmal vorgeführt. Das elektronische System wird jedoch nicht bei den diesjährigen Wahlen eingesetzt, weil die Kommission nicht darauf vorbereitet ist. Vor den diesjährigen Wahlen müssen auch noch Gesetzesänderungen zum bestehenden Wahlgesetz verabschiedet werden.
Laut einem Sprecher der ECN ist Personal der Wahlkommission auch zu den aktuellen Wahlen nach Südafrika gefahren, um Erfahrung zu sammeln. Diese ECN-Delegation wird jedoch nicht von Politikern begleitet.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-30

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