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Nachzählung wird ebenfalls ernstlich angefochten

Die Namibische Wahlkommission habe bei der Nachzählung der Wählerstimmen Mitte März 2005 sowie bei den Parlamentswahlen am 15. und 16. November 2004 derart viele Verstöße gegen das Wahlgesetz verübt und Unterlassungen begangen, dass keine gesetzesmäßige Wahl stattgefunden habe. Dies ist das Hauptargument der Republikanischen Partei, RP, in ihrem dritten gerichtlichen Sturmlauf gegen die vermeintliche Inkompetenz der Namibischen Wahlkommission - Electoral Commission of Namibia, ECN.

Zusammen mit den Kongressdemokraten (CoD) hatte die RP

noch im Dezember 2004 über das Gericht den Einblick in die Unterlagen zur Verhältniswahl der Nationalversammlung erwirkt und danach den Gerichtsbefehl auf Annullierung der Ergebnisse vom November sowie die gerichtliche Anordnung der Nachzählung zuwege gebracht. Seit dem 15. April 2005 liegt die dritte Klage der RP vor Gericht - die CoD tritt diesmal nicht als ausdrücklicher Kläger auf, unterstützt jedoch ausdrücklich den weiteren Anklageprozess - um den Verlauf der Nachzählung vom 13. bis 16. März 2005 anzufechten und dadurch die Legitimität der Nationalversammlung von November 2004 erneut in Frage zu stellen (AZ-Bericht vom 21. April 2005).

Die ECN hat während der Nachzählung laut RP keine der Ordnungswidrigkeiten beseitigen oder klären können, die das Obergericht ursprünglich am 10. März 2005 veranlasst haben, das Wahlergebnis von November 2004 für null und nichtig zu erklären. Im Gegenteil, die Nachzählung habe noch mehr Gesetzesverstöße ans Licht gebracht. Als Beispiele führt die RP parteiisches Verhalten sowie das Unvermögen der ECN an, alle nach dem Gesetz erforderlichen Belege und Wählerlisten vorzulegen. Daraus schließt die RP, dass eine Wahl, wie es das Gesetz von 1992 (revidiert im Juli 2003) vorsieht, nicht stattgefunden habe.

Die Leiter des oppositionellen Beobachterteams bei der Nachzählung waren der Wahlexperte Sakkie van der Merwe, die Statistikerin Edna Botha, sowie die Generalsekretäre der CoD und RP, Kala Gertze und Carola Engelbrecht. Ferner hatten die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte, NGfM, und der Verband nichtstaatlicher Organisationen, NANGOF, ständige Beobachter bei der Nachzählung. Den NGfM-Direktor Phil ya Nangoloh hat ein SWAPO-Vertreter während der Nachzählung tätlich angegriffen und ihm die Video-Kamera aus der Hand geschlagen.



"Wahl lief jenseits

des Gesetzes"

Laut der jüngsten Wahlklage hat die ECN den Beobachtern das Mitspracherecht zur Durchführung der Nachzählung verwehrt. Die ECN habe ferner entgegen der anfänglichen Abmachung, die auch vom Gesetz verlangt wird, die Ergebnisse der Nachzählung nicht per Wahlkreis ausgerufen, sondern nur die Summe der Stimmen für jede Partei angeboten. Darüber hinaus habe die ECN nach dem dritten Tag der Nachzählung selbst angekündigt, dass erst 38 aus 108 Wahlkreisen überprüft worden seien. Wegen des nahenden Termins des 21. März mit Einführung des neuen Präsidenten und der Auflösung der bisherigen Nationalversammlung hatte die ECN nur noch einen Tag zum Nachzählen, aber laut Augenzeugen wurde nun fast nicht mehr gezählt. "Der erste Beklagte (die ECN) hatte nun Angst, mit der Nachzählung nicht zeitig fertig zu werden und beschloss daher, die Ergebnisse der vorigen Zählung ( von November 2004) im Wesentlichen zu wiederholen, um die Sache abzuschließen."

Trotz Chaos, fehlender Belege und Unterschriften, trotz nicht versiegelter und nicht nummerierter Urnen leiten die Beobachter aus einigen überprüften Ergebnissen im Gerichtsdokument dennoch derart hohe Diskrepanzen zwischen öffentlich angekündigten Ziffern und völlig anders belegter Auszählung ab, dass sich der Verdacht erhärtet, dass Wahlurnen und das Endergebnis mit "Zusatzstimmen gestopft" wurden (Beispiel Karasburg, wo nur 3533 Wahlzettel ausgegeben, aber 9617 Stimmen gezählt wurden, von denen 6176 auf die SWAPO entfielen).

Für höchst belastend für die ECN führt der Kläger auch den Umstand an, dass die ECN sich am letzten Tag der Nachzählung, als noch über 60 Prozent der Stimmen hätten überprüft werden müssen, was zeitlich nicht mehr möglich war, sich mit den SWAPO-Vertretern Andreas Ndishishi und Paulus Kapia unter Ausschluss aller anderer vertretenen Parteien beraten haben. Kurz darauf kündigte Tonchi mit unwesentlichen Unterschieden das gleiche Wahlergebnis wie im November 2004 an.

Die Nachzählung, so folgert die RP, "war so fehlerhaft, weil der Beklagte (die ECN) die Regeln des Wahlgesetzes nicht einhält. Daher konnten die ursprüngliche Zählung und die Nachzählung in keiner Weise fair und transparent überprüft werden, weil die Kontrollmaßnahmen des Wahlgesetzes ignoriert wurden". Also beantragt die RP nun die Annullierung der Wahl der Nationalversammlung und nicht nur ihrer Ergebnisse.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-26

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