Namandje lehnt Akteneinsicht ab
Fishrot-Affäre: Finanztransaktionen bringen Rechtsanwalt in Bedrängnis
Von Marc Springer
Windhoek
Hintergrund des Anliegens, das gestern vor Richter Hermann Oosthuizen verhandelt wurde, ist die Fernsehdokumentation „Anatomy of a bribe“ in der rekonstruiert wird, wie sich das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 angeblich gegen Schmiergeld von rund 103 Millionen N$ lukrative Fangquoten in Namibia erkauft hat. Der LSN-Direktorin Margaretha Steinmann zufolge wird Sisa Namandje & Co in der Reportage als die Kanzlei genannt, über die ein Teil der mutmaßlichen Bestechungsgelder an ihre Empfänger kanalisiert, bzw. deren Ursprung verschleiert wurde.
Ferner führt sie in einer eidesstattlichen Erklärung an, die LSN habe aufgrund der Reportage bereits im Dezember beschlossen, die darin enthaltenen Vorwürfe gegen Namandje zu untersuchen, sei dabei jedoch von jenem „behindert” worden. Deshalb verbleibe der Vereinigung keine andere Möglichkeit, als einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräume der Kanzlei zu erwirken und damit Einsicht in Akten zu erzwingen, über die sich der Vorwurf klären ließe, ob Namandjes Treuhandkonto tatsächlich dazu missbraucht wurde, Bestechungsgeld in Höhe von 23 Millionen N$ an die davon Begünstigten zu leiten.
Namandjes Anwalt Raymond Heathcote dementierte gestern ausdrücklich, sein Mandant habe der LSN die Kooperation verweigert. Vielmehr habe jener lediglich versichert, er werde nicht das Anwaltsgeheimnis verletzten und den Klägern deshalb auch keine Unterlagen überlassen, die vertrauliche Informationen seiner Mandanten enthielten. Daraus habe die LSN fälschlicher Weise abgeleitet, Namandje werde ihr nicht Rede und Antwort stehen und sie deshalb gezwungen sein, einen Durchsuchungsbeschluss für seine Büros zu beantragen.
Dabei habe sich Steinmann jedoch Befugnisse angeeignet, die ihr als Direktorin der LSN nicht zustünden. Schließlich müsse der gesamte Vorstand der LSN darüber entscheiden und könne Steinmann nicht im Alleingang beschließen, ob „ein Anwalt unkooperativ ist und sich die von ihm gewünschte Information nur per Dursuchungsbeschluss erlangen lässt”. Da ein solcher Vorstands-Beschluss nicht vorliege, sei der gesamte Antrag unwirksam und müsse allein aus diesem Grund verworfen werden.
Ferner hob Heathcote hervor, die LSN habe keine gesetzliche Grundlage eine derart „invasive” Maßnahme wie eine Durchsuchung zu veranlassen, die nicht nur die Privatsphäre seines Mandanten, sondern auch den Anspruch auf Vertraulichkeit von dessen Kunden verletze. Schließlich gebe es „kein Zurück mehr” sobald die LSN Akten des Antragsgegners beschlagnahmt habe und bestehe für dessen Mandanten folglich auch keine Garantie, dass vertrauliche Informationen von ihnen an die Öffentlichkeit gelangen würden.
Die Anwältin der LSN, Unomwinjo Katjipuka-Sibolile, betonte, ihre Klienten hätten auch von der Finanzfahndung konkrete Hinweise dafür erhalten, dass Namandjes Treuhandkonto für mögliche Geldwäsche missbraucht worden sei. Dem sei eine längere Korrespondenz mit Namandje gefolgt, der sich von Beginn auf seine Schweigepflicht berufen und keinerlei Anstalten gemacht habe, mit der LSN zusammenzuarbeiten.
Folglich habe diese keine Alternative gehabt, als den Rechtsweg zu beschreiten und so Einblick in Dokumente und Kontoauszüge zu erlangen, über die sich die Vorwürfe gegen Namandje bestätigen oder widerlegen ließen. Dabei hob sie auch hervor, die LSN sei weder von der Schuld Namandjes überzeugt, noch wolle sie diesen vorverurteilen. Vielmehr sei ihren Mandanten daran gelegen, „die Wahrheit zu erfahren” und Namandje gegebenenfalls zu entlasten und zu rehabilitieren, sofern dies nach dem Aktenstudium geboten sei.
Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.
Windhoek
Hintergrund des Anliegens, das gestern vor Richter Hermann Oosthuizen verhandelt wurde, ist die Fernsehdokumentation „Anatomy of a bribe“ in der rekonstruiert wird, wie sich das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 angeblich gegen Schmiergeld von rund 103 Millionen N$ lukrative Fangquoten in Namibia erkauft hat. Der LSN-Direktorin Margaretha Steinmann zufolge wird Sisa Namandje & Co in der Reportage als die Kanzlei genannt, über die ein Teil der mutmaßlichen Bestechungsgelder an ihre Empfänger kanalisiert, bzw. deren Ursprung verschleiert wurde.
Ferner führt sie in einer eidesstattlichen Erklärung an, die LSN habe aufgrund der Reportage bereits im Dezember beschlossen, die darin enthaltenen Vorwürfe gegen Namandje zu untersuchen, sei dabei jedoch von jenem „behindert” worden. Deshalb verbleibe der Vereinigung keine andere Möglichkeit, als einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräume der Kanzlei zu erwirken und damit Einsicht in Akten zu erzwingen, über die sich der Vorwurf klären ließe, ob Namandjes Treuhandkonto tatsächlich dazu missbraucht wurde, Bestechungsgeld in Höhe von 23 Millionen N$ an die davon Begünstigten zu leiten.
Namandjes Anwalt Raymond Heathcote dementierte gestern ausdrücklich, sein Mandant habe der LSN die Kooperation verweigert. Vielmehr habe jener lediglich versichert, er werde nicht das Anwaltsgeheimnis verletzten und den Klägern deshalb auch keine Unterlagen überlassen, die vertrauliche Informationen seiner Mandanten enthielten. Daraus habe die LSN fälschlicher Weise abgeleitet, Namandje werde ihr nicht Rede und Antwort stehen und sie deshalb gezwungen sein, einen Durchsuchungsbeschluss für seine Büros zu beantragen.
Dabei habe sich Steinmann jedoch Befugnisse angeeignet, die ihr als Direktorin der LSN nicht zustünden. Schließlich müsse der gesamte Vorstand der LSN darüber entscheiden und könne Steinmann nicht im Alleingang beschließen, ob „ein Anwalt unkooperativ ist und sich die von ihm gewünschte Information nur per Dursuchungsbeschluss erlangen lässt”. Da ein solcher Vorstands-Beschluss nicht vorliege, sei der gesamte Antrag unwirksam und müsse allein aus diesem Grund verworfen werden.
Ferner hob Heathcote hervor, die LSN habe keine gesetzliche Grundlage eine derart „invasive” Maßnahme wie eine Durchsuchung zu veranlassen, die nicht nur die Privatsphäre seines Mandanten, sondern auch den Anspruch auf Vertraulichkeit von dessen Kunden verletze. Schließlich gebe es „kein Zurück mehr” sobald die LSN Akten des Antragsgegners beschlagnahmt habe und bestehe für dessen Mandanten folglich auch keine Garantie, dass vertrauliche Informationen von ihnen an die Öffentlichkeit gelangen würden.
Die Anwältin der LSN, Unomwinjo Katjipuka-Sibolile, betonte, ihre Klienten hätten auch von der Finanzfahndung konkrete Hinweise dafür erhalten, dass Namandjes Treuhandkonto für mögliche Geldwäsche missbraucht worden sei. Dem sei eine längere Korrespondenz mit Namandje gefolgt, der sich von Beginn auf seine Schweigepflicht berufen und keinerlei Anstalten gemacht habe, mit der LSN zusammenzuarbeiten.
Folglich habe diese keine Alternative gehabt, als den Rechtsweg zu beschreiten und so Einblick in Dokumente und Kontoauszüge zu erlangen, über die sich die Vorwürfe gegen Namandje bestätigen oder widerlegen ließen. Dabei hob sie auch hervor, die LSN sei weder von der Schuld Namandjes überzeugt, noch wolle sie diesen vorverurteilen. Vielmehr sei ihren Mandanten daran gelegen, „die Wahrheit zu erfahren” und Namandje gegebenenfalls zu entlasten und zu rehabilitieren, sofern dies nach dem Aktenstudium geboten sei.
Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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