Nambinga wendet Misstrauensvotum ab
RDP-Präsident setzt sich erfolgreich gegen drohende Entmachtung zur Wehr
Windhoek (ms) - Der RDP-Präsident Jeremiah Nambinga hat eine drohende Amtsenthebung vorerst abgewendet, nachdem das Obergericht ein geplantes Treffen des Zentralkomitees seiner Partei untersagt hat, bei dem über ein Misstrauensvotum gegen ihn hätte entschieden werden sollen.
Gemäß einer am Freitag von Richter Shafimana Ueitele erlassenen Verfügung wird ein Misstrauensvotum für unwirksam erklärt, dass das Zentralkomitee am 12. August gegen Nambinga gestellt hatte. Ferner wird es der Partei untersagt, mit einem für (vergangenen) Samstag geplanten Vorstandstreffen fortzufahren, bei dem über dieses hätte entschieden werden sollen. Die RDP hat nun bis zum 8. Dezember Zeit, Gründe dafür anzuführen, warum die einstweilige Verfügung nicht in ein rechtskräftiges Urteil umgewandelt werden sollte.
Nambinga hatte gegen seine angestrebte Entmachtung mit der Begründung geklagt, sämtliche bei dem Zentralkomitee-Treffen verabschiedeten Resolutionen seien null und nichtig, weil die Versammlung nicht vorschriftsmäßig konstituiert und damit nicht beschlussfähig gewesen sei. Abgesehen davon, dass das Zentralkomitee zu einem Misstrauensvotum gegen ihn nicht befugt gewesen sei, habe man ihm nicht die Möglichkeit geboten, seine Sicht der Dinge darzulegen.
Nambinga beteuert ferner, der ihm angeblich zur Last gelegte Niedergang der RDP sei nicht sein Verschulden. Vielmehr sei die Partei bereits weitgehend inaktiv, demoralisiert, führungslos und handlungsunfähig gewesen, als er vor drei Jahren als Partei-Präsident die Nachfolge seines inzwischen verstorbenen Vorgängers Hidipo Hamutenya angetreten habe. Außerdem dementiert Nambinga ausdrücklich, eine vor dem Treffen des Zentralkomitees veranstaltete Demonstration unzufriedener RDP-Mitglieder inszeniert zu haben, die offenbar Anlass für das Misstrauensvotum war.
Gemäß einer am Freitag von Richter Shafimana Ueitele erlassenen Verfügung wird ein Misstrauensvotum für unwirksam erklärt, dass das Zentralkomitee am 12. August gegen Nambinga gestellt hatte. Ferner wird es der Partei untersagt, mit einem für (vergangenen) Samstag geplanten Vorstandstreffen fortzufahren, bei dem über dieses hätte entschieden werden sollen. Die RDP hat nun bis zum 8. Dezember Zeit, Gründe dafür anzuführen, warum die einstweilige Verfügung nicht in ein rechtskräftiges Urteil umgewandelt werden sollte.
Nambinga hatte gegen seine angestrebte Entmachtung mit der Begründung geklagt, sämtliche bei dem Zentralkomitee-Treffen verabschiedeten Resolutionen seien null und nichtig, weil die Versammlung nicht vorschriftsmäßig konstituiert und damit nicht beschlussfähig gewesen sei. Abgesehen davon, dass das Zentralkomitee zu einem Misstrauensvotum gegen ihn nicht befugt gewesen sei, habe man ihm nicht die Möglichkeit geboten, seine Sicht der Dinge darzulegen.
Nambinga beteuert ferner, der ihm angeblich zur Last gelegte Niedergang der RDP sei nicht sein Verschulden. Vielmehr sei die Partei bereits weitgehend inaktiv, demoralisiert, führungslos und handlungsunfähig gewesen, als er vor drei Jahren als Partei-Präsident die Nachfolge seines inzwischen verstorbenen Vorgängers Hidipo Hamutenya angetreten habe. Außerdem dementiert Nambinga ausdrücklich, eine vor dem Treffen des Zentralkomitees veranstaltete Demonstration unzufriedener RDP-Mitglieder inszeniert zu haben, die offenbar Anlass für das Misstrauensvotum war.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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