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Namcor beantragt Freistellung
Namcor beantragt Freistellung

Namcor beantragt Freistellung

Importmandat: Sprithändler will von Wettbewerbsregeln befreit werden
Clemens von Alten
Windhoek (cev) – Damit sich Namcor die Hälfte aller namibischen Spritimporte reservieren darf, muss der staatliche Öl- und Gaskonzern zunächst von gewissen Auflagen im Wettbewerbsgesetz freigestellt werden. Ein entsprechender Antrag wurde Anfang des Monats eingereicht und die Öffentlichkeit hat bis zum 6. März Zeit, Einwände einzureichen, wie die Wettbewerbshüter (Namibian Competition Commission, NaCC) in der vergangenen Woche mitteilten.

„Wir müssen prüfen, ob es sich aus politischer Sicht um einen Ausnahmefall handelt und eine Freistellung aus zwingenden Gründen erforderlich ist“, erklärte die Wettbewerbskommission, die dabei untersuche, wie sich eine mögliche Ausnahmeregelung auf das Wirtschaftsgeflecht auswirken würde. Fragen oder schriftliche Einsprüche müssen beim Windhoeker NaCC-Sitz in der Independence-Straße (BPI House, Mezzanine-Etage, Büro 14) eingereicht werden oder an die leitende NaCC-Mitarbeiterin Frau Nangosora Ashley Tjipitua (Director of Enforcement, Exemptions and Cartels) geschickt werden (Tel.: 061-224622; E-Mail: [email protected]).

Im Jahr 1999 wurde dem kurz nach der Unabhängigkeit gegründeten Staatsunternehmen Namcor (National Petroleum Corporation of Namibia) die Hälfte aller Treibstoffeinfuhren zugesichert – der Rest des Marktes wurde privaten Firmen überlassen. In den Jahren darauf folgten verlustreiche Fehltritte, die für das staatliche Treibstoffunternehmen schließlich in der Zahlungsunfähigkeit endeten. Nach rettenden Finanzspritzen von Seiten der Regierung, entschied sich das Kabinett im Jahr 2010 Namcor das 50-prozentige Importmandat wieder zu entziehen. Doch mit dem Bau des Walvis Bayer Kraftstofflagers und infolge einer umfassenden Neuausrichtung steht der Konzern nun kurz davor, die Sonderregelung zurückzuerlangen (AZ berichtete).

Namcor hat NaCC zufolge beantragt, für einen Zeitraum von zehn Jahren von entsprechenden Auflagen des Wettbewerbsgesetzes befreit zu werden. Den Wettbewerbshütern ist es aber möglich, den Zeitrahmen zu ändern, Bestimmungen zu verhängen oder den Antrag komplett abzulehnen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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