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Namen-Streit schwelt weiter

Windhoek - Vaatz ist über diesen Vorgang deshalb verärgert, weil die Umbenennung stattgefunden habe, obwohl eine von ihm eingereichte Klage dagegen, bisher noch am Obersten Gericht anhängig sei. Dass die Windhoeker Stadtverwaltung auf Betreiben von Justizministerin Pendukeni Iivula-Ithana die Straße dennoch zu Ehren ihres verstorbenen Ehemanns umbenannt hat, empfindet Vaatz als arrogant.

Schließlich habe eine von ihm durchgeführte Erhebung ergeben, dass keiner der 65 befragten Anwohner die Umbenennung befürworte. Des Weiteren hätten 63 der 65 befragten Hausbesitzer angegeben, die Stadtverwaltung solle vor einer Straßenumbenennung grundsätzlich die davon betroffenen Bürger konsultieren. Dass dies im aktuellen Fall nicht geschehen sei zeige deutlich, mit welcher Geringschätzung die Stadtverwaltung ihre Einwohner behandle.

Diese angebliche Missachtung wird Vaatz zufolge auch daran deutlich, dass keiner der Anwohner zu der Umbenennungs-Zeremonie am 1. Oktober eingeladen worden sei, an der rund 100 Personen teilgenommen hätten. Dieser Affront sei schon deshalb eine Beleidigung, weil die insgesamt 120 Hauseigentümer entlang der ehemaligen Gloudina-Straße monatlich mindestens 3000 N$ an städtischen Gebühren zahlten und damit "die astronomischen Gehälter städtischer Beamter mit finanzieren".

Darüber hinaus würden die Straßen-Anwohner große Summen in die Instandhaltung ihrer Immobilien investieren. "Die Hausbesitzer und nicht die Stadtverwaltung oder der verstorbene Ithana haben die Gloudina-Straße zu der renommierten Straße gemacht die sie ist", betont Vaatz in seinem Schreiben und ergänzt: "Sie (die Stadtverwaltung) nimmt gerne unsere Steuergeld an, schert sich aber kein bisschen an uns als Bürger, die Windhoek zu dem machen, was es ist."

In seinem offenen Brief hebt er abschließend hervor, Straßenamen sollten nicht als "Monumente für Politiker" sondern als Orientierungshilfe für Einwohner und Besucher dienen und deshalb auf alten und neuen Straßenkarten unverändert bleiben.

Vaatz wohnt selbst in der ehemaligen Gloudina-Straße. Seine Klage gegen die Umbenennung hatte ihm am Obergericht in einem Urteil vom 22. Juni eine ungewöhnlich scharfe Rüge von Richter Collins Parker eingebracht (AZ berichtete).

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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