Namgomar-Chef Gustavo beantragt Kaution
Fishrot-Prozess: Internationale-Konzerne und COVID-19 Erkrankung im Gefängnis
Von Stefan Noechel
Ricardo Gustavo der Geschäftsführer von Namgomar Pesca Namibia erschien gestern im Obergericht in Windhoek vor Richter Herman Oosthuizen für seinen zweiten Antrag auf Kaution im Fishrot-Prozess. Zwischen seinem ersten, jedoch nicht erfolgreichen, Kautionsantrag im Magistratsgericht liegt knapp ein Jahr.
Gustavo beteuerte neben einer schweren COVID-19-Erkrankung, die er im Windhoeker Zentralgefängnis wegen der vernachlässigten Corona-Maßnahmen des Bewachungspersonals bekommen hatte, und die ihm einen Krankenhausbesuch mit einer akuten Lungenembolie einbrachte, dass er alleine wegen seiner fünf Kinder nicht das Land verlassen oder fliehen werde. Er würde bei seinem Haus auf dem Finkenstein-Estate wohnen und sich täglich bei der Anti-Korruptionskommission (ACC) melden. Es bestehen einstweilige Verfügungen gegen Gustavos Vermögensgegenstände (Immobilien und Fahrzeuge), welche er als „unschuldige Person“ nach dem Prozess wieder zurückbekommen wolle.
Gustavo wurde am 23. November 2019 bei seinem Haus auf Finkenstein festgenommen, am folgenden Tag wieder freigelassen und dann am 27. November, als er unterwegs nach Karibib war, von seinem Rechtsanwalt angerufen, der ihn benachrichtigte, dass er sich der Polizei in Windhoek am Ausspannplatz stellen solle. Dass tat er auch und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Aus den Aussagen Gustavos geht hervor, dass Namgomar Pesca Limitada (Angola) die Muttergesellschaft von Namgomar Pesca Namibia und Namgomar Pesca SA (Südafrika) ist. Gustavo erklärte, dass Namgomar Pesca Limitada dieselbe Firma wie Namgomar Pesca SA sei. Nach seinem Wissen ist nur der angegebene Name „Namgomar Pesca SA“ nur eine Benennung, die eigentliche Firma ist die angolanische Firma Namgomar Pesca Limitada.
Zwei weitere Firmen Esja-Holdings und Esja-Investment, welche geschäftlich mit Namgomar Pesca Limitada und/oder Namgomar Pesca Namibia und Namgomar Pesca SA um die Fangquoten ( Kap-Bastardmakrele) unterhandelten, sind in dem Besitz von Isländern.
Diese Konzerne waren geschäftlich miteinander verbunden, da es seit 2007 Handelsabkommen zwischen den Fischereiministerien von Angola und Namibia gibt. Das namibische Ministerium erneuerte das 2007-Abkommen im Jahr 2012, das 2014 offiziell unter Fischereiminister Bernhard Esau unterzeichnet wurde. „Die Fangquoten wurden vom Minister zugewiesen“, sagte Gustavo und wollte durch seinen Rechtsanwalt Trevor Brockerhoff mit etlichen Email-Auszügen beweisen, dass er nur ein tüchtiger Geschäftsmann war und nicht der Fishrot-Verschwörung angehöre. Der Fall geht heute weiter
Ricardo Gustavo der Geschäftsführer von Namgomar Pesca Namibia erschien gestern im Obergericht in Windhoek vor Richter Herman Oosthuizen für seinen zweiten Antrag auf Kaution im Fishrot-Prozess. Zwischen seinem ersten, jedoch nicht erfolgreichen, Kautionsantrag im Magistratsgericht liegt knapp ein Jahr.
Gustavo beteuerte neben einer schweren COVID-19-Erkrankung, die er im Windhoeker Zentralgefängnis wegen der vernachlässigten Corona-Maßnahmen des Bewachungspersonals bekommen hatte, und die ihm einen Krankenhausbesuch mit einer akuten Lungenembolie einbrachte, dass er alleine wegen seiner fünf Kinder nicht das Land verlassen oder fliehen werde. Er würde bei seinem Haus auf dem Finkenstein-Estate wohnen und sich täglich bei der Anti-Korruptionskommission (ACC) melden. Es bestehen einstweilige Verfügungen gegen Gustavos Vermögensgegenstände (Immobilien und Fahrzeuge), welche er als „unschuldige Person“ nach dem Prozess wieder zurückbekommen wolle.
Gustavo wurde am 23. November 2019 bei seinem Haus auf Finkenstein festgenommen, am folgenden Tag wieder freigelassen und dann am 27. November, als er unterwegs nach Karibib war, von seinem Rechtsanwalt angerufen, der ihn benachrichtigte, dass er sich der Polizei in Windhoek am Ausspannplatz stellen solle. Dass tat er auch und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Aus den Aussagen Gustavos geht hervor, dass Namgomar Pesca Limitada (Angola) die Muttergesellschaft von Namgomar Pesca Namibia und Namgomar Pesca SA (Südafrika) ist. Gustavo erklärte, dass Namgomar Pesca Limitada dieselbe Firma wie Namgomar Pesca SA sei. Nach seinem Wissen ist nur der angegebene Name „Namgomar Pesca SA“ nur eine Benennung, die eigentliche Firma ist die angolanische Firma Namgomar Pesca Limitada.
Zwei weitere Firmen Esja-Holdings und Esja-Investment, welche geschäftlich mit Namgomar Pesca Limitada und/oder Namgomar Pesca Namibia und Namgomar Pesca SA um die Fangquoten ( Kap-Bastardmakrele) unterhandelten, sind in dem Besitz von Isländern.
Diese Konzerne waren geschäftlich miteinander verbunden, da es seit 2007 Handelsabkommen zwischen den Fischereiministerien von Angola und Namibia gibt. Das namibische Ministerium erneuerte das 2007-Abkommen im Jahr 2012, das 2014 offiziell unter Fischereiminister Bernhard Esau unterzeichnet wurde. „Die Fangquoten wurden vom Minister zugewiesen“, sagte Gustavo und wollte durch seinen Rechtsanwalt Trevor Brockerhoff mit etlichen Email-Auszügen beweisen, dass er nur ein tüchtiger Geschäftsmann war und nicht der Fishrot-Verschwörung angehöre. Der Fall geht heute weiter
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Allgemeine Zeitung
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