Namibia beantragt SACU-Rabatt
Die COVID-19-Pandemie führt zu Produktmangel und somit zur Sondergenehmigung
Von Frank Steffen
Windhoek
Im Rahmen des SACU-Abkommens, haben Mitgliedsländer das Recht, Waren zollfrei oder zu verminderten Tarifen einzuführen, die zur Linderung im Fall einer Hungersnot oder dem Vorkommen einer Epidemie (beziehungsweise Pandemie) beitragen. Dies gilt auch für technische Unterstützungsvereinbarungen, die auf bilateralen oder multinationalen Abkommen beruhen. Ein solcher Schritt muss allerdings gemäß der Bedingungen des SACU-Abkommens unternommen werden (also unter Berücksichtigung der aufgeführten Rabattbedingungen) und unterliegt danach einer von der Kommission für internationale Handelsverwaltung ausgestellten Bescheinigung, die von den SACU Mitgliedsländern abgesegnet werden muss.
Momentan ist der Handels- und Investierungsanalyst des Namibia-Handelsforums (Namibia Trade Forum, NTF), Roberth Simon, dabei, im Auftrag des Ministeriums für Industrie und Handel (MIT), die namibischen Handelssektoren zu befragen und eine Liste von Produkten zu ermitteln, die bei der Einfuhr nach Namibia für den sogenannten „SACU-Rabatt“ in Betracht gezogen werden sollten. Als Mitglied der Zollunion des Südlichen Afrikas (Southern African Customs Union, SACU) hat sich Namibia gemeinsam mit den Staaten Botswana, Lesotho, Südafrika und Eswa-
tini (Swasiland) dazu verpflichtet, gemeinsame Zolltarife zum Schutz der Regionalindustrien einzuführen (die Union besteht seit 1910). Diese könnten im Fall der COVID-19-Pandemie befristet ausgesetzt werden.
Laut Simon wird „im Einklang mit dem SACU-Abkommen geprüft, welche Produkte die Not der Menschen im Falle der globalen COVID-19-Katastrophe lindern“. Leider kämpfe er mit einer sehr eingeschränkten Abgabefrist, denn er müsse bereits heute (26. Mai 2020) seine Liste fertigstellen, erklärte er der AZ auf die Frage, bis wann sich Firmen mit ihm in Verbindung setzen könnten. Er habe entsprechende Korrespondenz an alle Importeure und Speditionsunternehmen sowie „Team Namibia“, die namibische Handelskammer NCCI und den Namibischen Herstellerverband (NMA) gerichtet. Seine Aufforderung beziehe sich auf den grenzüberschreitenden Handel mit Zwischenprodukten, Halbfabrikaten zur Wertschöpfung und wichtigen Produkten zur Bekämpfung von COVID-19.
„Der Zweck dieser Mail besteht darin, dass Ihre Firma dem NTF eine Liste von Produkten zustellt, von denen Sie glauben, dass sie von dem SACU-Rabattpunkt 412.11 profitieren können“, hatte Simon geschrieben. Er bestätigte der AZ: „Jetzt, da COVID-19 seinen Schaden angerichtet hat, verfügt selbst Südafrika nicht über ausreichende Vorräte an Medikamenten und High-Tech-Artikeln, die von verschiedenen Handelssektoren benötigt werden – möglicherweise sogar bestimmte Lebensmittel und Nährstoffe. Namibia muss einen Weg finden, wie wir diese Produkte vom internationalen Markt beziehen können, ohne die Waren den üblichen Straf- und Verbrauchsteuersätzen auszusetzen.“
Neben medizinischer Versorgung und Schutzkleidung, könnten sich auch Zwischenprodukte für Herstellungszwecke qualifizieren, die derzeit aufgrund des COVID-19-Effekts innerhalb der SACU Mangelware sind. Solange man nachweisen könne, dass das Produkt aufgrund von COVID-19 benötigt wird. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, da die Liste noch den Mitgliedländern und nicht zuletzt dem namibischen Finanzamt, zur Prüfung vorgelegt werden müsse: „Es gibt noch kein Implementierungsdatum, doch muss dies so bald wie möglich erfolgen. Der Rabatt wurde durch Störungen in der Produktion, dem Handel und der Logistik notwendig. Daher wird diese Regelung in Kraft bleiben, bis die Wirtschaftstätigkeit wieder an Fahrt gewinnt.“
Windhoek
Im Rahmen des SACU-Abkommens, haben Mitgliedsländer das Recht, Waren zollfrei oder zu verminderten Tarifen einzuführen, die zur Linderung im Fall einer Hungersnot oder dem Vorkommen einer Epidemie (beziehungsweise Pandemie) beitragen. Dies gilt auch für technische Unterstützungsvereinbarungen, die auf bilateralen oder multinationalen Abkommen beruhen. Ein solcher Schritt muss allerdings gemäß der Bedingungen des SACU-Abkommens unternommen werden (also unter Berücksichtigung der aufgeführten Rabattbedingungen) und unterliegt danach einer von der Kommission für internationale Handelsverwaltung ausgestellten Bescheinigung, die von den SACU Mitgliedsländern abgesegnet werden muss.
Momentan ist der Handels- und Investierungsanalyst des Namibia-Handelsforums (Namibia Trade Forum, NTF), Roberth Simon, dabei, im Auftrag des Ministeriums für Industrie und Handel (MIT), die namibischen Handelssektoren zu befragen und eine Liste von Produkten zu ermitteln, die bei der Einfuhr nach Namibia für den sogenannten „SACU-Rabatt“ in Betracht gezogen werden sollten. Als Mitglied der Zollunion des Südlichen Afrikas (Southern African Customs Union, SACU) hat sich Namibia gemeinsam mit den Staaten Botswana, Lesotho, Südafrika und Eswa-
tini (Swasiland) dazu verpflichtet, gemeinsame Zolltarife zum Schutz der Regionalindustrien einzuführen (die Union besteht seit 1910). Diese könnten im Fall der COVID-19-Pandemie befristet ausgesetzt werden.
Laut Simon wird „im Einklang mit dem SACU-Abkommen geprüft, welche Produkte die Not der Menschen im Falle der globalen COVID-19-Katastrophe lindern“. Leider kämpfe er mit einer sehr eingeschränkten Abgabefrist, denn er müsse bereits heute (26. Mai 2020) seine Liste fertigstellen, erklärte er der AZ auf die Frage, bis wann sich Firmen mit ihm in Verbindung setzen könnten. Er habe entsprechende Korrespondenz an alle Importeure und Speditionsunternehmen sowie „Team Namibia“, die namibische Handelskammer NCCI und den Namibischen Herstellerverband (NMA) gerichtet. Seine Aufforderung beziehe sich auf den grenzüberschreitenden Handel mit Zwischenprodukten, Halbfabrikaten zur Wertschöpfung und wichtigen Produkten zur Bekämpfung von COVID-19.
„Der Zweck dieser Mail besteht darin, dass Ihre Firma dem NTF eine Liste von Produkten zustellt, von denen Sie glauben, dass sie von dem SACU-Rabattpunkt 412.11 profitieren können“, hatte Simon geschrieben. Er bestätigte der AZ: „Jetzt, da COVID-19 seinen Schaden angerichtet hat, verfügt selbst Südafrika nicht über ausreichende Vorräte an Medikamenten und High-Tech-Artikeln, die von verschiedenen Handelssektoren benötigt werden – möglicherweise sogar bestimmte Lebensmittel und Nährstoffe. Namibia muss einen Weg finden, wie wir diese Produkte vom internationalen Markt beziehen können, ohne die Waren den üblichen Straf- und Verbrauchsteuersätzen auszusetzen.“
Neben medizinischer Versorgung und Schutzkleidung, könnten sich auch Zwischenprodukte für Herstellungszwecke qualifizieren, die derzeit aufgrund des COVID-19-Effekts innerhalb der SACU Mangelware sind. Solange man nachweisen könne, dass das Produkt aufgrund von COVID-19 benötigt wird. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, da die Liste noch den Mitgliedländern und nicht zuletzt dem namibischen Finanzamt, zur Prüfung vorgelegt werden müsse: „Es gibt noch kein Implementierungsdatum, doch muss dies so bald wie möglich erfolgen. Der Rabatt wurde durch Störungen in der Produktion, dem Handel und der Logistik notwendig. Daher wird diese Regelung in Kraft bleiben, bis die Wirtschaftstätigkeit wieder an Fahrt gewinnt.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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