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Namibia fährt nicht zur Afrikameisterschaft

Lausanne/Windhoek - Das lange Warten hat ein Ende, doch die Enttäuschung ist groß: Gefasst, aber niedergeschlagen haben Namibias Fußball-Funktionäre auf die Ablehnung ihrer Klage vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) reagiert. "Wir sind natürlich sehr enttäuscht und wissen nicht, wie das Gericht zu dieser Entscheidung gekommen ist", sagte NFA-Generalsekretär Barry Rukoro gestern Nachmittag, unmittelbar nachdem das Urteil bekannt geworden war. Trotzdem: "Wir werden die Entscheidung natürlich akzeptieren, nun in die Zukunft schauen und unsere Pläne machen."

Bereits am vergangenen Freitag war der Fall verhandelt worden. Die NFA hatte geklagt, weil der in Kamerun geborene Verteidiger Hervé Zengue für Burkina Faso in der Africa-Cup-Qualifikation nicht spielberechtigt gewesen sei. Die Westafrikaner hatten beide Partien gegen Namibia gewonnen - mit Zengue im Kader. Namibias Fußball-Funktionäre drängten anschließend darauf, dass die Spiele nachträglich 3:0 gegen Burkina Faso gewertet werden. Dann wäre Namibia für die Afrikameisterschaft qualifiziert gewesen. Doch ein zweifacher Einspruch beim Afrikanischen Fußballverband (CAF) blieb erfolglos, die NFA entschied sich für den Gang nach Lausanne.

Gegen zwei Uhr gab das Gericht dort gestern seine Entscheidung bekannt. Mit einer ausführlichen Urteilsbegründung ist jedoch erst in ein paar Wochen zu rechnen. Der CAS scheint jedoch davon überzeugt zu sein, dass Hervé Zengue für die Fußball-Nationalmannschaft Burkina Fasos spielberechtigt war und ist. Dies geht aus einem vorläufigen Statement der Richter hervor. Dort heißt es: "Der in Kamerun geborene Hervé Zengue verlegte seinen Wohnsitz 1994 nach Burkina Faso, erhielt die Bestätigung seiner Staatsbürgerschaft am 14. September 2006. Am 25. März 2011 bekam er einen für fünf Jahre gültigen Pass ausgehändigt." Einen Tag später, am 26. März vergangenen Jahres, lief Zengue im Hinspiel der Afrika-Cup-Qualifikation für Burkina Faso gegen Namibia auf. Nach Fünfjahres-Regel der FIFA war er demnach spielberechtigt.

Für die NFA wird der verlorene Prozess jetzt richtig teuer. Der Verband muss für die Auslagen der CAF aufkommen. Laut Nachrichtenagentur AP sind das rund 5000 Schweizer Franken (ca. 47800 N$). Das Nachrichtenportal namibiasport.com schätzt die Gesamtkosten auf ungefähr 500000 N$. NFA-Präsident John Muinjo sagte dazu im Gespräch mit Namibiasport-Chefredakteur Helge Schütz: "Wir haben das für unser Land getan. Natürlich ist es jetzt schwer, an die Gelder zu gelangen, aber das können wir nicht ändern."
Das Urteil des CAS war bereits vor der offiziellen Verkündung gerüchteweise im Umlauf. Am Dienstagvormittag liefen erste Meldungen über die Ticker der Nachrichtenagenturen, wonach der Afrikanische Fußballverband (CAF) die Ablehnung der namibischen Klage verkündet habe. Zu diesem Zeitpunkt konnte auch NFA-Präsident Muinjo nur mutmaßen, mit welcher Begründung er und sein Verband auch in höchster Instanz gescheitert waren. "Ich vermute, dass unsere Klage erneut wegen formaler Aspekte gescheitert ist", sagte er. Die Appeal-Kommission der CAF hatte den Einspruch der NFA im November abgelehnt, weil auf dem offiziellen Dokument des Protests die Unterschrift von Burkina Fasos Mannschaftskapitän fehlte. Das Verhältnis zur CAF habe sich laut Muinjo dadurch nicht verändert: "Es hat auch vorher keine funktionierenden Beziehungen gegeben."

Für die Nationalspieler, die sich seit letzter Woche im Training befinden, ist der Traum von der am 21. Januar beginnenden Afrikameisterschaft nun geplatzt. Am Samstag müssen sie trotzdem ran. In Johannesburg treffen sie auf Sambia. Der sambische Verband hatte kürzlich um dieses Testspiel gebeten - als Vorbereitung für die Afrikameisterschaft.

Benedikt Becker

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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