Namibier leitet UN-Programm
Sem Shikongo überwacht weltweit die biologische Vielfalt
Windhoek (ste) - In einer Mitteilung des vergangenen Freitags, schrieb Elizabeth Maruma Mrema vom ständigen Sekretariat des in Montreal ansässigen Büros der UN-Biodiversitätskonvention in einer Pressemitteilung: „Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Herr Taukondjo Sem Shikongo zum neuen Senior-Programm-Manager für Zugang und Vorteilsausgleich (Access and Benefit-sharing, ABS) im Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ernannt wurde.” In Namibia war Sem Shikongo allgemein im Tourismussektor bekannt und hatte gerade unlängst sein Amt als Direktor zuständig für Tourismus und Glückspiele im Ministerioum für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT) niedergelegt.
Laut Mrema hatte Shikongo als Verhandlungsführer im Jahre 2010 die Annahme des Nagoya-Protokolls vorangetrieben: „Ich freue mich, ihn wieder in der Arbeitsgesellschaft für Zugang und Vorteilsausgleich begrüßen zu düfen.” Shikongo und sein Team sollen sich laut dem Schreiben in den kommenden Wochen an regionale Gruppen und nationale ABS-Anlaufstellen wenden, um „Möglichkeiten, Ideen und Herausforderungen zu erörtern, die für die Umsetzung des Nagoya-Protokolls relevant sind”. Es gehe dabei um die Umsetzung des dritten Ziels des Übereinkommens und des Nagoya-Protokolls, ab 2020 global die biologische Vielfalt zu unterstützen. Bereits im Dezember 2010 hatte die UN infolge der Konferenz in Nagoya (Japan), die Jahre 2011 bis 2020 zur „UN-Dekade der Biodiversität” ausgerufen.
Herkömmlich bekannt als Biodiversitätskonvention, trat das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) am 29. Dezember 1993 nach mehr als fünfjährigen Unterhandlungen und Vorbereitungen in Kraft. Die Konvention hat inzwischen knapp 200 Vertragspartner. Im Jahr 2003 trat das drei Jahre vorher beschlossene Cartagena-Protokoll in Kraft. Gemeinsam mit dem zweiten völkerrechtlich-verbindlichen Abkommen, dem Nagoya-Protokoll, das 2010 verabschiedet und im Oktober 2014 in Kraft trat, sollen die Ziele der Konvention umgesetzt werden. „Während das Cartagena-Protokoll den grenzüberschreitenden Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen regelt, etabliert das Nagoya-Protokoll einen rechtlich verbindlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich und formuliert für den weltweiten Artenschutz die so genannten ‘Aichi-Ziele’”, kann auf Wikipedia nachgelesen werden.
Laut Mrema hatte Shikongo als Verhandlungsführer im Jahre 2010 die Annahme des Nagoya-Protokolls vorangetrieben: „Ich freue mich, ihn wieder in der Arbeitsgesellschaft für Zugang und Vorteilsausgleich begrüßen zu düfen.” Shikongo und sein Team sollen sich laut dem Schreiben in den kommenden Wochen an regionale Gruppen und nationale ABS-Anlaufstellen wenden, um „Möglichkeiten, Ideen und Herausforderungen zu erörtern, die für die Umsetzung des Nagoya-Protokolls relevant sind”. Es gehe dabei um die Umsetzung des dritten Ziels des Übereinkommens und des Nagoya-Protokolls, ab 2020 global die biologische Vielfalt zu unterstützen. Bereits im Dezember 2010 hatte die UN infolge der Konferenz in Nagoya (Japan), die Jahre 2011 bis 2020 zur „UN-Dekade der Biodiversität” ausgerufen.
Herkömmlich bekannt als Biodiversitätskonvention, trat das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) am 29. Dezember 1993 nach mehr als fünfjährigen Unterhandlungen und Vorbereitungen in Kraft. Die Konvention hat inzwischen knapp 200 Vertragspartner. Im Jahr 2003 trat das drei Jahre vorher beschlossene Cartagena-Protokoll in Kraft. Gemeinsam mit dem zweiten völkerrechtlich-verbindlichen Abkommen, dem Nagoya-Protokoll, das 2010 verabschiedet und im Oktober 2014 in Kraft trat, sollen die Ziele der Konvention umgesetzt werden. „Während das Cartagena-Protokoll den grenzüberschreitenden Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen regelt, etabliert das Nagoya-Protokoll einen rechtlich verbindlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich und formuliert für den weltweiten Artenschutz die so genannten ‘Aichi-Ziele’”, kann auf Wikipedia nachgelesen werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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