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Namibische Agrarproduzenten könnten viel gewinnen

Windhoek - "Wenn alle Handelshindernisse beseitigt werden können, dann könnten die namibischen Rindfleischproduzenten N$ 22,5 Mio. und die Traubenproduzenten N$ 28 Mio. einsparen", hat das Landwirtschaftliche Handelsforum (Agricultural Trade Forum, ATF) in Windhoek errechnet. Zusammen mit der geforderten Streichung des engen, zwei Monate umfassenden, Zeitfensters für den zollfreien Trauben-Export in die EU würde zum schnelleren Wachstum und gesteigerter Profitabilität des Sektors beitragen sowie die Lebensfähigkeit der Traubenindustrie signifikant verbessern. In dem arbeitsintensiven Sektor sind derzeit 3000 Menschen permanent und 6000 als Saisonarbeiter beschäftigt, so das ATF.

Auch das strikte und unflexible europäische Lizenzierungssystem für Rindfleischschnitte solle gelockert werden, damit die namibischen Produzenten schneller auf die Markterfordernisse in der EU reagieren können. Derzeit sei genau vorgeschrieben, welche Fleischteile mit welchem Gewicht exportiert werden dürfen. Deshalb dringen die namibischen Unterhändler bei den laufenden Verhandlungen mit Handelsvertretern der EU vor allem auf die Abschaffung der verschiedenen Exporthindernisse für Rindfleisch, Weintrauben und Rind- und Lammfleisch am Knochen. Neben anderen Hindernissen geht es um die so genannte special dutie von 8,5 % die Namibia derzeit auf seine Rindfleischexporte zahlt. Das ATF und die Namibia Manufacturers Association, fordern die vollständige Abschaffung dieses Zolls. Außerdem sollen Quoten und sonstige Restriktionen auf den Export von Tafeltrauben abgeschafft werden. Denn auch auf Weintrauben wird ein 8%iger Zoll erhoben. "Namibische Traubenproduzenten dürfen derzeit magere 800 Tonnen kernloser Trauben zollfrei in die EU exportieren, und dies nur im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. Januar", so dass Handelsforum. Die Erträge dieses namibischen Wirtschaftsbereichs hätten sich in kurzer Zeit dramatisch erhöht und mit ihnen die Exporte. Insgesamt seien in der vergangenen Saison 16000t kernloser Trauben aus Namibia, überwiegend in die Europäische Union, exportiert worden.

Die Verhandlungen der Europäischen Union mit den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik für die so genannten Economic Partnership Agreements (EPA) sind in vollem Gange. Die Länder des südlichen Afrikas, die in der Entwicklungsgemeinschaft Southern African Development Community (SADC) vereinigt sind, sind jedoch noch immer dabei zu klären: Wie geht man mit Mitgliedsländern um, die außer zur SADC noch zu anderen Länderzusammenschlüssen gehören? Im Rahmen welcher Staatenvereinigung wird mit der EU über Exportrechte und Entwicklungshilfe verhandelt? Da die Verhandlungs-Ebene somit unklar ist, seien die Verhandlungen seit Mitte vergangenen Jahres kaum einen Schritt weiter gekommen, bemängelt der Wirtschaftsexperte Jürgen Hoffmann vom Landwirtschaftliche Handelsforum (Agricultural Trade Forum, ATF) in Windhoek.

Durch die überlappenden Mitgliedschaften der Staaten werden die Verhandlungen sehr kompliziert. So ist Namibia etwa neben der SADC auch Mitglied der SACU. Die Länder Botswana, Lesotho, Namibia, Swasiland (BLNS-Staaten) sowie Südafrika sind in dieser Zollunion zusammengeführt. Von den 14 SADC-Mitgliedsstaaten Angola, Botswana, Dem. Rep. Kongo, Lesotho, Malawi, Mauritius, Madagaskar, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Südafrika, Swasiland und Tansania verhandeln nur Angola, Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Swasiland und Tansania als SADC-EPA.

Die anderen "sechs gestrichenen" Länder, die sowohl Mitglied der SADC als auch des COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa) sind, verhandeln nun unter dem COMESA-Banner als Eastern and Southern African (ESA) die Wirtschaftspartnerschaft mit der EU. Die "verbleibende SADC" ist nun mit dem Problem konfrontiert, dass sich ihre Mitglieder aus Least Developed Countries and Developing Countries zusammensetzt: Erstere dürfen Waren zollfrei in die EU einführen, die anderen müssen auf ihre exportierten Waren Zölle zahlen.

Somit gilt, dass erst wenn eine Einigung über die Verhandlungsebene erzielt wurde, die Diskussionen über die wirtschaftlichen Details mit den Handels-Beauftragten der Europäischen Union beginnen können. Die anvisierten EPAs sollen das aus dem Jahr 2000 stammende Cotonou-Abkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten ersetzen. Die im Cotonou-Abkommen enthaltenen einseitigen Handelsvorteile sollen mit gegenseitigen Handelsabkommen ersetzt werden. Die Verhandlungen, die sich um den Marktzugang für landwirtschaftliche, nicht-landwirtschaftliche Produkte, Fischereierzeugnisse, Handel mit Dienstleistungen, Entwicklungshilfe und andere handelsbezogene Themen drehen, müssen nach EU-Willen im Juni des kommenden Jahres abgeschlossen sein. Einigt man sich nicht bis zu diesem Zeitpunkt, droht auch für Namibia ein Zolltarif von 120% auf seine Rindfleischexporte. In dieser Höhe nämlich erhebt die Europäische Union Zölle für viele Staaten ohne Vorzugsbehandlung.

Südafrika nimmt an den EPA-Verhandlungen nur als beobachtendes Mitglied teil, da das Land im Januar 2000 mit der EU bereits ein bilaterales Außenhandelsabkommen abschloss, dass den Handel mit Gütern, Agrar- u. Industrieprodukten regelt (Trade and Development Cooperation Agreement, TDCA). "Auf Grund der unterschiedliche Wirtschaftskraft zwischen den BLNS-Staaten und Südafrika werden die Interessen der kleineren Staaten im Rahmen der SADC nicht immer gebührend beachtet", darauf macht Jürgen Hoffmann aufmerksam: "Das gesamte südliche Afrika (ohne Südafrika) verfügt nicht über das Handelsvolumen von Südafrika allein". Ein weiteres Problem der kleinen Staaten bestünde darin, dass die Verhandlungen hoch spezialisierte Experten verlangen, die nicht immer zur Verfügung stünden.

In den vergangenen Tagen fand in Swasiland eine weitere Verhandlungsrunde zwischen Vertretern der Zollunion des südlichen Afrika, SACU (Southern Africa Customs Union) und der Europäischen Union, EU statt - über die Ergebnisse ist noch nichts bekannt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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