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NAMRIGHTS zieht gemischte Menschenrechts-Bilanz

Windhoek - Die Organisation NAMRIGHTS hat eine durchwachsende Bilanz über die Lage der Menschenrechte in Namibia gezogen und dabei in einigen Bereichen Fortschritte und in Anderen Rückschritte ausgemacht.
Obwohl die Analyse des vergangenen Jahres mit 121 erfassten Fällen einen Rückgang an schweren Menschenrechtsverletzungen ausweist, sehen die Verfasser der Studie dennoch Grund zur Besorgnis. So macht die Menschenrechtsgesellschaft darauf aufmerksam, dass Fälle von "verbaler Gewalt, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie, ethnischer Ausgrenzung und politischer Intoleranz" weiterhin "inakzeptabel hoch" seien.
In diesem Zusammenhang beklagt NAMRIGHTS vor allem, dass die Parteien des Landes die Bevölkerung noch immer entlang politischer Linien auseinanderdividieren anstatt sie zur Versöhnung aufrufen würden. In dieser angeblichen Spaltung sieht die Organisation folglich das größte Hindernis für eine nationale Versöhnung im Lande.
Des Weiteren beleuchtet der Bericht die Menschenrechtslage aus wirtschaftlicher Perspektive und sieht in diesem Bereich großen Nachholbedarf. So weist die Untersuchung darauf hin, dass Namibia nach wie vor zu den Ländern mit dem höchsten Einkommensgefälle gehöre und viele Bewohner unter chronischer Armut und akutem Hunger litten. Darüber hinaus sei bei vielen Bürgern das Recht auf Ausbildung und Arbeit sowie eine adäquate Gesundheitsversorgung und Unterkunft nicht befriedigt.
Abgesehen davon ist nach Darstellung von NAMRIGHTS das Recht auf persönliche Sicherheit wegen der eskalierenden Kriminalität extrem gefährdet und seien Minderheiten aufgrund von Ausgrenzung und Diskriminierung in ihrer freien Entfaltung bedroht.
Anders als in früheren Jahren beziffert der NAMRIGHTS-Bericht in diesem Jahr nicht konkrete Verstöße gegen Menschenrechte wie beispielsweise Verletzungen der Rede-, Meinungs- und Pressefreiheit. Das Fazit des aktuellen Berichts stimmt jedoch mit früheren Untersuchungen in der Schlussfolgerung überein, dass die hiesige Regierung nicht genug zum Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Menschenrechte tut.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-26

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