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Nationalrat pocht auf Vetorecht

Windhoek - "Wir haben eine Verantwortung und sind nicht hier, um politische Punkte zu sammeln", sagte Margaret Mensah-Williams, Vizevorsitzende des Nationalrates, auf der gestrigen Sitzung in Windhoek und erinnerte an die Verpflichtung der Abgeordneten, zum Wohle der Nation zu handeln. Ihr Vorwurf richtete sich gegen das Parlament, von dem sie sich nicht genügend ernst genommen fühlt. Deshalb strebt sie eine Änderung der Verfassung bzw. des Paragraphen an, der festlegt, dass der Nationalrat keine Gesetze kippen bzw. beeinflussen kann, in denen es um Steuern und Gebühren - also um Finanzen - geht.

Entzündet hatte sich der Frust gestern an der Vorlage zur zweiten Änderung eines Gesetzes (Transfer Duty Second Amendment Bill), wonach die Übertragungsgebühren von Immobilien (von Privatverkäufern) deutlich gesenkt werden. Dieses Gesetz passierte im März das Parlament und im April den Nationalrat; in der zweiten Kammer wurde damals aber vorgeschlagen, den Punkt 1. (c) nicht aus dem Gesetzestext zu streichen, wie es das Finanzministerium beabsichtigt hatte. Dieser Abschnitt regelt eine an den Staat zu entrichtende Gebühr in Höhe von zwölf Prozent bei Immobilienverkäufen, in die zum Beispiel Firmen oder sogenannte cc-Gesellschaften - also keine natürlichen Personen - involviert sind. "Da geht uns eine Menge Einkommen verloren", monierte Mensah-Williams die Streichung dieses Absatzes. Das Parlament aber ignorierte diesen Einwand und so ist das Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung Ende April im Regierungsamtsblatt veröffentlicht worden und zum 1. Mai in Kraft getreten.

Kurz darauf hat man im Finanzministerium wohl bemerkt, dass man sich somit tatsächlich um viele Einnahmen bringt, worauf eine Retourkutsche folgte: Es wurde eine Änderung zum geänderten Gesetzes eingebracht, wonach der erwähnte und vor kurzem gestrichene Absatz 1. (c) wieder aufgenommen werden sollte. "Wir sind ja froh, dass man im Finanzministerium den Fehler bemerkt hat. Aber dies zeigt nur, wie wichtig der Nationalrat als Kammer zur Revision ist", so Mensah-Williams im AZ-Gespräch. Sie sieht dieses Beispiel als Bestätigung dafür, dass der Nationalrat mehr Kompetenzen bekommen muss. Dazu soll die Verfassung entsprechend nachgebessert und dem Nationalrat ein Vetorecht eingeräumt werden. Die Verfassungsänderung soll per Antrag herbeigeführt und dabei der aktuelle Fall als Paradebeispiel genutzt werden, führte sie aus.

Im gleichen Atemzug fragte die Vizevorsitzende, warum sich der Nationalrat mit dem Staatshaushalt beschäftigen soll, weil er doch ohnehin keine Kompetenz für Veränderungen besitze. "Deshalb hört man nicht auf unsere Änderungsvorschläge", kritisierte die SWAPO-Abgeordnete. Das Gesetz zum Staatshaushalt 2010/11 soll nächste Woche im Nationalrat diskutiert werden.

Mensah-Williams bekam in ihrem Anliegen Rückendeckung von anderen Abgeordneten. So kritisierte Jhonny Hakaye die Verwirrung, die durch die zweimalige Behandlung dieser Gesetzesvorlage entstanden sei. Henock ya Kasita indes regte an, dass dem Nationalrat Rechtsexperten zur Verfügung gestellt werden sollten.

Der Nationalrat schloss dann die 2. Lesung für diese Gesetzesänderung ab.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-27

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