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Nationalrat unter Druck

Durch seinen energischen Widerstand gegen eine geplante Verfassungsänderung hat sich der Nationalrat dem Vorwurf ausgesetzt, die entsprechende Initiative missverstanden zu haben.

"Der Nationalrat hat hier offensichtlich zwei getrennte Themen vermischt", erklärte gestern der stellvertretende Minister für Regionalverwaltung und Wohnungsbau, Professor Gerhard Tötemeyer. Diese Vermutung sieht er darin bestätigt, dass die 26 Abgeordneten der zweiten Parlamentskammer ihre Ablehnung der anvisierten Grundgesetz-Änderung damit begründet haben, dass damit eine Abschaffung ihrer Institution vorbereitet werden sollte.


Die Parlamentarier des Nationalrates halten diese Befürchtung angesichts von Äußerungen einiger Kollegen aus der Nationalversammlung für berechtigt, die dort verschiedene Vorteile eines parlamentarischen Einkammer-Systems hervorgehoben haben. "Diese Überlegungen sind nicht neu und haben nichts mit der geplanten Verfassungsänderung zu tun, die lediglich eine Zusammenlegung der Lokal- und Regionalwahlen ermöglichen soll", erklärte Tötemeyer.


Diesem ist ferner unverständlich, warum die Mitglieder des Nationalrates ihren Widerstand gegen die vorgesehene Verfassungsänderung damit begründen, sie seien nicht über die relevante Maßnahme konsultiert worden, bevor der entsprechende Gesetzentwurf in der Nationalversammlung eingebracht und von dieser verabschiedet wurde. "Diese anvisierte Änderung des Grundgesetzes ist im Politbüro und Zentralkomitee der Swapo thematisiert und während des letzten Kongresses der Partei bestätigt worden", betonte Tötemeyer. Darüber hinaus sei die Angelegenheit mit Vertretern der Vereinigung namibischer Regionalräte besprochen worden, die keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Initiative vorgebracht hätten.


Die Mitglieder des Nationalrates werten die geplante Verfassungsänderung als Versuch, ihre Institution aufzulösen, weil darin ihre Amtszeit nicht klar definiert ist. Eine solche Festlegung ist Tötemeyer zufolge jedoch nicht möglich, weil die Amtszeit der Regionalräte zunächst vier und dann fünf Jahre betragen muss, um einen zeitlichen Konflikt mit den Parlamentswahlen zu vermeiden und eine Zusammenlegung der Lokal- und Regionalwahlen zu ermöglichen. Diese finden zurzeit getrennt voneinander im Rhythmus von jeweils fünf bzw. sechs Jahren statt, weshalb die verfassungsrechtlich festgeschriebene Amtsperiode der Regionalräte verkürzt werden muss, damit diese künftig im Turnus von fünf Jahren zeitgleich mit den Lokalwahlen gewählt werden können.


Das Aufbegehren des Nationalrates ist deshalb von Bedeutung, weil für eine Verfassungsänderung die Zweidrittelmehrheit beider Parlamentskammern notwendig ist. Dementsprechend geht Tötemeyer davon aus, dass innerhalb der Swapo nun "Gespäche" mit den Abgeordneten des Nationalrates stattfinden werden , um diese auf Kurs zu bringen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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