Änderungen abgelehnt
Windhoek - "Es ist schmerzhaft mit ansehen zu müssen, wie sich wohlhabende Unternehmer gegen die Verbesserung der Arbeitsumstände namibischer Angestellter wehren, denen sie ihren Reichtum verdanken", sagte Arbeitsminister Alpheus !Naruseb gestern auf einer Pressekonferenz. Damit bezog er sich auf Kritik von Seiten des Namibischen Arbeitgeberverbands (NEF), wonach das neue Gesetz der Wirtschaft schaden und zu einem Stellenabbau bei hiesigen Unternehmern führen werde.
Die Bedenken der NEF richten sich dabei vor allem gegen drei Klauseln. Eine davon sieht die Erhöhung der Anzahl bezahlter Urlaubstage vor, die andere beinhaltet ein Verbot der Arbeitsvermittlungsagenturen und die dritte soll Unternehmer verpflichten, einen entlassenen Angestellten, der bei seinem Arbeitgeber wohnt, dort für mindestens drei Monate nach der Kündigung weiter zu beherbergen (AZ berichtete).
Diese Neuregelungen sind !Naruseb zufolge im Interesse der "wehrlosen Arbeitnehmer" erforderlich, die zu Zeiten der südafrikanischen Fremdherrschaft unter Diskriminierung und Ausbeutung gelitten hätten. Den Widerstand der NEF erklärt er sich dabei unter anderem damit, dass "viele Arbeitgeber nicht mit dem täglichen Leid vieler Erwerbstätigen vertraut sind und deshalb kein Verständnis für ihre Situation haben".
In seiner Rechtfertigung für die drei kontroversen Klauseln verteidigte er zunächst das geplante Verbot der Arbeitsagenturen. Diese Maßnahme, gegen die eine der betroffenen Firmen bereits rechtliche Schritte eingeleitet hat, begründete er mit der "hinterlistigen, unmenschlichen, unmoralischen und inhumanen" Ausprägung der Leiharbeit, bei der sich die Agenturen durch eine Gebühr an der Arbeitskraft der von ihnen vermittelten Erwerbslosen bereichern würden.
Diese "moderne Form der in Apartheidzeiten üblichen Kontraktarbeit", müsse auch deshalb unterbunden werden, weil sie Arbeitgebern ermögliche, die vermittelten Beschäftigten als Aushilfskräfte auszugeben und damit ihre Sozialbeiträge zu sparen. Die von der NEF vorgebrachten Einwände, wonach das Verbot der Vermittlungsagenturen zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen werde, wies !Naruseb zurück, weil der Bedarf an Angestellten nicht von den Agenturen, sondern von hiesigen Unternehmen abhänge.
Auch die Einwände der NEF gegen die angestrebte Erhöhung der bezahlten Urlaustage von 18 auf 20, sowie die geplante Einführung von fünf zusätzlichen Tagen Sonderurlaub, die Berufstätige bei familiären Notfällen beanspruchen können, hält !Naruseb für gefühllos. Schließlich müsse es Angestellten angesichts der hohen HIV-Rate im Lande erlaubt werden, sich um infizierte Familienmitglieder zu kümmern oder der Beerdigung von Angehörigen beizuwohnen die an Aids gestorben sind.
Den Vorwurf der NEF, wonach diese Neuerung zu einem Produktivitätsverlust führen werden, versuchte er mit dem Hinweis darauf zu entkräften, dass bereits viele Unternehmern ihren Angestellten bezahlten Sonderurlaub gewähren würden und dieses Zugeständnis zu erhöhter Motivation und damit auch größerer Einsatzbereitschaft unter dem Personal führe.
Ebenso verteidigte er die von der NEF beanstandete Klausel, wonach Farmarbeiter und andere Angestellte die bei ihrem Arbeitsplatz wohnen, dort drei Monate nach der Kündigung weiter verweilen dürfen. Diese Maßgabe sei vor allem zum Schutz von Farmangestellten unvermeidbar, die nach der Entlassung häufig von der Farm verwiesen und damit obdachlos würden.
"Die Tatsache, dass die Bedenken der NEF nicht berücksichtigt wurden, ist kein Zeichen für undemokratisches Verhalten auf Seiten der Regierung", betonte "Naruseb und ergänzte abschließend: "Schließlich bin ich als zuständiger Minister nicht verpflichtet, allen angebotenen Rat auch anzunehmen".
Die Bedenken der NEF richten sich dabei vor allem gegen drei Klauseln. Eine davon sieht die Erhöhung der Anzahl bezahlter Urlaubstage vor, die andere beinhaltet ein Verbot der Arbeitsvermittlungsagenturen und die dritte soll Unternehmer verpflichten, einen entlassenen Angestellten, der bei seinem Arbeitgeber wohnt, dort für mindestens drei Monate nach der Kündigung weiter zu beherbergen (AZ berichtete).
Diese Neuregelungen sind !Naruseb zufolge im Interesse der "wehrlosen Arbeitnehmer" erforderlich, die zu Zeiten der südafrikanischen Fremdherrschaft unter Diskriminierung und Ausbeutung gelitten hätten. Den Widerstand der NEF erklärt er sich dabei unter anderem damit, dass "viele Arbeitgeber nicht mit dem täglichen Leid vieler Erwerbstätigen vertraut sind und deshalb kein Verständnis für ihre Situation haben".
In seiner Rechtfertigung für die drei kontroversen Klauseln verteidigte er zunächst das geplante Verbot der Arbeitsagenturen. Diese Maßnahme, gegen die eine der betroffenen Firmen bereits rechtliche Schritte eingeleitet hat, begründete er mit der "hinterlistigen, unmenschlichen, unmoralischen und inhumanen" Ausprägung der Leiharbeit, bei der sich die Agenturen durch eine Gebühr an der Arbeitskraft der von ihnen vermittelten Erwerbslosen bereichern würden.
Diese "moderne Form der in Apartheidzeiten üblichen Kontraktarbeit", müsse auch deshalb unterbunden werden, weil sie Arbeitgebern ermögliche, die vermittelten Beschäftigten als Aushilfskräfte auszugeben und damit ihre Sozialbeiträge zu sparen. Die von der NEF vorgebrachten Einwände, wonach das Verbot der Vermittlungsagenturen zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen werde, wies !Naruseb zurück, weil der Bedarf an Angestellten nicht von den Agenturen, sondern von hiesigen Unternehmen abhänge.
Auch die Einwände der NEF gegen die angestrebte Erhöhung der bezahlten Urlaustage von 18 auf 20, sowie die geplante Einführung von fünf zusätzlichen Tagen Sonderurlaub, die Berufstätige bei familiären Notfällen beanspruchen können, hält !Naruseb für gefühllos. Schließlich müsse es Angestellten angesichts der hohen HIV-Rate im Lande erlaubt werden, sich um infizierte Familienmitglieder zu kümmern oder der Beerdigung von Angehörigen beizuwohnen die an Aids gestorben sind.
Den Vorwurf der NEF, wonach diese Neuerung zu einem Produktivitätsverlust führen werden, versuchte er mit dem Hinweis darauf zu entkräften, dass bereits viele Unternehmern ihren Angestellten bezahlten Sonderurlaub gewähren würden und dieses Zugeständnis zu erhöhter Motivation und damit auch größerer Einsatzbereitschaft unter dem Personal führe.
Ebenso verteidigte er die von der NEF beanstandete Klausel, wonach Farmarbeiter und andere Angestellte die bei ihrem Arbeitsplatz wohnen, dort drei Monate nach der Kündigung weiter verweilen dürfen. Diese Maßgabe sei vor allem zum Schutz von Farmangestellten unvermeidbar, die nach der Entlassung häufig von der Farm verwiesen und damit obdachlos würden.
"Die Tatsache, dass die Bedenken der NEF nicht berücksichtigt wurden, ist kein Zeichen für undemokratisches Verhalten auf Seiten der Regierung", betonte "Naruseb und ergänzte abschließend: "Schließlich bin ich als zuständiger Minister nicht verpflichtet, allen angebotenen Rat auch anzunehmen".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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