NDF besetzt Schießplatz erneut
Sportverein wehrt sich gegen Quasi-Enteignung von Privatgelände
Von Marc Springer
Windhoek
Wie ihr Anwalt Norman Tjombe gestern auf Anfrage mitteilte, hätten Soldaten aus einer nahegelegenen Militärbasis der NDF das Gelände erneut „vereinnahmt“ und das Eingangstor mit Schlössern verriegelt, nachdem sie das Areal im Februar „wiederwillig“ freigegeben hätten. Die Mitglieder der Armee würden den Grund und Boden des Rehoboth Shooters Club offenbar für Schießübungen nutzen und hätten das Gelände bereits zuvor ungeachtet eines rechtskräftigen Räumungsbefehls erst verlassen, als sie dazu von einem Gerichtsvollstrecker gezwungen worden seien.
Damals hatte Tjombe den Schießclub gegen das als Antragsgegner geführte Verteidigungsministerium vertreten und sich dabei unter anderem auf eine eidesstattliche Erklärung des Club-Vorsitzenden John Henry Eiman gestützt. Darin führte jener an, sein Verein habe den etwa 7 Kilometer außerhalb von Rehoboth gelegene Grund und Boden seit 2004 genutzt und dafür zuvor die Erlaubnis des nebenbeklagten Stadtrates der Ortschaft erhalten. Abgesehen von einem durch die Kläger angelegten Schießplatz hätten jene das rund fünf Hektar große Terrain auch eingezäunt und darauf auf eigene Kosten sanitäre Anlagen und einen Lagerraum für Mobiliar und andere Gegenstände errichtet.
Obwohl das Gelände durch ein Tor verriegelt und dort auch der Name des Schießclubs deutlich erkennbar gewesen sei, hätten Mitglieder der Streitkräfte am 18. Dezember vergangenen Jahres das Torschloss samt Namensschild des Clubs entfernt und stattdessen ein handbeschriebenes Schild der NDF errichtet, auf dem das Gelände zu einem Militärareal erklärt und der Zutritt für Unbefugte verboten worden sei.
Eiman zufolge habe er sich angesichts dieser als Enteignung empfundenen Besetzung des Geländes zu dem Militärstützpunkt außerhalb von Rehoboth begeben und um Auskunft über das Vorgehen der NDF gebeten. Dort habe er jedoch ebenso wenig Unterstützung erhalten, wie von der Polizei in Rehoboth, oder von der Stadtverwaltung der Ortschaft. Aufgrund der damals kurz bevorstehenden Weihnachtsferien habe er erst im Januar 2019 in Person von Tjombe einen Anwalt verpflichten können, der diverse Schreiben an das Verteidigungsministerium gerichtet, darauf jedoch keine Antwort erhalten habe.
Deshalb habe der Club beschlossen, das Gericht einzuschalten, weil seine Mitglieder seit der Besetzung durch die NDF keinen Zutritt zu dem Gelände erhalten hätten und deshalb auch nicht hätten feststellen können, ob die dort gelagerten Wertsachen des Vereins noch vorhanden seien. Außerdem gebe es keine Alternative zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der NDF, weil weder das Verteidigungsministerium, noch die Polizei oder die Stadtverwaltung den Klägern assistiert habe. Ferner drohe die Gefahr, dass Mitglieder versuchen könnten, gewaltsam auf das Anwesen bzw. an ihre dort gelagerten Wertsachen zu gelangen und dabei verhaftet zu werden.
Zwar räumt Eiman ein, dass die NDF gesetzlich dazu befugt sei, Gebiete zu identifizieren, auf denen sie militärische Übungen durchführen dürfe. Dafür sei jedoch eine vorherige Ankündigung im Amtsblatt notwendig und müssten Betroffene per Zeitungsanzeige auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dagegen Einspruch zu erheben.
Windhoek
Wie ihr Anwalt Norman Tjombe gestern auf Anfrage mitteilte, hätten Soldaten aus einer nahegelegenen Militärbasis der NDF das Gelände erneut „vereinnahmt“ und das Eingangstor mit Schlössern verriegelt, nachdem sie das Areal im Februar „wiederwillig“ freigegeben hätten. Die Mitglieder der Armee würden den Grund und Boden des Rehoboth Shooters Club offenbar für Schießübungen nutzen und hätten das Gelände bereits zuvor ungeachtet eines rechtskräftigen Räumungsbefehls erst verlassen, als sie dazu von einem Gerichtsvollstrecker gezwungen worden seien.
Damals hatte Tjombe den Schießclub gegen das als Antragsgegner geführte Verteidigungsministerium vertreten und sich dabei unter anderem auf eine eidesstattliche Erklärung des Club-Vorsitzenden John Henry Eiman gestützt. Darin führte jener an, sein Verein habe den etwa 7 Kilometer außerhalb von Rehoboth gelegene Grund und Boden seit 2004 genutzt und dafür zuvor die Erlaubnis des nebenbeklagten Stadtrates der Ortschaft erhalten. Abgesehen von einem durch die Kläger angelegten Schießplatz hätten jene das rund fünf Hektar große Terrain auch eingezäunt und darauf auf eigene Kosten sanitäre Anlagen und einen Lagerraum für Mobiliar und andere Gegenstände errichtet.
Obwohl das Gelände durch ein Tor verriegelt und dort auch der Name des Schießclubs deutlich erkennbar gewesen sei, hätten Mitglieder der Streitkräfte am 18. Dezember vergangenen Jahres das Torschloss samt Namensschild des Clubs entfernt und stattdessen ein handbeschriebenes Schild der NDF errichtet, auf dem das Gelände zu einem Militärareal erklärt und der Zutritt für Unbefugte verboten worden sei.
Eiman zufolge habe er sich angesichts dieser als Enteignung empfundenen Besetzung des Geländes zu dem Militärstützpunkt außerhalb von Rehoboth begeben und um Auskunft über das Vorgehen der NDF gebeten. Dort habe er jedoch ebenso wenig Unterstützung erhalten, wie von der Polizei in Rehoboth, oder von der Stadtverwaltung der Ortschaft. Aufgrund der damals kurz bevorstehenden Weihnachtsferien habe er erst im Januar 2019 in Person von Tjombe einen Anwalt verpflichten können, der diverse Schreiben an das Verteidigungsministerium gerichtet, darauf jedoch keine Antwort erhalten habe.
Deshalb habe der Club beschlossen, das Gericht einzuschalten, weil seine Mitglieder seit der Besetzung durch die NDF keinen Zutritt zu dem Gelände erhalten hätten und deshalb auch nicht hätten feststellen können, ob die dort gelagerten Wertsachen des Vereins noch vorhanden seien. Außerdem gebe es keine Alternative zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der NDF, weil weder das Verteidigungsministerium, noch die Polizei oder die Stadtverwaltung den Klägern assistiert habe. Ferner drohe die Gefahr, dass Mitglieder versuchen könnten, gewaltsam auf das Anwesen bzw. an ihre dort gelagerten Wertsachen zu gelangen und dabei verhaftet zu werden.
Zwar räumt Eiman ein, dass die NDF gesetzlich dazu befugt sei, Gebiete zu identifizieren, auf denen sie militärische Übungen durchführen dürfe. Dafür sei jedoch eine vorherige Ankündigung im Amtsblatt notwendig und müssten Betroffene per Zeitungsanzeige auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dagegen Einspruch zu erheben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen