Neckartal-Klage zurückgezogen
Zum großen Erstaunen aller Prozessbeteiligten kündigte Anwalt Raymond Heathcote gestern zu Beginn der für zwei Tage angesetzten Verhandlung an, seine Mandanten hätten ihre Klage gegen die Vergabe des Bauauftrags an die italienische Firma Salini SpA zurückgezogen. Heathcote gab keine Gründe für den Rückzieher an. Er teilte lediglich mit, seine Klienten Vinci-Orascom Joint Venture hätten ihn erst eine Stunde zuvor beauftragt, den von ihnen gestellten Eilantrag aufzugeben.
Bei dem Gemeinschaftsunternehmen handelt es sich um einen Zusammenschluss der ägyptischen Firma Orascom Construction und des französischen Unternehmens Vinci Construction, die sich vereinigt um den Bau des rund 40 Kilometer westlich von Keetmanshoop geplanten Neckartal Damms beworben haben. In ihrer Klagebegründung hatten die Antragssteller argumentiert, die Vergabekommission sei „getäuscht“ worden und habe den Auftrag deshalb „irregulär“ Salini SpA zuerkannt, obwohl ein unabhängiges Experten-Gremium das Angebot der Kläger für das beste der drei eingegangenen Offerten befunden habe.
Anwalt Vincent Maleka der die drei Hauptbeklagten (die Vergabekommission, sowie die Minister für Landwirtschaft und Finanzen) vertritt, sieht durch die Rücknahme des Eilantrags deren Darstellung bestätigt, wonach die am 15. März angekündigte Vergabe des Bauauftrags an Salini korrekt verlaufen sei. Demnach forderte er die drei Richter Damaseb, Ueitele und Smuts auf, den Klägern nicht nur die Rechtskosten zu übertragen, sondern auch eine Strafgebühr zu berechnen.
Schließlich hätten jene die Vergabekommission durch Vorwürfe über eine angebliche Beeinflussung und Manipulation bei der Auswertung der drei Angebote in Verruf gebracht. Der dadurch verursachte Vertrauensverlust in der öffentlichen Wahrnehmung könne nicht durch eine bloße Rücknahme der Klage behoben werden und müsse geahndet werden.
Heathcote hielt dem entgegen, die Kläger seien ungeachtet der für ihn selbst „bedauerlichen“ Aufgabe ihres Eilantrags weiterhin überzeugt, dass sie die Ausschreibung gewonnen hätten und die Vergabe des ehrgeizigen Bauprojekts an Salini (für ein Angebot von 2,873 Milliarden N$) „irregulär“ gewesen sei. Da die Klage folglich „weder leichtfertig noch schikanös“ gewesen sei, wäre eine Strafgebühr gegen seine Mandanten unzulässig.
Die drei Richter wollen heute ihr Urteil über die Kostenfrage bekanntgeben. Außerdem wollen sie Argumente von Anwalt Graig Pringle anhören, der CSC Neckartal Dam Joint Venture vertritt. Dieses Gemeinschaftsunternehmen besteht aus drei in Italien, Südafrika und Frankreich ansässigen Firmen die sich ebenfalls vergeblich um den Bauauftrag beworben hatten.
CSC will die Klage gegen die Vergabekommission übernehmen und muss das Gericht überzeugen, dass sie dazu juristisch berechtigt ist.
Die Vergabekommission hatte ihre Entscheidung gegen Vinci-Orascom unter anderem damit begründet, diese seien für ein Projekt dieser Größenordnung zu unerfahren.
Marc Springer, Windhoek
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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