NEEEF verletzt die Verfassung
Von Stefan Fischer, Windhoek
Knapp drei Wochen nach Ende der Eingabefreist für Meinungen zum NEEEF-Gesetzentwurf hat das Politforschungsinstitit IPPR gestern eine ausführliche Publikation dazu herausgegeben. Darin wird als eines der Argumente gegen den Entwurf der mögliche Widerspruch mit der Verfassung hinsichtlich des Eigentums aufgeführt. Die im NEEEF-Entwurf vorgesehene verpflichtende Abgabe von Geschäftsanteilen sei „bei weitem der umstrittenste Pfeiler“ des Dokuments. Es sei „mehr als klar, dass NEEEF danach strebt, beträchtliche Stücke von Unternehmen, die Weißen gehören, (...) im Interesse von BEE und zur Förderung sozialer Gerechtigkeit wirksam zu enteignen“, heißt es. Und weiter: „All diese Bestimmungen scheinen die verfassungsgemäßen Bestimmungen hinsichtlich Eigentumsrecht und Freiheit des Zusammenschlusses zu verletzen.“ IPPR zählt dabei die Artikel 16 (Property) und 21 (Fundamental Freedoms) des Grundgesetzes auf.
Damit nicht genug: Es sei vor diesem Hintergrund „völlig unklar, inwieweit NEEEF die ausländischen oder multinationalen Kooperationen beeinflussen wird, die normalerweise komplexe globale Eigentumsstrukturen haben, die oft durch den Handel an Börsen bestimmt werden“. Ziemlich sicher sei sich das Institut aber, dass die aktuellen Bestimmungen „heimische und ausländische Investitionen abschrecken sowie Wirtschaftswachstum untergraben würden“. Auch die „Logik und Praktikabilität der NEEEF-Einführung auf auf klein- und mittelständische Betriebe, Familienunternehmen sowie Ein-Mann-Betriebe sollte nochmals nachgeprüft werden“.
Die mangelnden Statistiken und Beweise für die Notwendigkeit von NEEEF sieht IPPR als einen weiteren Fehler an und argumentiert mit einem Vergleich zu Südafrika. Dort habe das „BEE-Experiment (...) größtenteils versagt“ und außerdem „das Wirtschaftswachstum sowie die ausländischen Direktinvestitionen negativ beeinflusst“.
Es bestehe also immer die Gefahr, dass BEE gleichbedeutend mit Korruption und Förderung der politisch vernetzten Elite ist. Das Endergebnis eines solchen „worst-case“-Szenarios wäre, dass NEEEF größtenteils zum Geldtransfer zugunsten einer kleinen, gut situierten Elite führe und die breite Masse keinen Vorteil habe.
Weitere Kritikpunkte von IPPR sind unklare Begriffsdefinitionen sowie mangelnde Kommuninkation und Konsultation. In der derzeitigen Fassung sollte NEEEF „nicht gesetzlich verfügt und implementiert“ werden, lautet die Schlussfolgerung des Instituts. Vielmehr wird eine Neuerarbeitung eines Konzepts nach intensiven Beratungen mit verschiedenen Interessenträgern empfohlen.
Der neue Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes (NEF), Dr. Johann van Rooyen, äußerte sich bereits zu Wochenbegin zum NEEEF-Entwurf. „Die Zielsetzung ist gut und das unterstützen wir auch. Aber die Art und Weise, wie das erreichen werden soll, ist nicht richtig. Da haben wir andere Vorschläge“, sagte er auf AZ-Nachfrage, gab sich aber zuversichtlich: „Wir erwarten dazu Gespräche und Änderungen an dem Dokument.“ Der Arbeitgeberverband hatte Ende April deutlich gemacht, dass er den Entwurf kategorisch ablehnt. Der Regierung wurde empfohlen, ein neues Konzept zu erarbeiten und dazu Gewerkschaften und Arbeitgeber einzubeziehen (AZ berichtete).
Knapp drei Wochen nach Ende der Eingabefreist für Meinungen zum NEEEF-Gesetzentwurf hat das Politforschungsinstitit IPPR gestern eine ausführliche Publikation dazu herausgegeben. Darin wird als eines der Argumente gegen den Entwurf der mögliche Widerspruch mit der Verfassung hinsichtlich des Eigentums aufgeführt. Die im NEEEF-Entwurf vorgesehene verpflichtende Abgabe von Geschäftsanteilen sei „bei weitem der umstrittenste Pfeiler“ des Dokuments. Es sei „mehr als klar, dass NEEEF danach strebt, beträchtliche Stücke von Unternehmen, die Weißen gehören, (...) im Interesse von BEE und zur Förderung sozialer Gerechtigkeit wirksam zu enteignen“, heißt es. Und weiter: „All diese Bestimmungen scheinen die verfassungsgemäßen Bestimmungen hinsichtlich Eigentumsrecht und Freiheit des Zusammenschlusses zu verletzen.“ IPPR zählt dabei die Artikel 16 (Property) und 21 (Fundamental Freedoms) des Grundgesetzes auf.
Damit nicht genug: Es sei vor diesem Hintergrund „völlig unklar, inwieweit NEEEF die ausländischen oder multinationalen Kooperationen beeinflussen wird, die normalerweise komplexe globale Eigentumsstrukturen haben, die oft durch den Handel an Börsen bestimmt werden“. Ziemlich sicher sei sich das Institut aber, dass die aktuellen Bestimmungen „heimische und ausländische Investitionen abschrecken sowie Wirtschaftswachstum untergraben würden“. Auch die „Logik und Praktikabilität der NEEEF-Einführung auf auf klein- und mittelständische Betriebe, Familienunternehmen sowie Ein-Mann-Betriebe sollte nochmals nachgeprüft werden“.
Die mangelnden Statistiken und Beweise für die Notwendigkeit von NEEEF sieht IPPR als einen weiteren Fehler an und argumentiert mit einem Vergleich zu Südafrika. Dort habe das „BEE-Experiment (...) größtenteils versagt“ und außerdem „das Wirtschaftswachstum sowie die ausländischen Direktinvestitionen negativ beeinflusst“.
Es bestehe also immer die Gefahr, dass BEE gleichbedeutend mit Korruption und Förderung der politisch vernetzten Elite ist. Das Endergebnis eines solchen „worst-case“-Szenarios wäre, dass NEEEF größtenteils zum Geldtransfer zugunsten einer kleinen, gut situierten Elite führe und die breite Masse keinen Vorteil habe.
Weitere Kritikpunkte von IPPR sind unklare Begriffsdefinitionen sowie mangelnde Kommuninkation und Konsultation. In der derzeitigen Fassung sollte NEEEF „nicht gesetzlich verfügt und implementiert“ werden, lautet die Schlussfolgerung des Instituts. Vielmehr wird eine Neuerarbeitung eines Konzepts nach intensiven Beratungen mit verschiedenen Interessenträgern empfohlen.
Der neue Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes (NEF), Dr. Johann van Rooyen, äußerte sich bereits zu Wochenbegin zum NEEEF-Entwurf. „Die Zielsetzung ist gut und das unterstützen wir auch. Aber die Art und Weise, wie das erreichen werden soll, ist nicht richtig. Da haben wir andere Vorschläge“, sagte er auf AZ-Nachfrage, gab sich aber zuversichtlich: „Wir erwarten dazu Gespräche und Änderungen an dem Dokument.“ Der Arbeitgeberverband hatte Ende April deutlich gemacht, dass er den Entwurf kategorisch ablehnt. Der Regierung wurde empfohlen, ein neues Konzept zu erarbeiten und dazu Gewerkschaften und Arbeitgeber einzubeziehen (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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