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Negativer Vermerk für Ankläger

Die Ankläger haben im Caprivi-Hochverratsprozess gegen das gültige Prozessrecht verstoßen. Mit diesem Bescheid setzte Richter Elton Hoff gestern im Obergericht am Zentralgefängnis das Verfahren fort, das er dann auf den 7. Januar 2006 vertagte.

Windhoek - Die Staatsadvokaten im Prozess gegen 120 vermeintliche Caprivi-Separatisten haben ihre Anklage durch unzulässigen Umgang mit den Kronzeugen geschwächt. Sie haben zwei Photo-Alben der Polizei mit den nummerierten Porträts und Namen der Angeklagten verwendet, um ihre Kronzeugen zu "instruieren", wobei es einem Zeugen danach dennoch nicht gelang, einen prominenten Angeklagten zu identifizieren: das Folteropfer Geoffrey Mwilima.

Der Prozess erhält nun einen gerichtlichen Sondervermerk nach dem gültigen Prozessrecht, dass die Verwendung der Alben "unregelmäßig war, den Verfahrensregeln entgegengewirkt hat, das Recht der Angeklagten auf einen fairen Prozess unterminiert und daher unregelmäßig und ein illegales Abweichen vom Gerichtsverfahren" war. Dieser Vermerk bezieht sich ausdrücklich auf die Verwendung der Alben durch die Ankläger zur "Abrichtung" von Kronzeugen und zur Identifizierung von Angeklagten. Hoff bezeichnete dies als völlig illegal und als Kompromiss der Fairness des Verfahrens.

Bei Abschluss der gestrigen Verhandlung konnte noch nicht festgestellt werden, inwiefern sich dieser Bescheid des Richters rückwirkend auf den Wert und die Zulässigkeit bisheriger Kronzeugenaussagen auswirkt, die unter Verwendung der Photo-Alben zu Stande gekommen sind. Freitag vor einer Woche sowie am Montag hatte Advokat Patrick Kauta im Namen der Verteidiger nach dem Prozessrecht einen Sondervermerk gegen die Ankläger beantragt, weil diese wiederholt und mitten im Kreuzverhör hinter verschlossener Tür mit den Kronzeugen in der Kanzlei - auf dem Sofa, wie Kauta sagte - überrascht wurden. Die Photo-Alben hatte Kauta ebenfalls, aber lediglich am Rande erwähnt. Kauta hatte der Anklage folgendes regelwidriges Verhalten zur Last gelegt: wiederholte Beratung mit den Kronzeugen, das "Vorsagen" von Antworten, Beratung mitten im Kreuzverhör und Abrichtung zu "dressierten Aussagen". Die Ankläger hatten darauf gekontert, dass diese Beschuldigung "nicht aufrecht, aber frivol und absurd, beziehungsweise Missbrauch des Prozessrechts" darstelle.

Die wiederholt beobachtete Beratung zwischen Anklägern und Kronzeugen reichte Richter Hoff nicht zu einem Sondervermerk aus. Die Verteidigungsanwälte Jorge Neves und Jonathan Samukange hatten den Ankläger Taswald July angeblich mehr als einmal mit einem Kronzeugen "auf dem Sofa" in Beratung angetroffen, zuletzt am 30. November 2005. July entgegnete, er könne sich nicht daran erinnern. Hier standen die Aussagen der Verteidigungsadvokaten und des Anklägers Taswald July diametral gegenüber, so dass sich eine Partei offensichtlich der Lüge bedient hat. Hoff sprach sich über den Wahrheitsgehalt der Anwälte nicht aus, rügte die Ankläger jedoch, dass der "Pausenverkehr" mit den Kronzeugen unerwünscht sei. July erhielt eine persönliche Mahnung, dass er im Kreuzverhör einem Kronzeugen einen Ortsnamen zugeflüstert habe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-27

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