Neue Anklagestrategie
Prozess um Kokainschmuggel geht weiter
Windhoek (km) - Der jüngste Verhandlungstag hat eine Wendung im Gerichtsfall um den Kokainschmuggel in Walvis Bay vom Jahr 2018 ergeben. Anders als in der bisherigen Anklagestrategie beruft sich der Staatsanwalt Itula nicht mehr auf einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl, den die Verteidigung angefochten hatte, wie Medien berichteten. Es handelt sich um die Anklage gegen die Beschuldigten Grant Noble (36) und Dinath Azhar (62) aus Walvis Bay, denen vor dem Windhoeker Obergericht Drogenschmuggel vorgeworfen wird. Sie sollen vor drei Jahren 412 Kilogramm Kokain versteckt zwischen Fotokopier-Papier in einem Container nach Namibia transportiert haben. Die Schiffsladung, die aus Brasilien stammt, fiel den Behörden aber als verdächtig auf, und der Zollbeamte Shangula belegte den Container mit einem Embargo, sodass er bei Ankunft im namibischen Hafen untersucht werden konnte. Die Unregelmäßigkeiten erwiesen sich als zutreffend und Shangula fand im Beisein von Noble und Azhar Kokain im Wert von 206 Millionen N$ sowie einen Betrag gewaschenen Geldes.
Bei vergangenen Prozesstagen hatte die Verteidigung den damaligen Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbefehl für unzulässig erklärt und daher die Gültigkeit der Aussage Shangulas, den der Staatsanwalt als Zeuge aufgerufen hatte, angefochten. Bei dem jüngsten Prozesstag allerdings teilte Itula mit, er berufe sich indessen gar nicht mehr auf diesen Befehl, sondern im Gegenteil auf bestimmte Paragraphen des Zoll- und Verbrauchersteuergesetz. Verteidiger Namandje legte zwar ebenfalls gegen diesen Beweispunkt Einspruch ein, erhielt jedoch vom Richter Unrecht. Itula argumentierte, das Gesetz werde auch angewendet, um verbotene Güter an der Einfuhr nach Namibia zu hindern, und der Richter stimmte zu.
Der Prozess wird in Kürze fortgesetzt, die Beschuldigten bleiben unterdessen in Haft. Sie beharren weiterhin auf ihre Unschuld und geben an, von den Drogen nichts gewusst zu haben und lediglich Fotokopierpapier gehandelt zu haben.
Bei vergangenen Prozesstagen hatte die Verteidigung den damaligen Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbefehl für unzulässig erklärt und daher die Gültigkeit der Aussage Shangulas, den der Staatsanwalt als Zeuge aufgerufen hatte, angefochten. Bei dem jüngsten Prozesstag allerdings teilte Itula mit, er berufe sich indessen gar nicht mehr auf diesen Befehl, sondern im Gegenteil auf bestimmte Paragraphen des Zoll- und Verbrauchersteuergesetz. Verteidiger Namandje legte zwar ebenfalls gegen diesen Beweispunkt Einspruch ein, erhielt jedoch vom Richter Unrecht. Itula argumentierte, das Gesetz werde auch angewendet, um verbotene Güter an der Einfuhr nach Namibia zu hindern, und der Richter stimmte zu.
Der Prozess wird in Kürze fortgesetzt, die Beschuldigten bleiben unterdessen in Haft. Sie beharren weiterhin auf ihre Unschuld und geben an, von den Drogen nichts gewusst zu haben und lediglich Fotokopierpapier gehandelt zu haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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