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Neue Definition

Windhoek - Im Amtsblatt Nr. 2657 vom 7. Dezember, welches sich Ende vergangener Woche noch im Druck befand, sind mehrere Änderungen der Fischereigesetze und -bestimmungen aufgeführt. Demnach sind die so genannten Subsistenzangler den Freizeit- und Sportanglern gleichgestellt. Genau beschrieben wurden auch die einzelnen Höchststrafen, wenn sich Angler nicht an die Bestimmungen halten.

Das "Angeln zur Freizeitgestaltung" wurde im Amtsblatt Nr. 2591 vom 1. August mit "zu jedem, außer kommerziellen Zwecken" definiert. Jetzt beschreibt die neue Definition "Angeln zur Freizeitgestaltung" mit "zum Zwecke der Entspannung, des Sports oder Subsistenz". Mit Haien wurden zuvor alle Haie und Rochen eingeschlossen, aber nun sind mit dem Wort "Hai" nur noch vier Arten (Grau-, Kupfer-, Marder- und Glatthai) gemeint. Neu ist die Bestimmung, dass ein Angler nur einen Hai pro Tag fangen und behalten darf. Auch die Menge der Katzen-Kreuzwelse, die ein Angler mit gültigem Permit an einem Tag mitnehmen darf, wurde auf 30 beschränkt. Atun, eine Art Schlangenmakrele (engl: snoek), wurde seit dem 1. August auf maximal zehn Fische täglich beschränkt, aber mit den erweiterten Bestimmungen auf 20 pro Tag erhöht.


Zur Freude vieler Urlauber und begeisteter Langustentaucher wurde die Zahl der Langusten, die eine Person mit gültigem Permit täglich fangen darf, wieder auf sieben erhöht. Mit dem neuen Gesetz vom 1. August war die Zahl von sieben auf fünf reduziert worden. Zuvor durfte jede Person mit Permit den Fang von drei Tagen transportieren, d.h. insgesamt 15 Langusten. Jetzt darf sich nur noch der Fang eines Tages - sieben Langusten - im Besitz einer Person mit Permit befinden.


Im Amtsblatt 2591 betrug die Höchststrafe, einer Person - die gegen die neuen Bestimmungen verstößt - 500000 Namibia-Dollar. Dies gilt auch jetzt noch, allerdings wurden im neuen Amtsblatt verschiedene Verstöße gesondert definiert und maximale Geldstrafen festgelegt. Für jede Muschel, Schnecke oder Algen in Kilogramm, die gesammelt werden und deren Zahl gesetztlich limitiert ist, kann N$ 10 pro Muschel oder Kilogramm auferlegt werden, wenn eine Person zu viele davon in seinem Besitz hat. Jede Schwarzmuschel, die die maximale Menge überschreitet, wird mit N$ 15 und jede Weißmuschel mit N$ 20 bestraft. Dies gilt auch für Muscheln, für die eine Minimumgröße festgelegt wurde. Jeder Fisch zuviel im Besitz eines Anglers wird zukünftig mit N$ 50 bestraft, zu kleine Fische mit je N$ 100. Jeder Afrikanische Adlerfisch mit maximaler Größe von 70 cm, der die erlaubte Zahl von zwei Fischen überschreitet, wird mit N$ 100 bestraft. Dies gilt auch für jeden einzelnen Fisch egal welcher Art, der sich in einem Fahrzeug befindet und die erlaubte Zahl von 30 pro Angler mit Permit überschreitet. Wer mehr als zwei Westküsten-Streifenbrassen über 65 cm behält und erwischt wird, muss mit N$ 200 Strafe pro Streifenbrasse rechnen. Dieselbe Strafe gilt für jede zuviel mitgeführte Languste. Mit N$ 300 muss ein Angler oder Langustenfänger rechnen, der eine verbotene Methode zum Fangen benutzt, Meeresscheiden (Red-Bait) von Felsen holt, Meeressäuger (außer Kap-Pelsrobben), geschützte Vögel oder einen Weißen Hai fängt, verletzt oder tötet, die Eier der Vögel sammelt oder zerstört oder auf einer der Inseln oder Guano-Plattformen vor der Küste Fische oder Langusten fängt. Jede Languste, die zu klein ist oder mit Eiern mitgenommen wird, oder nicht binnen 15 Minuten, nachdem sie gefangen wurde, gemessen und wenn zu klein oder mit Eiern freigelassen wird, wird mit N$ 300 bestraft. Wer ohne Permit angelt oder Langusten fängt, muss ebenfalls mit einer Geldstrafe von N$ 300 rechnen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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