Neue Gesetzgebung geplant
Windhoek - Ein eigenes Verwaltungsgericht soll hingegen zunächst nicht geschaffen werden, heißt es in der Abschlusserklärung. Dies sei nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch angesichts einer kleinen Gerichtsbarkeit und geringer Bevölkerung nicht angemessen. Auch fehle es derzeit noch an fachlicher Kompetenz auf dem Gebiet. Allerdings könne die Schaffung eines solchen Gerichts im Zuge der Erstellung eines Gesetzestextes weiter erörtert werden. In seiner Eröffnungsrede bei der Konferenz hatte Vize-Justizminister Utoni Nujoma sich für die Einführung solcher Verwaltungsgerichte bzw. -tribunale ausgesprochen und dafür positive Beispiele aus Australien und Singapur angeführt.
Auch wenn Collins Parker, Richter am Obergericht, in seinen Ausführungen zu Konferenzbeginn noch erklärt hatte, er halte das Gewohnheitsrecht, unter dessen Schirm bislang auch das Verwaltungsrecht abgedeckt worden war, für ausreichend, verständigten sich die Konferenzteilnehmer abschießend darauf, dass ein Gesetztestext zum Verwaltungsrecht erarbeitet werden solle. In der Abschlusserklärung wird ausdrücklich betont, dass dies mit besonderer Sorgfalt und Präzision geschehen müsse.
Parallel dazu soll - im Angesicht von Verstößen - eine Art Knigge für Verwaltungsbehörden erstellt werden, der Standards für transparentes und gesetzestreues Arbeiten festlegt. Im Zuge von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen dann Verwaltungsangestellte und Regierungsbeamte geschult werden. Zudem soll ein namibisches Lehrbuch zum Thema erstellt werden, dass sich nicht nur an Studenten, sondern auch an Anwälte richtet.
Auch ist eine Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen, der Presse oder religiösen Gruppen vorgesehen, um die Bevölkerung über ihre Möglichkeiten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts aufzuklären. Das Problem, so betonte Gerhard Maritz, Richter am Obersten Gerichtshof, in seiner Eröffnungsrede, liege nach wie vor in der Umsetzung der geltenden Statuten: Ohne Transparenz in Entscheidungsprozessen seien die davon betroffenen Personen nicht in der Lage, diese zu verstehen. "Zudem bleiben betroffene Personen Opfer von willkürlichen und eigenmächtigen Handlungen in den Behörden, wenn sie keine finanzielle oder anderweitige Unterstützung bekommen. Anfechtungsklagen, und seien sie noch so berechtigt, werden wegen der Kostenfrage oft im Keim erstickt", so Maritz.
An der Konferenz, die von der deutschen Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) und der namibischen Kommission für Gesetzesreform und -entwicklung ausgerichtet worden war, hatten seit Montag rund 30 Vertreter aus der Justiz sowie von Ministerien, Verwaltungsbehörden und Kommissionen teilgenommen. Die Konrad-Adenauer-Stiftung unterhält ein eigenes Programm zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit im Afrika südlich der Sahara, in dem ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung des Verwaltungsrechts liegt. Der Programmdirektor Christian Roschmann war ebenfalls bei der Konferenz in Windhoek anwesend und als Dozent im Einsatz.
Auch wenn Collins Parker, Richter am Obergericht, in seinen Ausführungen zu Konferenzbeginn noch erklärt hatte, er halte das Gewohnheitsrecht, unter dessen Schirm bislang auch das Verwaltungsrecht abgedeckt worden war, für ausreichend, verständigten sich die Konferenzteilnehmer abschießend darauf, dass ein Gesetztestext zum Verwaltungsrecht erarbeitet werden solle. In der Abschlusserklärung wird ausdrücklich betont, dass dies mit besonderer Sorgfalt und Präzision geschehen müsse.
Parallel dazu soll - im Angesicht von Verstößen - eine Art Knigge für Verwaltungsbehörden erstellt werden, der Standards für transparentes und gesetzestreues Arbeiten festlegt. Im Zuge von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen dann Verwaltungsangestellte und Regierungsbeamte geschult werden. Zudem soll ein namibisches Lehrbuch zum Thema erstellt werden, dass sich nicht nur an Studenten, sondern auch an Anwälte richtet.
Auch ist eine Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen, der Presse oder religiösen Gruppen vorgesehen, um die Bevölkerung über ihre Möglichkeiten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts aufzuklären. Das Problem, so betonte Gerhard Maritz, Richter am Obersten Gerichtshof, in seiner Eröffnungsrede, liege nach wie vor in der Umsetzung der geltenden Statuten: Ohne Transparenz in Entscheidungsprozessen seien die davon betroffenen Personen nicht in der Lage, diese zu verstehen. "Zudem bleiben betroffene Personen Opfer von willkürlichen und eigenmächtigen Handlungen in den Behörden, wenn sie keine finanzielle oder anderweitige Unterstützung bekommen. Anfechtungsklagen, und seien sie noch so berechtigt, werden wegen der Kostenfrage oft im Keim erstickt", so Maritz.
An der Konferenz, die von der deutschen Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) und der namibischen Kommission für Gesetzesreform und -entwicklung ausgerichtet worden war, hatten seit Montag rund 30 Vertreter aus der Justiz sowie von Ministerien, Verwaltungsbehörden und Kommissionen teilgenommen. Die Konrad-Adenauer-Stiftung unterhält ein eigenes Programm zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit im Afrika südlich der Sahara, in dem ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung des Verwaltungsrechts liegt. Der Programmdirektor Christian Roschmann war ebenfalls bei der Konferenz in Windhoek anwesend und als Dozent im Einsatz.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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