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Neue Mindestlöhne für Arbeiter

Windhoek - Im Namen des landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes unterschrieb am vergangenen Donnerstag Derek Wright zusammen mit dem Vertreter der NNFU (Namibia National Farmers Union), Olof Munjamu und dem Präsidenten der Farmarbeiter Gewerkschaft NAFWU, Alfred Angula ei n Übereinkommen, in dem die neuen Mindestlöhne für Farmarbeiter festgelegt wurden. "Das Übereinkommen wird nun dem Justizministerium übergeben und liegt anschließend hier im Arbeitsministerium für 30 Tage aus. In dieser Zeit können Einwände gegen die neuen Bestimmungen erhoben werden. Es folgt die Veröffentlichung im Amtsblatt und ab dem 1. Juni dieses Jahres tritt der neue Mindestlohn für Landwirtschaftsarbeiter in Kraft", sagte die Staatssekretärin des Ministeriums für Arbeit und Sozialfürsorge, Ulitala Hiveluah. Der Mindestlohn wurde von 2,20 Namibia-Dollar auf 2,87 N$ pro Stunde angehoben, eine Gehaltserhöhung von 35 Prozent. Zudem darf nicht mehr als 35 Prozent des Gehaltes in Form von Lebensmitteln (Rationen)ausgezahlt werden. Arbeitgeber, die keine Rationen in Form von Wildfleisch, Milch usw. an ihre Arbeiter geben, müssen mindestens 300 N$ anstelle der Rationen zahlen. Zuvor war der Anteil des Gehaltes in Form von Rationen nicht begrenzt. Auf Frage der AZ, ob der neue Mindestlohn für die Farmarbeiter der kommunalen und kommerziellen Farmer gelte, sagte der Vertreter des Kommunalfarmerverbandes Munjamu, dass sich die beiden Landwirtschaftsverbände darauf geeinigt hätten, die gleichen Gehälter zu zahlen. "Es gibt sehr reiche und sehr arme Kommunalfarmer. Die es sich nicht leisten können, könnten einen Antrag stellen, um eine Ausnahmeregelung zu erhalten", sagte Munjamu. Die Anträge würden von demselben Gremium welches die Mindestlöhne erarbeitet hat, bewertet und entschieden, ob einer Ausnahmeregelung stattgegeben werden kann. "Wir hatten zwei verschiedene Mindestlöhne vorgeschlagen, aber die Arbeitgeber haben dies abgelehnt", antwortete der Gewerkschaftsführer. In Schulen und Heimen würden die kommunalen und kommerziellen Farmer auch die gleichen Gebühren zahlen müssen und es werde dort auch kein Unterschied gemacht, so Angula. Nicht an die Bestimmungen gebunden seien die Subsistenzfarmer, die nur für den Eigengebrauch produzieren.
Als Zeugen unterschrieben das Übereinkommen Staatssekretärin Hiveluah und Felix Musukubili, der als Vorsitzender bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverband, NNFU und NAFWU fungierte.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-30

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