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Neue Richtlinien

Am 6. Februar sind wieder die Affirmative Action-Berichte von Privatsektor-Arbeitgebern mit mehr als 50 Angestellten fällig. Eine neue Publikation informiert betroffene Arbeitgeber über die Richtlinien, nach denen die Berichte erstellt werden müssen.

Windhoek - Die Employment Equity Commission (EEC), die verantwortlich für die Durchsetzung des Affirmative Action Gesetzes von 1998 ist, hat gestern die neuen Richtlinien publiziert, da es in der Vergangenheit Missverständnisse und Verwirrung bei Arbeitgebern gegeben habe. "Wir wollen Arbeitgebern helfen, ihre Berichte so korrekt wie möglich zu erstellen. Meine Erfahrung ist, dass die Mehrheit von ihnen verantwortungsvoll mit Affirmative Action umgeht und sich an die bestehenden gesetzlichen Auflagen hält. Die neuen Richtlinien sollen nun helfen, technische Probleme beim Erstellen der Berichte aus dem Weg zu räumen", so EEC-Chef Villbard Usiko gestern in einem Gespräch mit der AZ.


Im letztjährigen Jahresbericht der Kommission wurde bemängelt, dass viele Berichte, die im Februar 2002 eingereicht wurden, inhaltlich und technisch schlechter Qualität gewesen seien. Sie hätten belegt, dass "historisch benachteiligte" (schwarze) Namibier immer noch weitgehend von Management- und Führungspositionen im Privatsektor ausgegrenzt würden. Auch sei das Format und die Aufbereitung vieler Berichte nicht akzeptabel gewesen.


Nach dem Affirmative Action-Gesetz von 1998 müssen alle Arbeitgeber mit mehr als 50 Angestellten jährlich einen Affirmative Action-Bericht einreichen, in dem angedeutet wird, wie Diskriminierung am Arbeitsplatz abgebaut und der Einfluss "historisch benachteiligter Namibier" im Berufsleben ausgebaut wird. Die Berichte setzen sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen. Sie müssen umfangreiche, von der Kommission vorgeschriebene Statistikformulare (statistical report) enthalten, in denen Arbeitgeber unter anderm ihre Personal- und Gehaltsstrukturen offenlegen müssen. Auch Ausbildungs- und weitere Personalmaßnahmen zur Unterstützung "historisch benachteiligter Namibier" müssen in diesen Formularen aufgeführt sein. Zweitens muss ein Plan beigefügt werden, in dem konkrete Affirmative Action Maßnahmen sowie Ziele "der Gleichsetzung am Arbeitsplatz" festgelegt werden. Ferner werden Protokolle von so genannten Affirmative Action-Besprechungen (consultations) zwischen Arbeitgebern und Angestellten, bei denen Strategien der Korrekturmaßnahmen am Arbeitsplatz besprochen werden müssen, verlangt.


Die neuen Richtlinien der EEC-Kommission enthalten vor allem wichtige Änderungen der Statistikformulare. So müssen künftig Quoten schwarzer, weißer, männlicher, weiblicher sowie behinderter Arbeitnehmer genauer festgelegt werden. Auch die Gehaltsstrukturen von betroffenen Unternehmen müssen detaillierter beschrieben werden.


Für wiederholte Verstöße gegen das Affirmative Action-Gesetz blühen Strafen bis zu 100 000 Namibia-Dollar und/oder fünf Jahre Gefängnis.


"Relevante Arbeitgeber" mussten erstmals im Februar 2001 Affirmative Action-Berichte bei der Kommission einreichen.


Die neuen Richtlinien sind bei dem EEC-Büro in der Borgward Straße in Khomasdal (Windhoek) erhältlich.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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