Neue Richtlinien für Prominenten-Schutz
Windhoek - Das Kabinett hat ein Programm zum Schutz von prominenten Politikern und Amtsträgern genehmigt.
Die Richtlinien sehen die Gründung einer Sondereinheit der Polizei vor, die für den Schutz des Staatsoberhauptes und Ex-Präsidenten, sowie "öffentlicher Amtsträger und anderer VIPs" zuständig sein soll. Die Vorschriften definieren ferner Kriterien, die bei der "Klassifizierung von VIPs" gelten sollen und beschreiben die Rolle der Polizei, des Militärs und des Geheimdienstes beim Schutz von Prominenten.
Darüber hinaus enthält der Plan genaue Grundsätze, die bei der "Zugangskontrolle" zu einem jeweiligen "Gelände oder Gebäude" zutreffen sollen, auf oder in dem sich VIPs befinden. Des Weiteren soll die neue Verordnung die Sicherheit hiesiger VIPs im Ausland gewährleisten und den Umgang mit ausländischen Prominenten in Namibia regeln. Abgesehen davon machen die Bestimmungen genaue Empfehlungen dazu, wie die Sicherheit prominenter Politiker und anderer Amts- und Würdenträger bei "öffentlichen Veranstaltungen" gewährleistet werden kann.
Die Richtlinien sehen die Gründung einer Sondereinheit der Polizei vor, die für den Schutz des Staatsoberhauptes und Ex-Präsidenten, sowie "öffentlicher Amtsträger und anderer VIPs" zuständig sein soll. Die Vorschriften definieren ferner Kriterien, die bei der "Klassifizierung von VIPs" gelten sollen und beschreiben die Rolle der Polizei, des Militärs und des Geheimdienstes beim Schutz von Prominenten.
Darüber hinaus enthält der Plan genaue Grundsätze, die bei der "Zugangskontrolle" zu einem jeweiligen "Gelände oder Gebäude" zutreffen sollen, auf oder in dem sich VIPs befinden. Des Weiteren soll die neue Verordnung die Sicherheit hiesiger VIPs im Ausland gewährleisten und den Umgang mit ausländischen Prominenten in Namibia regeln. Abgesehen davon machen die Bestimmungen genaue Empfehlungen dazu, wie die Sicherheit prominenter Politiker und anderer Amts- und Würdenträger bei "öffentlichen Veranstaltungen" gewährleistet werden kann.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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