Neue Viehtransportbestimmungen
Windhoek (sb) - Das Direktorat für Veterinärdienste (DVS) hat Ende Januar eine geplante Verbesserung des NamLITS-Systems angekündigt. Das gab der Namibische Landwirtschaftsverband (NAU) kürzlich bekannt. Laut dem DVS-Schreiben werden in Zukunft nur noch Viehtransportgenehmigungen an vorselektierte registrierte Tiere mit NamLITS-Ohrenmarken vergeben, so die NAU-Erklärung. Dadurch werde sichergestellt, dass nur noch Tiere mit Viehtransportgenehmigungen von einem Ort zum anderen gelangen könnten. „Dies bedeutet, dass ein Produzent bereits bei der Beantragung der Genehmigung bestimmte Ohrmarkennummern angeben muss“, so der Landwirtschaftsverband.
Export-Schlachthöfe würden keine Tiere mehr annehmen, die nicht registriert seien oder über keine Transportgenehmigung verfügen. „Ein Tier ohne die entsprechende Genehmigung wird nicht geschlachtet und an den Herkunftsbetrieb zurückgeschickt“, hieß es ferner. „Nach Angaben des DVS wird die Umsetzung in Phasen erfolgen. Für den Transport zu Schlachthöfen, gilt die neue Reglung sofort, für den Transport zu Auktionen usw. ab dem 01. April“.
Export-Schlachthöfe würden keine Tiere mehr annehmen, die nicht registriert seien oder über keine Transportgenehmigung verfügen. „Ein Tier ohne die entsprechende Genehmigung wird nicht geschlachtet und an den Herkunftsbetrieb zurückgeschickt“, hieß es ferner. „Nach Angaben des DVS wird die Umsetzung in Phasen erfolgen. Für den Transport zu Schlachthöfen, gilt die neue Reglung sofort, für den Transport zu Auktionen usw. ab dem 01. April“.
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Allgemeine Zeitung
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