Neuerung
Windhoek - Die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) hat Vorbehalte gegen die Lockerung der Registrierungs-Bestimmungen vorgebracht, im Zuge der anerkannte Gemeinschaftsführern für die Identität von Stimmberechtigten bürgen dürfen, die sich selbst nicht ausweisen können.
In einer gestern veröffentlichten Presseerklärung weist die NGfM darauf hin, diese Regelung könnte dazu führen, dass sich Swapo-hörige Gemeinschaftsführer weigern, für die Identität jener Stimmberechtigter zu bürgen, die als Anhänger der Opposition gelten. Ein solcher Widerstand sei vor allem angesichts der Tatsache denkbar, dass einige Regierungsvertreter hiesige Oppositionsparteien als "Feinde" gebrandmarkt hätten. Umgekehrt sei es angesichts der vorherrschenden "Intoleranz und Polarisierung" ebenso möglich, dass Gemeinschaftsführer wie Geistliche und Regionalgouverneure, die hiesigen Oppositionsparteien nahestehen, jenen Stimmberechtigten eine eidesstattliche Erklärung verweigern, die sie als Unterstützer der Swapo betrachten.
In einer gestern veröffentlichten Presseerklärung weist die NGfM darauf hin, diese Regelung könnte dazu führen, dass sich Swapo-hörige Gemeinschaftsführer weigern, für die Identität jener Stimmberechtigter zu bürgen, die als Anhänger der Opposition gelten. Ein solcher Widerstand sei vor allem angesichts der Tatsache denkbar, dass einige Regierungsvertreter hiesige Oppositionsparteien als "Feinde" gebrandmarkt hätten. Umgekehrt sei es angesichts der vorherrschenden "Intoleranz und Polarisierung" ebenso möglich, dass Gemeinschaftsführer wie Geistliche und Regionalgouverneure, die hiesigen Oppositionsparteien nahestehen, jenen Stimmberechtigten eine eidesstattliche Erklärung verweigern, die sie als Unterstützer der Swapo betrachten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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