Loading svg Please wait while we translate the article

Neues Arbeitsgesetz auf dem Prüfstand

Windhoek - Der ständige Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Nationalrates führt momentan öffentliche Anhörungen über den neuen Arbeitsgesetz-Entwurf durch und erfreut sich dabei ungewöhnlich viel Resonanz.

Die Novelle, die von der Nationalversammlung bereits verabschiedet wurde, soll das bestehende Arbeitsgesetz ersetzen und alle Aspekte des Berufslebens abdecken. Über die Anhörungen will sich der Nationalrat ein Bild darüber machen, ob Nachbesserungen an dem vorliegenden Gesetzentwurf notwendig sind, bevor dieser rechtskräftig wird.

Die bisherigen Teilnehmer der Anhörung, darunter das Zentrum für Rechtsbeistand (LAC), der Namibische Arbeitgeberverband (NEF) sowie diverse Gewerkschaften, sollten sich an einem vorbereiteten Fragenkatalog orientieren, in dem verschiedene Teilbereiche der Gesetzesvorlage angesprochen werden.

Die Mitglieder des Parlamentsausschusses wollen dabei unter anderem erfahren, ob das neue Arbeitsgesetz HIV/Aids explizit als eine jener Krankheiten benennen sollte, die künftig ausdrücklich nicht als Grund zur Benachteiligung eines Arbeitsnehmers gelten darf. Darüber hinaus will der Ausschuss von den Befragten wissen, ob nach ihrer Meinung die Regelung des bezahlten Schwangerschaftsurlaubs auch in Fällen gelten sollte, wo das Kind der beurlaubten Angestellten tot zur Welt gekommen ist. In diesem Zusammenhang sieht der Ausschuss auch in der Frage Klärungsbedarf, ob künftig auch weiblichen Angestellten Schwangerschaftsurlaub gewährt werden solle, die ein Kind adoptiert haben.

Die Mitglieder des Parlamentsausschusses halten ferner einer Präzisierung der Novelle in der Frage notwendig, ob Arbeitgeber weibliche Bewerber bei einem Anstellungsgespräch über ihren möglichen Kinderwunsch befragen dürfen. Eine entsprechende Klausel hält der Ausschuss auf Grund der Befürchtung für notwendig, dass Arbeitgeber gegen weibliche Bewerber diskriminieren könnten, wenn sie über deren Kinderwunsch informiert sind.

Die Teilnehmer der Anhörung sind ferner um ihre Meinung dazu gebeten, ob die Gesetzesnovelle eine getrennte (und in der bestehenden Fassung der Novelle nicht vorgesehene) Regulierung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz enthalten sollte. Des Weiteren sollen die Befragten angeben, ob sie eine zusätzliche Klausel für notwendig halten, die Arbeitnehmern bei familiären Notfällen einen Sonderurlaub gewährt.

Nachdem die öffentlichen Anhörungen am letzten Freitag in Windhoek abgeschlossen wurden, sollen sie in den nächsten zwei Wochen in allen größeren Ortschaften des Landes fortgesetzt werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-15

Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen

Katima Mulilo: 20° | 31° Rundu: 20° | 34° Eenhana: 21° | 34° Oshakati: 23° | 33° Ruacana: 20° | 30° Tsumeb: 21° | 33° Otjiwarongo: 20° | 31° Omaruru: 25° | 34° Windhoek: 20° | 31° Gobabis: 21° | 33° Henties Bay: 16° | 24° Swakopmund: 16° | 17° Walvis Bay: 16° | 23° Rehoboth: 22° | 34° Mariental: 23° | 37° Keetmanshoop: 22° | 38° Aranos: 23° | 36° Lüderitz: 16° | 28° Ariamsvlei: 23° | 40° Oranjemund: 13° | 21° Luanda: 25° | 26° Gaborone: 20° | 34° Lubumbashi: 18° | 33° Mbabane: 16° | 31° Maseru: 14° | 30° Antananarivo: 13° | 32° Lilongwe: 19° | 32° Maputo: 19° | 33° Windhoek: 20° | 31° Cape Town: 16° | 21° Durban: 18° | 27° Johannesburg: 16° | 29° Dar es Salaam: 25° | 31° Lusaka: 19° | 29° Harare: 16° | 26° #REF! #REF!