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Neues Kapitel in endloser Geschichte

Mit der beeindruckenden Korona von mittlerweile drei südafrikanischen Advokaten und Auslieferungsspezialisten - Peter Hodes, Anton Katz und Matthew Chaskalon, beauftragt vom Windhoeker Anwalt Louis du Pisani von der Kanzle Metcalfe - erschien Alexander zu Wochenbeginn in Begleitung seiner Frau Hana vor Gericht, um das gegen ihn am Magistratsgericht auf dem Papier schwebende, in der Realität aber nicht einmal eröffnete Auslieferungsverfahren anzufechten.

Mit dem Antrag will Alexanders Verteidigerteam am Obergericht zwei Dinge erreichen: Zum einen soll Magistratsrichter Uaatjo Uanivi das Verfahren leiten, weil er der erste Richter war, dem der Unternehmer nach seiner Festnahme Ende September 2006 vorgeführt worden war und auch derjenige, der ihm wenige Tage später Kaution gewährt hatte. Per Gesetz sei er damit der einzige berechtigte Vorsitzende für das Verfahren.

"Gesetz widerspricht Verfassung"

Zum anderen greifen die Antragssteller aber auch die Verfassungsmäßigkeit eines Paragraphen des Auslieferungsgesetzes an. Der Abschnitt besagt, dass eine Person, deren Auslieferung beantragt und ein entsprechendes Verfahren eingeleitet worden ist, keine Kaution beantragen darf. Dies, so argumentierte der Verfassungsexperte Chaskalon aus Johannesburg, widerspreche dem Grundrecht des Menschen auf Freiheit. Die Balance zwischen diesem Grundrecht und dem Interesse des Staates, beispielsweise eine Flucht zu verhindern, sei nicht gegeben.

Hitziger wurde jedoch die Frage nach dem geeigneten Magistratsrichter für den Vorsitz der Verhandlung. Ausgewählt worden ist Petrus Unengu, früher Magistratsrichter, heute Vorsitzender der niederen Gerichte (Chief: Lower Courts). Schon die Tatsache, dass Justizministerin Pendukeni Iivula-Ithana nicht, wie vom Auslieferungsgesetz gefordert, selbst einen Richter benannt, sondern dies der Magistratskommission überlassen habe, sei ein Fehler, argumentierte Hodes, schwerer wiege aber, dass Unengu als Chief Lower Courts im Justizministerium beschäftigt und damit Angestellter im öffentlichen Dienst sei. Dies disqualifiziere ihn für Alexanders Verfahren, da aufgrund Unengus Nähe zum Ministerium kein unabhängiger und fairer Prozess gewährleistet werden könne. Hodes griff aber auch die Ministerin selbst an: Im Jahr 2003 sei sie als Generalstaatsanwältin genau zu diesem Ergebnis gekommen. Heute jedoch behaupte sie das genaue Gegenteil, nämlich dass der Chief Lower Courts zur Zunft der Magistrate gehöre. "Sie ist ganz offensichtlich eine Verwandlungskünstlerin", so Hodes.

"Ministerin ist Verwandlungskünstlerin"

Gestern präsentierten dann die Antragsgegner - das Justizministerium, die Magistratskommission, der Chief Lower Courts (Unengu) - ihre Argumentation. Vertreten werden sie mit Uno Katjipuka-Sibolile, unterstützt von Nixon Marcus, von zwei deutschsprachigen Regierungsanwälten. Die staatlichen Juristen haben allerdings generell in Anhörungen mit teuren und erfahrenen Advokaten auf der Gegenseite einen schweren Stand.
Nachdem sie sich zunächst bei Richter Parker über das Auftreten von Hodes am Vortag, das die Antragsgegner verunglimpft habe, beschwert hatte, argumentierte Katjipuka-Sibolile, dass der zur Disposition stehende Petrus Unengu zunächst einmal Magistratsrichter sei und als solcher auch gedient habe. Seine Beschäftigung im Umfeld des Justizministeriums mache ihn nicht per se zum öffentlichen Bediensteten, auch sei es nicht verboten, den Chief Lower Courts temporär für ein bestimmtest Verfahren zu berufen, wenn er über entsprechende Qualifikationen verfüge, was für Unengu als ehemaligen Magistratsrichter zutreffe, so die Juristin, die mehrmals von Collins Parker unterbrochen und hinterfragt wurde.

"Kommission hat richtig gehandelt"

Zudem sei das Berufungsschreiben nicht direkt an Unengu gegangen, sondern ermächtige "einen Magistratsrichter im Distrikt Windhoek", das Auslieferungsverfahren gegen Alexander zu leiten. Ministerin und Magistratskommission seien sich angesichts des immensen öffentlichen Interesses an dem Verfahren ihrer Verantwortung ganz sicher bewusst gewesen; die Kommission habe sogar richtig gehandelt, mit Unengu jemanden ohne persönliches Interesse an der Verhandlung zu bestimmen. Dies sei im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und diene damit im Endeffekt auch dem Antragssteller, so Katjipuka-Sibolile, die zudem zurückwies, dass der von Alexanders Anwälten angefochtene Paragraph im Auslieferungsgesetz der Verfassung entspreche.

Nach der Entscheidung von Richter Collins Parker, die er sich zunächst vorbehielt, kann dann möglicherweise endlich das bereits mehrfach wegen Formalitäten aufgeschobene Auslieferungsverfahren beginnen. Kobi Alexander (56) wird von den Vereinigten Staaten gesucht, weil ihm in New York in 33 Anklagepunkten, hauptsächlich Betrug im Zusammenhang mit der Rückdatierung von Aktienoptionen während seiner Zeit als Geschäftsführer des von ihm gegründeten Software-Anbieters Comverse Technology, der Prozess gemacht werden soll. Alexander ist gegen die Zahlung der Rekord-Kaution von N$ 10 Mio. auf freiem Fuß und versteckt sich in Namibia keineswegs: Er macht in Immobilien, engagiert sich in Bildungsförderung, schlendert mit seiner Familie über die Tourismus-Messe und hat kürzlich zur Bar Mitzwa seines Sohnes eine der wohl größten Privatpartys in der namibischen Geschichte veranstaltet. Sänger Gazza trat in einem fast komplett angemieteten Windhoeker Hotel genauso auf wie eine eigens aus Israel eingeflogene Hip-Hop-Band.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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