Neues Ultimatum für Shebeen-Besitzer
Die Windhoeker Stadtverwaltung will ab dem 30. Januar nächsten Jahres gegen Shebeen-Besitzer in der Hauptstadt vorgehen, von deren Etablissement eine Belästigung für Anwohner ausgeht.
Wie der Windhoeker Stadtplaner Barry Watson am Montag bei einer Versammlung der Namibia Shebeen Association (Nasa) mitteilte, erhält die Stadtverwaltung "regelmäßige" Beschwerden von Einwohnern, die im Umkreis so genannter Shebeens wohnen. Die Bürger würden sich neben der verursachten Lärmbelästigung vor allem darüber beklagen, dass Gäste dieser Kaschemmen durch undiszipliniertes Auftreten die öffentliche Ruhe störten.
Watson irritiert dabei besonders die "Zurückhaltung" der namibischen Polizei, die keine Schritte gegen die Besitzer von Shebeens unternehme, deren Kunden "sich prügeln, mit Steinen werfen oder öffentlich ihre Notdurft verrichten". Ab dem 30. Januar 2004 will die Stadtverwaltung nach Angaben von Watson drastische Maßnahmen gegen die Shebeen-Eigentümer ergreifen, deren Kunden sich "laut, vulgär und störend" benehmen und die eine "besondere Gleichgültigkeit" gegenüber der Nachbarschaft demonstrieren.
Watson zufolge will die Stadtverwaltung zunächst nur gegen die Shebeens vorgehen, die als öffentliches Ärgernis gelten. Langfristig jedoch sei auch eine Kampagne gegen die Besitzer bzw. Betreiber sämtlicher Schänken geplant, deren Läden nicht den Auflagen entsprechen, die in einem 1998 verabschiedeten Alkohol-Gesetz enthalten sind. Diese Bestimmungen schreiben unter anderem vor, dass der Betreiber einer Shebeen auch Eigentümer des Etablissements sein und dauerhaft auf dem Grundstück wohnen muss, auf dem dieses steht. Darüber hinaus muss die Schenke über mindestens eine Toilette und fließend Wasser verfügen und der Betreiber die Zustimmung der Nachbarn einholen, bevor er Alkohol von seiner Pinte ausschenken darf.
Des Weiteren müssen die Baupläne der Shebeens von der Stadtverwaltung genehmigt und dort gewisse hygienische Vorschriften eingehalten werden. Den Betreibern der Kaschemmen ist es ferner untersagt, Alkohol an Kunden auszuschenken, die diesen dort nicht konsumieren, sondern nach Hause mitnehmen wollen.
Im Zuge der Gesetzgebung sind alle Shebeen-Besitzer angehalten, eine Gewerbelizenz für ihre Pinte zu beantragen. Nach Darstellung von Watson haben bisher erst etwa 160 der schätzungsweise 6000 Shebeens und cuca shops in Windhoek eine solche Betriebserlaubnis beantragt. Von diesen Bewerbern seien 80 abgelehnt worden, weil die Shebeen-Betreiber keine gültige Baugenehmigung vorlegen konnten und ihr Etablissement nicht den Auflagen des Gesetzes entspreche.
Wie der Windhoeker Stadtplaner Barry Watson am Montag bei einer Versammlung der Namibia Shebeen Association (Nasa) mitteilte, erhält die Stadtverwaltung "regelmäßige" Beschwerden von Einwohnern, die im Umkreis so genannter Shebeens wohnen. Die Bürger würden sich neben der verursachten Lärmbelästigung vor allem darüber beklagen, dass Gäste dieser Kaschemmen durch undiszipliniertes Auftreten die öffentliche Ruhe störten.
Watson irritiert dabei besonders die "Zurückhaltung" der namibischen Polizei, die keine Schritte gegen die Besitzer von Shebeens unternehme, deren Kunden "sich prügeln, mit Steinen werfen oder öffentlich ihre Notdurft verrichten". Ab dem 30. Januar 2004 will die Stadtverwaltung nach Angaben von Watson drastische Maßnahmen gegen die Shebeen-Eigentümer ergreifen, deren Kunden sich "laut, vulgär und störend" benehmen und die eine "besondere Gleichgültigkeit" gegenüber der Nachbarschaft demonstrieren.
Watson zufolge will die Stadtverwaltung zunächst nur gegen die Shebeens vorgehen, die als öffentliches Ärgernis gelten. Langfristig jedoch sei auch eine Kampagne gegen die Besitzer bzw. Betreiber sämtlicher Schänken geplant, deren Läden nicht den Auflagen entsprechen, die in einem 1998 verabschiedeten Alkohol-Gesetz enthalten sind. Diese Bestimmungen schreiben unter anderem vor, dass der Betreiber einer Shebeen auch Eigentümer des Etablissements sein und dauerhaft auf dem Grundstück wohnen muss, auf dem dieses steht. Darüber hinaus muss die Schenke über mindestens eine Toilette und fließend Wasser verfügen und der Betreiber die Zustimmung der Nachbarn einholen, bevor er Alkohol von seiner Pinte ausschenken darf.
Des Weiteren müssen die Baupläne der Shebeens von der Stadtverwaltung genehmigt und dort gewisse hygienische Vorschriften eingehalten werden. Den Betreibern der Kaschemmen ist es ferner untersagt, Alkohol an Kunden auszuschenken, die diesen dort nicht konsumieren, sondern nach Hause mitnehmen wollen.
Im Zuge der Gesetzgebung sind alle Shebeen-Besitzer angehalten, eine Gewerbelizenz für ihre Pinte zu beantragen. Nach Darstellung von Watson haben bisher erst etwa 160 der schätzungsweise 6000 Shebeens und cuca shops in Windhoek eine solche Betriebserlaubnis beantragt. Von diesen Bewerbern seien 80 abgelehnt worden, weil die Shebeen-Betreiber keine gültige Baugenehmigung vorlegen konnten und ihr Etablissement nicht den Auflagen des Gesetzes entspreche.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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