Nicht-registrierte Futtermittel
Der Fleischrat weist alle Farmer erneut darauf hin, dass nur registrierte Tierfutterprodukte als Viehfutter verwendet werden dürfen. Dies steht gleichermaßen im Einklang mit dem Gesetz über Dünge- und landwirtschaftliche Futtermittel sowie Arznei und Tierarzneimittel (gemäß Gesetz 36 von 1947) als auch mit den festgesetzten FAN-Fleischnormen für Produzenten.
Diese Normen bestimmen eindeutig, dass nur solches Futter als Tierfutter verwendet werden darf, das auch rechtmäßig als solches registriert ist. Darin ist auch festgehalten, dass Hühnermist nicht als Tierfutter verwendet werden darf. Die Verwendung von Hühnermist als Zusatzfutter sei eine unhygienische Praxis, da sie zur Verbreitung von Krankheiten beitrage und zu unerwünschten Antibiotika-Rückständen im Fleisch führen kann.
Darüber hinaus verbiete Namibias wichtigster Handelspartner, die Europäische Union, diese Praxis strikt, weshalb eine derartige Verwendung nicht im Interesse der Fleischindustrie liege.
Diese Normen bestimmen eindeutig, dass nur solches Futter als Tierfutter verwendet werden darf, das auch rechtmäßig als solches registriert ist. Darin ist auch festgehalten, dass Hühnermist nicht als Tierfutter verwendet werden darf. Die Verwendung von Hühnermist als Zusatzfutter sei eine unhygienische Praxis, da sie zur Verbreitung von Krankheiten beitrage und zu unerwünschten Antibiotika-Rückständen im Fleisch führen kann.
Darüber hinaus verbiete Namibias wichtigster Handelspartner, die Europäische Union, diese Praxis strikt, weshalb eine derartige Verwendung nicht im Interesse der Fleischindustrie liege.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen