Niederlage für mutmaßliche Mörder
Obergericht beendet Verzögerungstaktik von zwei angeklagten Amerikanern
Von Marc Springer
Windhoek
Der erste der zwei Anträgen bestand aus einer Berufung, die der Hauptangeklagte Marcus Thomas gegen einen Befund des Richters Christie Liebenberg vom 18. September eingelegt hatte. Damals hatte jener einen Befangenheitsantrag des Beschuldigten abgelehnt, über den jener erzwingen wollte, dass sich der angeblich voreingenommene Richter von dem Verfahren zurückzieht und der Prozess vor einem seiner Kollegen neu aufgerollt wird (AZ berichtete).
Anlass des Befangenheitsantrags war die Tatsache, dass sich Liebenberg zuvor geweigert hatte, Thomas durch eine erneute Aussetzung der Verhandlung mehr Zeit zu bieten, einen neuen Anwalt zu engagieren. Zuvor hatte das Direktorat für Rechtsbeistand angekündigt, es werde Thomas keinen weiteren Pflichtverteidiger bereitstellen, da jener bereits sechs Anwälte entpflichtet bzw. durch „unerfüllbare Anweisungen“ genötigt habe, ihr Mandat niederzulegen.
Der zweite Antrag seines Mitbeschuldigten Kevan Townsend zielte darauf ab, sein Verfahren von dem seines mutmaßlichen Komplizen Thomas abzuspalten. Dieses Gesuch hatte Verteidiger Mbanga Siyomuinji damit begründet, die zahlreichen Anträge von Thomas würden den Prozess unnötig in die Länge ziehen. Weil dadurch auch das Recht seines Mandanten auf ein zügiges Verfahren verletzt werde, solle dessen Prozess von jenem des Hauptangeklagten isoliert und getrennt verhandelt werden.
In seiner Beurteilung dieser Anliegen kam Liebenberg zu dem Ergebnis, dass beide Anträge Teil einer „kalkulierten Strategie der zwei Beschuldigten ist, ihren Prozess zu verzögern“. Dabei erinnerte er einleitend daran, dass der Prozess seit dem 29. September 2014 zum Stillstand gekommen und bisher erst ein Staatszeuge vernommen worden sei.
Dies habe vor allem mit der Flut an Anträgen zu tun, die beide Angeklagte gestellt hätten. Zu diesen zählte Liebenberg auch den nunmehr zweiten Befangenheitsantrag von Thomas, den er gestern als „völlig unbegründet“ ablehnte.
Die von Townsend angestrebte Aufspaltung des Verfahrens bezeichnete der Richter als taktisches Manöver, das wenig glaubwürdig sei. Schließlich habe Townsend zuvor „gemeinsame Sache“ mit Thomas gemacht und diesen in seinen Bemühungen unterstützt, die Fortsetzung der Beweisaufnahme zu verhindern. Ferner habe er ebenfalls mehrmals seine Anwälte entlassen und das Verfahren mit eigenen Anträgen verzögert.
Abgesehen davon, dass eine Aufspaltung des Prozesses zusätzliche Kosten verursachen und Kapazitäten des Gerichts binden werde, sei eine solche Maßnahme auch nicht im Interesse der Wahrheitsfindung, weil beide Angeklagten in gemeinschaftlicher Absicht gehandelt haben sollen und sich deshalb auch zusammen ihrem Verfahren stellen sollten.
Windhoek
Der erste der zwei Anträgen bestand aus einer Berufung, die der Hauptangeklagte Marcus Thomas gegen einen Befund des Richters Christie Liebenberg vom 18. September eingelegt hatte. Damals hatte jener einen Befangenheitsantrag des Beschuldigten abgelehnt, über den jener erzwingen wollte, dass sich der angeblich voreingenommene Richter von dem Verfahren zurückzieht und der Prozess vor einem seiner Kollegen neu aufgerollt wird (AZ berichtete).
Anlass des Befangenheitsantrags war die Tatsache, dass sich Liebenberg zuvor geweigert hatte, Thomas durch eine erneute Aussetzung der Verhandlung mehr Zeit zu bieten, einen neuen Anwalt zu engagieren. Zuvor hatte das Direktorat für Rechtsbeistand angekündigt, es werde Thomas keinen weiteren Pflichtverteidiger bereitstellen, da jener bereits sechs Anwälte entpflichtet bzw. durch „unerfüllbare Anweisungen“ genötigt habe, ihr Mandat niederzulegen.
Der zweite Antrag seines Mitbeschuldigten Kevan Townsend zielte darauf ab, sein Verfahren von dem seines mutmaßlichen Komplizen Thomas abzuspalten. Dieses Gesuch hatte Verteidiger Mbanga Siyomuinji damit begründet, die zahlreichen Anträge von Thomas würden den Prozess unnötig in die Länge ziehen. Weil dadurch auch das Recht seines Mandanten auf ein zügiges Verfahren verletzt werde, solle dessen Prozess von jenem des Hauptangeklagten isoliert und getrennt verhandelt werden.
In seiner Beurteilung dieser Anliegen kam Liebenberg zu dem Ergebnis, dass beide Anträge Teil einer „kalkulierten Strategie der zwei Beschuldigten ist, ihren Prozess zu verzögern“. Dabei erinnerte er einleitend daran, dass der Prozess seit dem 29. September 2014 zum Stillstand gekommen und bisher erst ein Staatszeuge vernommen worden sei.
Dies habe vor allem mit der Flut an Anträgen zu tun, die beide Angeklagte gestellt hätten. Zu diesen zählte Liebenberg auch den nunmehr zweiten Befangenheitsantrag von Thomas, den er gestern als „völlig unbegründet“ ablehnte.
Die von Townsend angestrebte Aufspaltung des Verfahrens bezeichnete der Richter als taktisches Manöver, das wenig glaubwürdig sei. Schließlich habe Townsend zuvor „gemeinsame Sache“ mit Thomas gemacht und diesen in seinen Bemühungen unterstützt, die Fortsetzung der Beweisaufnahme zu verhindern. Ferner habe er ebenfalls mehrmals seine Anwälte entlassen und das Verfahren mit eigenen Anträgen verzögert.
Abgesehen davon, dass eine Aufspaltung des Prozesses zusätzliche Kosten verursachen und Kapazitäten des Gerichts binden werde, sei eine solche Maßnahme auch nicht im Interesse der Wahrheitsfindung, weil beide Angeklagten in gemeinschaftlicher Absicht gehandelt haben sollen und sich deshalb auch zusammen ihrem Verfahren stellen sollten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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