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Niederlage für SME-Banker
Niederlage für SME-Banker

Niederlage für SME-Banker

Kläger erleiden Rückschlag im Kampf um Wiedereinstellung
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

In einem potenziell vorentscheidenden Urteil kam Richter Shafimana Ueitele gestern zu dem Ergebnis, die sechs Kläger hätten nicht hinreichend begründet, warum ihr Anliegen besonders bedeutsam sei und vorrangig behandelt werden sollte. Vielmehr hätten sie nur „vage Stellungnahmen“ abgegeben, aber nicht belegt, warum sie nicht wie andere Prozessparteien auch, auf ein Datum zur Verhandlung ihres Anliegens warten könnten.

Sofern die vorerst unterlegenen Banker ihren juristischen Kampf um Wiedereinstellung fortsetzen wollen, werden sie ihre Klage folglich erneut einreichen und auf einen Prozesstermin warten müssen, was angesichts der Fülle anhängiger Verfahren viele Monate dauern könnte.

Während der Verhandlung ihres Gesuchs hatte ihr der Anwalt Vincent Maleka unter anderem argumentiert, seine Mandanten hätten aufgrund ihrer Entmachtung durch die Zentralbank (BoN) derzeit kein Einkommen. Darüber hinaus sei ihr Ruf durch die Amtsenthebung derart beschädigt worden, dass sie momentan kaum Aussicht auf eine andere Anstellung und deshalb Anspruch auf eine beschleunigte Anhörung vor Gericht hätten.

Der ehemalige Hauptgeschäftsführers der SME-Bank, Tawanda Jiles Mumvuma und seine früheren Kollegen Enock Kamushinda (Vize-Vorsitzender), Ozias Bvute (Direktor) Joseph Banda (Finanzmanager), Alec Gore (Investmentmanager) und George Simataa (Vorstandsvorsitzender) wurden im Januar von der Zentralbank entlassen. Ihrer Kündigung war eine Buchprüfung vorausgegangen die unter anderem ergeben hatte, dass die SME-Bank in einer als riskant eingestuften Transaktion rund 196 Millionen N$ bei der südafrikanischen Firma Mamepe Capital angelegt hatte und eine Investition von NamWater in Höhe von 140 Millionen N$ zum Ende der Laufzeit nicht zurückzahlen konnte.

Die BoN hatte ihre dadurch ausgelöste Absetzung der sechs Entscheidungsträger unter anderem damit begründet, der SME-Bank drohe die Pleite, sollte sie das in Südafrika angelegte Geld abschreiben müssen, oder in großen Teilen verlieren.

Die Kläger halten dem entgegen, ihre Demission verstoße gegen das Arbeitsgetz, weil ihnen zuvor weder ein Fehlverhalten nachgewiesen, noch die Möglichkeit einer Stellungnahme zu den ihnen gemachten Vorwürfen geboten worden sei. Ferner habe die BoN durch ihre Entlassung nicht nur die eigenen Kompetenzen überschritten, sondern auch Kunden der SME-Bank derart verunsichert, dass bereits viele von ihnen ihr Konto aufgelöst und die Bank damit der Gefahr einer Insolvenz ausgesetzt hätten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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