Novelle abgelehnt
Windhoek - Der Nationalrat hat gestern einstimmig den Gesetzentwurf gegen Korruption abgelehnt und ist damit einer Empfehlung seines ständigen Komitees für Verfassungsfragen gefolgt.
Dieses hält den Gesetzentwurf für verfehlt, weil er die Gründung einer Kommission gegen Korruption vorsieht und ihr Aufgaben überträgt, für die nach Einschätzung des Ausschusses eigentlich das Büro der Ombudsperson zuständig ist. Dementsprechend ist der Nationalrat der Meinung, das Büro der Ombudsperson solle zunächst mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet und ihm dann die Pflichten übertragen werden, die der Korruptions-Kommission zugedacht sind.
Nachdem der Nationalrat die Gesetzvorlage abgelehnt hat, wird diese nun an die Nationalversammlung zurückverwiesen werden müssen, die den Entwurf mit einer Zweidrittelmehrheit bekräftigen und damit auch gegen den Widerstand des Nationalrates rechtskräftig machen kann.
Dieses hält den Gesetzentwurf für verfehlt, weil er die Gründung einer Kommission gegen Korruption vorsieht und ihr Aufgaben überträgt, für die nach Einschätzung des Ausschusses eigentlich das Büro der Ombudsperson zuständig ist. Dementsprechend ist der Nationalrat der Meinung, das Büro der Ombudsperson solle zunächst mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet und ihm dann die Pflichten übertragen werden, die der Korruptions-Kommission zugedacht sind.
Nachdem der Nationalrat die Gesetzvorlage abgelehnt hat, wird diese nun an die Nationalversammlung zurückverwiesen werden müssen, die den Entwurf mit einer Zweidrittelmehrheit bekräftigen und damit auch gegen den Widerstand des Nationalrates rechtskräftig machen kann.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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