Novelle überwindet Vorbehalte
Die drei Oppositionsparteien in der Nationalversammlung haben am Dienstag zwar der Verabschiedung des viel diskutierten Wahlgesetzes zugestimmt, aber dennoch einige Vorbehalte gegen die Novelle vorgebracht, die voraussichtlich heute die zweite Parlamentskammer passieren wird.
Windhoek - Vor allem die Klausel, die es Stimmberechtigten ermöglicht, sich mittels eidesstattlicher Erklärung als Wähler zu registrieren, ist bei einigen Oppositionspolitikern auf Widerstand gestoßen. Die Klausel sieht vor, dass Stimmberechtigte, die sich nicht ausweisen können, dennoch registriert werden dürfen, wenn zwei Personen im Besitz der notwendigen Identitätsdokumente mittels eidesstattlicher Erklärung für die namibische Staatsangehörigkeit des Antragstellers bürgen.
Diese Bestimmung veranlasste den MAG-Abgeordneten Kosie Pretorius zu der Feststellung, es sei "lächerlich, dass selbst 13 Jahre nach der Unabhängigkeit viele Einwohner keine Identitätsdokumente haben". Wie Pretorius unter Berufung auf Statistiken der letzten Wahl mitteilte, hätten sich damals landesweit über 35 Prozent aller Stimmberechtigten mittels eidesstattlicher Erklärung registrieren lassen. Dieser "untragbare" Zustand könne zu einem Missbrauch der umstrittenen Registrierungs-Methode führen, da es kaum möglich sei, die Identität von Personen unabhängig zu prüfen, die durch eidesstattliche Erklärungen registriert werden.
In dieser Einschätzung gab Pretorius dem DTA-Vorsitzenden Johan de Waal recht. "Es ist mir unbegreiflich, warum es uns bis zum Jahre 2003, wo jeder einen Computer besitzt, nicht gelungen ist, alle Bürger mit einer Identitätskarte zu versehen", sagte er. Der schleppende Verlauf der ID-Karten-Produktion ist De Waal vor allem angesichts der Tatsache unverständlich, "dass selbst die Herstellung der neuen Führerscheine schneller verläuft als die der ID-Ausweise".
Vor diesem Hintergrund riet de Waal dem Innenministerium dazu, "die Maschine in die Mülltonne (zu) werfen und (zu) ersetzen, mit der die ID-Karten hergestellt werden".
Die CoD-Parlamentarierin Rosa Namises brachte ebenfalls Bedenken gegen die Registrierung durch eidesstattliche Erklärungen vor. Nach ihrer Einschätzung sei es "praktisch unmöglich" zu prüfen, ob Personen tatsächlich Namibier und damit wahlberechtigt sind, die durch eidesstattlicher Erklärungen registriert werden. Aus diesem Grunde könne auch kaum verhindert werden, dass mitunter auch Personen als Wahlberechtigte erfasst würden, die sich hier zu Lande nicht für eine Teilnahme an Stimmabgaben qualifizieren.
Unterdessen hat der leitende Parlamentssekretär des Nationalrates, Samuel Kaxuxuena, gestern auf Anfrage der AZ mitgeteilt, dass die zweite Parlamentskammer heute die Änderungen an dem bestehenden Wahlgesetz verabschieden wolle. Voraussetzung dafür ist jedoch die Anwesenheit von mindestens 14 der 22 Mitglieder des Nationalrates, die ihre Arbeit eigentlich erst im September wieder aufnehmen wollten und deshalb zu einer Sondersitzung zusammenfinden müssen.
Kaxuxuena zufolge habe er bereits einen Antrag vorbereitet, der es den Nationalräten ermöglichen soll, alle drei Stadien der Gesetzeslesung an einem Tag abzuhandeln und die Novelle damit schon heute anzunehmen. Sollte dieses Vorhaben gelingen, könnte bereits am Montag mit der zwischenzeitlich verschobenen Wählerregistrierung begonnen werden.
Windhoek - Vor allem die Klausel, die es Stimmberechtigten ermöglicht, sich mittels eidesstattlicher Erklärung als Wähler zu registrieren, ist bei einigen Oppositionspolitikern auf Widerstand gestoßen. Die Klausel sieht vor, dass Stimmberechtigte, die sich nicht ausweisen können, dennoch registriert werden dürfen, wenn zwei Personen im Besitz der notwendigen Identitätsdokumente mittels eidesstattlicher Erklärung für die namibische Staatsangehörigkeit des Antragstellers bürgen.
Diese Bestimmung veranlasste den MAG-Abgeordneten Kosie Pretorius zu der Feststellung, es sei "lächerlich, dass selbst 13 Jahre nach der Unabhängigkeit viele Einwohner keine Identitätsdokumente haben". Wie Pretorius unter Berufung auf Statistiken der letzten Wahl mitteilte, hätten sich damals landesweit über 35 Prozent aller Stimmberechtigten mittels eidesstattlicher Erklärung registrieren lassen. Dieser "untragbare" Zustand könne zu einem Missbrauch der umstrittenen Registrierungs-Methode führen, da es kaum möglich sei, die Identität von Personen unabhängig zu prüfen, die durch eidesstattliche Erklärungen registriert werden.
In dieser Einschätzung gab Pretorius dem DTA-Vorsitzenden Johan de Waal recht. "Es ist mir unbegreiflich, warum es uns bis zum Jahre 2003, wo jeder einen Computer besitzt, nicht gelungen ist, alle Bürger mit einer Identitätskarte zu versehen", sagte er. Der schleppende Verlauf der ID-Karten-Produktion ist De Waal vor allem angesichts der Tatsache unverständlich, "dass selbst die Herstellung der neuen Führerscheine schneller verläuft als die der ID-Ausweise".
Vor diesem Hintergrund riet de Waal dem Innenministerium dazu, "die Maschine in die Mülltonne (zu) werfen und (zu) ersetzen, mit der die ID-Karten hergestellt werden".
Die CoD-Parlamentarierin Rosa Namises brachte ebenfalls Bedenken gegen die Registrierung durch eidesstattliche Erklärungen vor. Nach ihrer Einschätzung sei es "praktisch unmöglich" zu prüfen, ob Personen tatsächlich Namibier und damit wahlberechtigt sind, die durch eidesstattlicher Erklärungen registriert werden. Aus diesem Grunde könne auch kaum verhindert werden, dass mitunter auch Personen als Wahlberechtigte erfasst würden, die sich hier zu Lande nicht für eine Teilnahme an Stimmabgaben qualifizieren.
Unterdessen hat der leitende Parlamentssekretär des Nationalrates, Samuel Kaxuxuena, gestern auf Anfrage der AZ mitgeteilt, dass die zweite Parlamentskammer heute die Änderungen an dem bestehenden Wahlgesetz verabschieden wolle. Voraussetzung dafür ist jedoch die Anwesenheit von mindestens 14 der 22 Mitglieder des Nationalrates, die ihre Arbeit eigentlich erst im September wieder aufnehmen wollten und deshalb zu einer Sondersitzung zusammenfinden müssen.
Kaxuxuena zufolge habe er bereits einen Antrag vorbereitet, der es den Nationalräten ermöglichen soll, alle drei Stadien der Gesetzeslesung an einem Tag abzuhandeln und die Novelle damit schon heute anzunehmen. Sollte dieses Vorhaben gelingen, könnte bereits am Montag mit der zwischenzeitlich verschobenen Wählerregistrierung begonnen werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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