Novelle sieht Neuerungen vor
Windhoek - Die lang ersehnte Gesetzvorlage soll das Arbeitsgesetz aus dem Jahre 2004 ersetzen, das aufgrund diverser Defekte nie komplett in Kraft getreten ist. Demnach enthält die Novelle im Vergleich zu dem Vorläufergesetz etwa 100 Abweichungen, die !Naruseb zufolge von "technischen Korrekturen" bis hin zu "wesentlichen Änderungen" reichen.
Dazu zählt eine neue Definition des Grundgehalts, die erstmals auch Güter wie Naturalien berücksichtigt, die zum Beispiel Farmarbeiter als Teil ihres Lohns empfangen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Geldwert dieser Güter in Zukunft mit beachtet wird, wenn die Abfindung eines entlassenen Arbeitnehmers berechnet wird, die sich an seinem Monatsgehalt orientiert.
Außerdem präzisiert die Novelle die Urlaubsregelung, die in dem Vorläufergesetz nicht deutlich definiert war. Im Zuge des neuen Gesetzentwurfes soll sich die Summe bezahlter Urlaubstage namibischer Angestellter an der Anzahl Tage orientieren, die er oder sie pro Woche arbeitet. Demnach haben Angestellte, die fünf Tage in der Woche arbeiten, Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Bei Erwerbstätigen, die sechs Tage in der Woche Dienst tun, erhöht sich diese Zahl auf 24 Urlaubstage.
Eine weitere Neuerung, die erst vergangene Woche vom Kabinett beschlossen wurde, bezieht sich auf die Regelung des Schwangerschaftsurlaubes. Dabei sieht die Novelle vor, dass sich alle Frauen, die seit mindestens sechs Monaten für denselben Arbeitgeber tätig sind, für bezahlten Schwangerschaftsurlaub von drei Monaten qualifizieren. Neu ist dabei, dass der Arbeitgeber während des Schwangerschaftsurlaubes sämtliche Bezüge der abwesenden Angestellten (darunter Wohnungs- und Transportzulagen sowie Beiträge zur Kranken- und Pensionskasse) weiter bezahlen muss, die nicht Teil des Grundgehalts sind. Von diesem Grundgehalt soll die Angestellte während des Schwangerschaftsurlaubs künftig 80 Prozent ihres Grundgehalts (bis zu einem Maximalbetrag von N$ 6000) bei der Sozialversicherungskommission (SSC) zurückfordern können.
Nach Angaben von !Naruseb ist die Novelle das Ergebnis intensiver Konsultationen mit den Gewerkschaften und Arbeitgebern. Obwohl diese nicht "mit jeder einzelnen Bestimmung" einverstanden sein würden, sei der Gesetzentwurf insgesamt ein auf Konsens beruhendes Produkt, das die Rechte von Angestellten stärken und zur "sozialen Gerechtigkeit am Arbeitsplatz beitragen" werde.
Dazu zählt eine neue Definition des Grundgehalts, die erstmals auch Güter wie Naturalien berücksichtigt, die zum Beispiel Farmarbeiter als Teil ihres Lohns empfangen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Geldwert dieser Güter in Zukunft mit beachtet wird, wenn die Abfindung eines entlassenen Arbeitnehmers berechnet wird, die sich an seinem Monatsgehalt orientiert.
Außerdem präzisiert die Novelle die Urlaubsregelung, die in dem Vorläufergesetz nicht deutlich definiert war. Im Zuge des neuen Gesetzentwurfes soll sich die Summe bezahlter Urlaubstage namibischer Angestellter an der Anzahl Tage orientieren, die er oder sie pro Woche arbeitet. Demnach haben Angestellte, die fünf Tage in der Woche arbeiten, Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Bei Erwerbstätigen, die sechs Tage in der Woche Dienst tun, erhöht sich diese Zahl auf 24 Urlaubstage.
Eine weitere Neuerung, die erst vergangene Woche vom Kabinett beschlossen wurde, bezieht sich auf die Regelung des Schwangerschaftsurlaubes. Dabei sieht die Novelle vor, dass sich alle Frauen, die seit mindestens sechs Monaten für denselben Arbeitgeber tätig sind, für bezahlten Schwangerschaftsurlaub von drei Monaten qualifizieren. Neu ist dabei, dass der Arbeitgeber während des Schwangerschaftsurlaubes sämtliche Bezüge der abwesenden Angestellten (darunter Wohnungs- und Transportzulagen sowie Beiträge zur Kranken- und Pensionskasse) weiter bezahlen muss, die nicht Teil des Grundgehalts sind. Von diesem Grundgehalt soll die Angestellte während des Schwangerschaftsurlaubs künftig 80 Prozent ihres Grundgehalts (bis zu einem Maximalbetrag von N$ 6000) bei der Sozialversicherungskommission (SSC) zurückfordern können.
Nach Angaben von !Naruseb ist die Novelle das Ergebnis intensiver Konsultationen mit den Gewerkschaften und Arbeitgebern. Obwohl diese nicht "mit jeder einzelnen Bestimmung" einverstanden sein würden, sei der Gesetzentwurf insgesamt ein auf Konsens beruhendes Produkt, das die Rechte von Angestellten stärken und zur "sozialen Gerechtigkeit am Arbeitsplatz beitragen" werde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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